Jetzt ist die Frage, bleiben davon 15000€ Vermögensgrenze anrechnungsfrei, und der Rest des Auszahlungsbetrags wird dann angerechnet, oder wird der ganze Auszahlungsbetrag angerechnet?
Wenn du z. B. 50.000 Euro erhältst, wird es einfach einen Bescheid geben, mit dem deine Leistungen aufgehoben werden. Da steht dann einfach nur drin, dass du wegen Vermögen über 15.000 Euro nicht mehr hilfebedürftig bist. Eine darüber hinaus gehende Berechnung, z. B. wie lange du davon leben musst usw., gibt es nicht.
Oder kann ich den Vertrag so abändern lassen, daß ich einen Monatlichen Betrag ausbezahlt bekomme und was der an Höhe haben darf?
Das musst du die Versicherung fragen.
Wo könnte man denn nachlesen, wie hoch der monatliche Auszahlungsbetrag maximal sein darf zum Bürgergeld?
Nirgends. Ich verstehe auch nicht den Sinn dahinter. Mit einer Einmalzahlung hast du halt x Monate keinen Anspruch und mit monatlicher Zahlung für x Monate weniger Anspruch. Das dann ggf. auch im SGB XII. Oder ist deine spätere Altersrente auskömmlich?
also theoretisch würde ich also 2 Jahre einen monatlichen Betrag innerhalb des Bürgergeldes bis 67 ausbezahlt bekommen!?
Wenn - was erstmal gar nicht klar ist - eine Umstellung auf monatliche Rentenzahlung möglich ist. Und dann stellt sich eben noch die Frage, was nach dem SGB II ist. Also, ob du Grundsicherung nach dem SGB XII brauchst oder nicht.
Wie sieht es denn aber aus, der Vertrag unterliegt einem Verwertungsausschluß,
Interessiert überhaupt nicht. Ausgezahlt ist ausgezahlt. Diese Regelung ist im Übrigen mit Einführung des Bürgergeldes im Prinzip abgeschafft worden.