Natürlich spielt das eine Rolle. Steht doch alles in dem Text, den ich verlinkt habe.
Beiträge von Turtle1972
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Ich habe heute meinen Bescheid bekommen, komplett ohne Nebenkosten für das kommende Jahr.
Klingt nach Eigentum. Welche Rechnungen/Abschlagsbescheide für 2023 hast du denn schon eingereicht?
Die Wasser/Abwasser-Nachzahlung wurde nicht übernommen und der Schornsteinfeger auch nicht aus 2022.
Für welchen Zeitraum ist denn der Bescheid und wann waren Nachzahlung und Schornsteinfegerkosten fällig?
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Ein wenig mehr Informationen sind dazu schon notwendig. Am besten wäre es, das Urteil hochzuladen.
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Wenn der Zufluss zu Zeiten der alten gesetzlichen Regelung erfolgt, gilt diese. Das Einkommen wird auf 6 Monate aufgeteilt.
Schadensersatz war zum größten Teil auch jetzt schon kein Einkommen:
Sauer, SGB II § 11a Nicht zu berücksichtigendes Einkommen / 2.3 Schadensersatz aufgrund ...Rz. 27 Abs. 2 nimmt Entschädigungen aufgrund des § 253 Abs. 2 BGB von der Einkommensanrechnung aus. Dabei handelt es sich um immaterielle Schäden, die nicht…www.haufe.dewas bringt mit 40000 Euro schön vermögen wenn das Geld im Bezug rein kommt und ich es davor nicht habe??
Es gibt nunmal einen Unterschied zwischen Einkommen und Vermögen. Der Unterschied wird hinsichtlich Einmalzahlungen und Erbschaften nunmal erst ab 1.7.23 aufgeweicht.
Was wäre wenn man sich abmeldet zb 3 monate
Gar nichts. Ein solcher Verzicht ist unzulässig. Nur eine echte Überwindung der Hilfebedürftigkeit w würde das ändern. Also ein Wegfall der Hilfebedürftigkeit, weil man mit laufendem Einkommen (Lohn, Alg1, Rente, Unterhalt...) den Lebensunterhalt selbst bestreiten kann.
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Kindergeld, Unterhaltsvorschuss, Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle, aber auch der Selbstbehalt... Es hat sich einiges geändert zum Jahreswechsel.
Ja, der Bescheid schafft sicherlich Klarheit.
Ebenfalls einen guten Rutsch.
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Hast du berücksichtigt, dass das Kindergeld auf 250 Euro erhöht wurde und deshalb die Regelsatzerhöhung bei Kindern kaum Auswirkungen hat?
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Wenn du dir den Dezember noch sichern möchtest, solltest du den Antrag formlos bis zum 31.12. stellen.
Ansonsten ist der Normalfall, dass Kosten für die Unterkunft kopfteilig berücksichtigt werden. Bei Mietverträgen unter Verwandten gibt es insbesondere dann Probleme, wenn die ganze Zeit mietfrei gewohnt wurde und justament zur Beantragung von Leistungen ein Mietvertrag geschlossen wird.
Bei dir könnte noch hinzu kommen, ob der Keller überhaupt als Wohnraum vermietet werden darf.
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Junge Warum bist du dann noch hier on dieser chat wurde extra deswegen geöffnet und du regst dich darüber auf wozu bist du hier um die leute zu beleidigen.
Dich kann man nicht ernst nehmen.
Rede ich vielleicht spanisch? Habe ich nicht ausdrücklich untersagt, solche Beiträge zu posten?
Und das ist auch kein "Chat", der "deswegen eröffnet" wurde! Das ist ein Thread, der durch dauernde Wiederholungungen mit "ich hab noch nix" fürchterlich und gegen jede Intention des Forums aufgebläht wurde!
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Die Redakteure der HP sind hier
ImpressumAngaben gemäß § 5 TMG Für soziales Leben e. V.Eickholt 159348 Lüdinghausen Vereinsregister: VR 0744Registergericht: Amtsgericht Coesfeld Vertretenwww.buerger-geld.orgzu finden. Diese sind nicht im Forum tätig und es besteht auch keine direkte Verbindung zu den Redakteuren der HP.
Bitte daher für die entsprechenden Hinweise den direkten Weg über die HP wählen. Ggf. sollte man aber Verunglimpfungen a la "überarbeiteter Praktikant" unterlassen. Es steht jedem frei, eine eigene Homepage zu erstellen und sich anstelle des Danks darüber sowas anzuhören.
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Nein, das ist korrekt. Außerdem ist ein Haus bis 140 qm angemessen. Das ist schon ziemlich groß und dürfte auf viele Immobilien zutreffen.
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Ich lasse diesen Beitrag stehen. Trotz der Beleidigung in meine Richtung.
Solche Threads sind eine Quelle für Beleidigungen. Kein Mod oder Admin hat die Zeit, die Vielzahl solcher Beiträge zu lesen und zu prüfen, denn das geschieht alles in der Freizeit. Und die ist auch den Moderatoren und Administratoren heilig und wichtig.
Ich sitze seit über einer Stunde und deaktiviere beleidigende Beiträge. Ich habe auch noch mehr zu tun!
Wem das Forum nicht gefällt, braucht es nicht zu nutzen. Wer sich nicht an die Regeln hält, darf es nicht nutzen.
Das ist eigentlich ganz einfach.
Sollte das jetzt nicht aufhören, dann ist dieser Thread dicht. Endgültig!
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Ein letztes Mal: wenn nicht umgehend hier Ruhe einkehrt, geht der Thread zu. Weiteres beleidigendes Verhalten führt ohne Verwarnung zur Sperre des Accounts.
Sollte es so weitergehen, wird auch dieser Thread wieder geschlossen!
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Das hier geht an Frank von der Bank der gemeint hat das heute jeder sein Geld drauf haben wird
Ich habe nicht umsonst gestern den Thread dieses Users deaktiviert. Es war für jemanden, der weiß, dass Jobcenter gE, JC kommunal und Sozialämter vollkommen unterschiedlich überweisen und Banken nicht so arbeiten, wie es dort beschrieben wurde, klar, dass das Nonsens ist.
Und nochmals: gesetzlich hat die Leistung am 1. des Monats zur Verfügung zu stehen. Das bedeutet, dass sie morgen gebucht werden muss. Es besteht daher erst morgen und das auch erst nach Ende des Buchungstags Grund zur Sorge.
Bis dahin bleibt es dabei: Es werden keine Beleidigungen geduldet und Beiträge mit "Ist noch nicht da." sind unerwünscht.
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Nein, das geht nicht. Im Prinzip gleicht dein Problem dem hier
ThemaJobcenter, Familienkasse??
Familienkasse, jobcenter?
Ich habe eine Frage an Sie. Ich ziehe einen behinderten erwachsenen Sohn auf. Im Februar 2022 habe ich einen Antrag auf Kindergeld für meinen Sohn gestellt, heute habe ich einen Brief erhalten, dass meinem Sohn ab April 2022 Kindergeld bewilligt wurde. Eine Entschädigung von 1971 Euro ist eingetroffen. Mein Sohn erhält auch Unterstützung vom Jobcenter. Von einer Freundin weiß ich, dass das Jobcenter jeden Monat 189 Euro für ihr Kind nimmt. Wie viel Geld muss ich…lena65723. Dezember 2022 um 22:06 Lies bitte dort nach.
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Deine Mutter hätte die Antragstellung dem Jobcenter mitteilen müssen, dann hätte das Jobcenter mit der Kindergeldkasse direkt abgerechnet. So wie jetzt müsst ihr natürlich den Zufluss melden. Die Nachzahlung wird dann auf 6 Monate aufgeteilt und als Einkommen angerechnet. Da für Januar das Bürgergeld schon ausgezahlt ist, wird es für Januar wahrscheinlich zu einer Erstattungsforderung kommen.
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Das kommt darauf an, ob euer Antrag bearbeitet wurde und man die Auszahlung rechtzeitig zum Zahllauf angewiesen hat. Leider kann dir das wohl konkret nur dein Jobcenter beantworten. Hast du mal versucht, dort anzurufen?
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Deine Schulden interessieren nach dem Zusammenzug nicht. Es scheint, du wünschst, dass ihr zusammen ziehen könnt, aber das Amt trotzdem weiter ihren Mietanteil bezahlt. Das wird aber nicht passieren, da ihr nunmal aufgrund des gemeinsamen Kindes eine Bedarfsgemeinschaft bildet, so dass dein Einkommen dann für euch alle berücksichtigt wird. Mit Freibeträgen, aber ohne Berücksichtigung von Schulden.
Wieso nicht beide im Mietvertrag stehen können, verstehe ich nicht, es sei denn, dein Zuzug in die gemeinsame neue Wohnung soll verschwiegen werden.
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Wenn du ausreichend verdienst, um den Lebensunterhalt deiner Familie inclusive Miete zu bezahlen, müsst ihr euch nicht an die Vorgaben des Jobcenters halten? Oder was genau meinst du?
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Ich hatte angedroht, den Thread zu schließen, wenn der Thread weiterhin durch bestimmte unnötige Beiträge wie "Es ist immer noch nicht da" usw. aufgebläht würde.
Hiernach wurde ich beleidigt und es folgten weitere Beiträge dieser Art.
Ich bezweifle stark, dass ich mich beleidigen lassen muss. Ansonsten steht es dir frei, dich bei den Betreibern für den Job zu bewerben und deine Freizeit zu opfern.
Danke, gern geschehen.
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Es gibt eine sogenannte "Unterhaltsvermutung", § 9 Abs. 5 SGB II. Aber da müsste er schon extrem gut verdienen. Außerdem ist das kostenlose Wohnen ja bereits etwas wert.
Stell den Antrag und wenn es konkrete Probleme gibt, dann frag nochmal nach.