Das Kind ist ein Schüler und bezieht kein ALG2 und auch kein Bürgergeld, da es wie gesagt Schüler ist.
Da kann es sich schlecht arbeitslos melden, oder doch?
Ich habe im Internet diese Information gefunden: "Die Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt und die damit einhergehende Erwerbsfähigkeit sind die Grundvoraussetzungen für den ALG Bezug." Das macht für mich auch Sinn.
Arbeitslosengeld und ALG 2 sind nicht dasselbe. Lass dir bitte von deiner Mutter den Bescheid zeigen, ob da dein Name steht und ob und wieviel von den Leistungen des Jobcenters auf dich entfällt.
Oder beantworte, wovon du (außer Kindergeld) deinen Lebensunterhalt bestreitest, dass du kein ALG 2 benötigst.
Können Sie bitte in einfachen Worten beschreiben, was das bedeutet? Was bedeutet "Fall der Fälle"?
Bedeutet das, dass sich die Bezüge der Mutter wegen des Kindergelds reduziert werden und wenn ja, um welchen Betrag und unter welchen Umständen? Und vor allem, was hat das Kindergeld mit dem Verdienst des Kindes zu tun?
Das könnte man erklären, wenn man wüsste, ob und wenn ja, wieviel ALG 2 auf dich entfällt. Ansonsten wird das ein bisschen viel Erklärerei, insbesondere, als dass du anscheinend nun so gar keine Ahnung von ALG 2, Bedarfsgemeinschaft, Einkommen, Einkommensverteilung etc. hast.
Das Kind verdient einen bestimmten Betrag Geld und es stellt sich die Frage, wie sich das Einkommen des Kindes auf die Bürgergeld-Bezüge der Mutter auswirken. Diese Information ist für das Kind extrem wichtig.
Das war bereits im Eingangsbeitrag verständlich. Ändert aber nichts daran, dass man diese Frage nur korrekt beantworten kann, wenn man weiß, ob und wieviel ALG 2 das Kind erhält.
Ich habe mir schon einige Antworten hier im Forum angeguckt und finde die Antworten leider sehr ungenügend. Es wirkt so als, wenn jemand keine Lust hätte vernünftig zu antworten. Sie müssen bedenken, dass die Leute hier im Forum keine "Profis" sind.
Ich finde diese Antwort mehr als frech. Du erwartest im Prinzip die Beschreibung einer Herzoperation, bei der es mehrere Methoden gibt, "in einfachen Worten". Sorry, nein, das funktioniert nicht. Soweit dir die Antworten hier nicht zusagen, steht es dir frei, diese in anderen Foren dieser Art zu stellen.
Btw: ich finde es traurig, dass eine 19jährige, erwachsene Person nicht weiß, mit welchem Geld der eigene Lebensunterhalt bestritten wird.