Beiträge von Turtle1972

    Du bist bereits über den Grenzen einer vergleichbaren Mietwohnung? Dann müssten deine Zinsen aber wahnsinnig hoch sein. Mach vielleicht mal einen eigenen Thread auf und lade die Berechnungsbögen und den Bescheid mal hoch.

    Kann das sein, dass du das im November bereits in einem anderen Forum gefragt hast? Und es gar kein Urteil gibt, sondern einen Vergleich?

    Ansonsten: lade das Urteil hoch.

    Im anderen Thread habe ich zu Haufe verlinkt.

    Was für deine Frage maßgeblich ist, dürfte z. B. das sein:

    Zitat

     Zahlungen zum Ausgleich eines materiellen Schadens nach § 15 Abs. 1 AGG sind nicht von der Berücksichtigung als Einkommen ausgenommen (LSG Hessen, Urteil v. 17.8.2015, 9 AS 618/14).

    Es darf sich nicht um einen Vermögensschaden handeln.

    Ich habe heute meinen Bescheid bekommen, komplett ohne Nebenkosten für das kommende Jahr.

    Klingt nach Eigentum. Welche Rechnungen/Abschlagsbescheide für 2023 hast du denn schon eingereicht?

    Die Wasser/Abwasser-Nachzahlung wurde nicht übernommen und der Schornsteinfeger auch nicht aus 2022.

    Für welchen Zeitraum ist denn der Bescheid und wann waren Nachzahlung und Schornsteinfegerkosten fällig?

    Wenn der Zufluss zu Zeiten der alten gesetzlichen Regelung erfolgt, gilt diese. Das Einkommen wird auf 6 Monate aufgeteilt.

    Schadensersatz war zum größten Teil auch jetzt schon kein Einkommen:


    Sauer, SGB II § 11a Nicht zu berücksichtigendes Einkommen / 2.3 Schadensersatz aufgrund ...
    Rz. 27 Abs. 2 nimmt Entschädigungen aufgrund des § 253 Abs. 2 BGB von der Einkommensanrechnung aus. Dabei handelt es sich um immaterielle Schäden, die nicht…
    www.haufe.de

    was bringt mit 40000 Euro schön vermögen wenn das Geld im Bezug rein kommt und ich es davor nicht habe??

    Es gibt nunmal einen Unterschied zwischen Einkommen und Vermögen. Der Unterschied wird hinsichtlich Einmalzahlungen und Erbschaften nunmal erst ab 1.7.23 aufgeweicht.


    Was wäre wenn man sich abmeldet zb 3 monate

    Gar nichts. Ein solcher Verzicht ist unzulässig. Nur eine echte Überwindung der Hilfebedürftigkeit w würde das ändern. Also ein Wegfall der Hilfebedürftigkeit, weil man mit laufendem Einkommen (Lohn, Alg1, Rente, Unterhalt...) den Lebensunterhalt selbst bestreiten kann.

    Wenn du dir den Dezember noch sichern möchtest, solltest du den Antrag formlos bis zum 31.12. stellen.

    Ansonsten ist der Normalfall, dass Kosten für die Unterkunft kopfteilig berücksichtigt werden. Bei Mietverträgen unter Verwandten gibt es insbesondere dann Probleme, wenn die ganze Zeit mietfrei gewohnt wurde und justament zur Beantragung von Leistungen ein Mietvertrag geschlossen wird.

    Bei dir könnte noch hinzu kommen, ob der Keller überhaupt als Wohnraum vermietet werden darf.

    Junge Warum bist du dann noch hier on dieser chat wurde extra deswegen geöffnet und du regst dich darüber auf wozu bist du hier um die leute zu beleidigen.

    Dich kann man nicht ernst nehmen.

    Rede ich vielleicht spanisch? Habe ich nicht ausdrücklich untersagt, solche Beiträge zu posten?

    Und das ist auch kein "Chat", der "deswegen eröffnet" wurde! Das ist ein Thread, der durch dauernde Wiederholungungen mit "ich hab noch nix" fürchterlich und gegen jede Intention des Forums aufgebläht wurde!

    Die Redakteure der HP sind hier

    Impressum
    Angaben gemäß § 5 TMG Für soziales Leben e. V.Eickholt 159348 Lüdinghausen Vereinsregister: VR 0744Registergericht: Amtsgericht Coesfeld Vertreten
    www.buerger-geld.org

    zu finden. Diese sind nicht im Forum tätig und es besteht auch keine direkte Verbindung zu den Redakteuren der HP.

    Bitte daher für die entsprechenden Hinweise den direkten Weg über die HP wählen. Ggf. sollte man aber Verunglimpfungen a la "überarbeiteter Praktikant" unterlassen. Es steht jedem frei, eine eigene Homepage zu erstellen und sich anstelle des Danks darüber sowas anzuhören.

    Ich lasse diesen Beitrag stehen. Trotz der Beleidigung in meine Richtung.

    Solche Threads sind eine Quelle für Beleidigungen. Kein Mod oder Admin hat die Zeit, die Vielzahl solcher Beiträge zu lesen und zu prüfen, denn das geschieht alles in der Freizeit. Und die ist auch den Moderatoren und Administratoren heilig und wichtig.

    Ich sitze seit über einer Stunde und deaktiviere beleidigende Beiträge. Ich habe auch noch mehr zu tun!

    Wem das Forum nicht gefällt, braucht es nicht zu nutzen. Wer sich nicht an die Regeln hält, darf es nicht nutzen.

    Das ist eigentlich ganz einfach.

    Sollte das jetzt nicht aufhören, dann ist dieser Thread dicht. Endgültig!

    Das hier geht an Frank von der Bank der gemeint hat das heute jeder sein Geld drauf haben wird

    Ich habe nicht umsonst gestern den Thread dieses Users deaktiviert. Es war für jemanden, der weiß, dass Jobcenter gE, JC kommunal und Sozialämter vollkommen unterschiedlich überweisen und Banken nicht so arbeiten, wie es dort beschrieben wurde, klar, dass das Nonsens ist.

    Und nochmals: gesetzlich hat die Leistung am 1. des Monats zur Verfügung zu stehen. Das bedeutet, dass sie morgen gebucht werden muss. Es besteht daher erst morgen und das auch erst nach Ende des Buchungstags Grund zur Sorge.

    Bis dahin bleibt es dabei: Es werden keine Beleidigungen geduldet und Beiträge mit "Ist noch nicht da." sind unerwünscht.

    Nein, das geht nicht. Im Prinzip gleicht dein Problem dem hier

    lena657
    23. Dezember 2022 um 22:06

    Lies bitte dort nach.

    Deine Mutter hätte die Antragstellung dem Jobcenter mitteilen müssen, dann hätte das Jobcenter mit der Kindergeldkasse direkt abgerechnet. So wie jetzt müsst ihr natürlich den Zufluss melden. Die Nachzahlung wird dann auf 6 Monate aufgeteilt und als Einkommen angerechnet. Da für Januar das Bürgergeld schon ausgezahlt ist, wird es für Januar wahrscheinlich zu einer Erstattungsforderung kommen.