Hast du mal einen Berechnungsbogen für Dezember 22 da? Lad ihn hoch.
Wenn das Kind tatsächlich ALG2 bekommt, muss die Überzahlung vom Kind zurück gefordert werden.
Ein Widerspruch würde dazu führen, dass man das eben korrigiert. Die Überzahlung von 16 Euro ist ja nunmal korrekt, das wird gezahlt werden müssen.
Vielleicht erstmal einfach nachfragen, wieso da noch was von 50 Euro steht. Ich schätze, das ist ein Platzhalter, der nicht mit dem korrekten Betrag überschrieben wurde. Allerdings ist das ein Bescheid einer Optionskommune, da kenn ich mich technisch nicht aus.