Ist der Vater einfach nur arbeitslos oder bezieht er z. B. normales Arbeitslosengeld? Wovon lebt die Familie jetzt?
Beiträge von Turtle1972
-
-
Nein, der vereinfachte Zugang gilt natürlich nicht. Es kommt auf die Rechtslage am 1.1.24 an und nicht, wann der Antrag gestellt wird.
-
Ich verstehe nicht, was du meinst. Der vereinfachte Zugang ist auf den 31.12.22 beschränkt, so dass ab 1.1.23 erstmal die alten Regeln gelten. Wie kommst du darauf, dass die Regeln des vereinfachten Zugangs für einen WBA ab 1.1.23 gelten? Und was hat das jetzt dann mit dem 1.1.24 zu tun?
-
Im Hinblick auf Vermögen? Da wirst du wohl erstmal Vermögen nachweisen müssen.
-
Wenn das Gesetz dahingehend aber nicht geändert wird, was willst du bitte hören?! Märchen?
Du hast nicht nach Ideen gefragt, sondern nach der Rechtslage. Und um die beantworten zu können, reicht "Beamtenwissen".
-
Es gibt überhaupt noch kein Bürgergeld. Im Übrigen ist im Gesetzesentwurf keine Änderung des § 7 Absatz 5 und 6 SGB II zu finden. Nur die Aufhebung des Absatz 4a, da die Erreichbarkeit neu in § 7b SGB II normiert werden soll.
-
Zitat
Ich denke hier an Azubis, die weder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) noch Schüler-Bafög erhalten.
Ich glaube, dass hast du in einem anderen Forum bereits gefragt. Es kommt darauf an, wieso es kein BAB oder Bafög gibt. Die Antworten stehen in § 7 Absatz 5 und 6 SGB II und haben nichts mit Bürgergeld zu tun.
Der Azubi erhält zusätzlich zu seinem Gehalt im ersten Jahr (mindestens monatlich 501 Euro also Regelsatz ALG-2) zuzüglich die Differenz von seinem Nettogehalt und seine Miete, sodass eine Aufstockung mit ALG-2 nicht mehr notwendig wäre.
Von wem soll er da was erhalten? Der Satzbau ergibt keinen Sinn.
Bitte nur antworten, wenn jemand es mit Sicherheit weiß.
Entschuldige mal, aber hier kann erstmal antworten, wer möchte und nicht gegen die Regeln verstößt.
-
Wenn ein halbes Jahr vorbei ist, gelte ich dann als nicht mehr erwerbsfähig und verliere den Anspruch auf das Bürgergeld?
Nein. Dazu müsste von vornherein feststehen, dass du über 6 Monate krank bist. Ansonsten wird, wenn das Jobcenter Erwerbsminderung vermutet, erstmal ein ärztliches Gutachten eingeleitet und je nach dessen Ergebnis dann die Rentenversicherung und ggf. das Sozialamt mit ins Boot geholt.
-
Im Normalfall erfolgt Zahlbarmachung bei Freigabe des Bescheides, das heißt, dass ein individueller Zahllauf erfolgt. Das Geld für den Zeitraum bis November dürfte daher vor Ende November da sein.
-
Das sind momentan nur Gesetzesentwürfe, mehr nicht. Und dass das Gesetz sehr umstritten ist und es vielleicht nicht durch den Bundesrat schafft, ist doch derzeit in aller Munde.
Es bringt nichts, über ungelegte Eier zu diskutieren.
-
Da verstehst du etwas falsch. Der Freibetrag soll erhöht werden. Aber eine völlige Anrechnungsfreiheit bezieht sich nur auf Ferienjobs.
-
Bürgergeld ist nur eine neue Bezeichnung für Arbeitslosengeld 2. So, wie aus "Arge" irgendwann mal "Jobcenter" wurde.
-
Aber bitte per PN, nicht über öffentlich lesbaren Pinnwandeintrag!!!!!
-
Bitte im Forum posten!