Beiträge von Turtle1972

    Ob die Miete unangemessen ist oder nicht, weiß doch hier niemand. Wie denn, wenn die Richtlinien dieser Kommune nicht bekannt sind und niemand weiß, wieso die Unterkunft als Gemeinschaftsunterkunft gilt. Irgendwas ist doch nicht koscher, wenn das JC schreibt, dass dir ("Vermieter") das auch bekannt sei.


    Widerspruch kann ein Vermieter nicht erheben. Das kann nur der Leistungsempfänger selbst.

    Worum geht's? Mietwucher? Überbelegung? Sittenwidrige Unterbringung und Kostenforderung?

    Klingt nämlich so, als würdest du gewerbsmäßig an Ausländer vermieten und das auf engsten Raum zu überhöhten Preisen.

    Du kannst im Übrigen nicht in Widerspruch gehen oder hast du eine berechtigte Forderung gegen das Jobcenter?

    Stimmt das so?

    Ja.

    Was für Möglichkeiten gäbe es noch?

    Arbeiten gehen.

    Das Kindergeld welches Sie für unsere Kinder beantragt und auch bekommt wird abgezogen.

    Ist im SGB II nunmal Einkommen der Kinder, wenn sie hilfebedürftig sind.


    Dass mit über 40 und einem Zweitstudium Bafög nicht in Betracht kommt, muss doch bekannt gewesen sein. Was hattet ihr denn gedacht, wie der Lebensunterhalt während des Studiums bestritten werden soll? Und wozu ist es überhaupt notwendig?

    1. Es muss nichts zurück gezahlt werden, außer, du hast die Auszahlung schuldhaft verzögert.

    2. Mit 200.000 Euro auf der hohen Kante dürfte das Bürgergeld natürlich erstmal entfallen.

    3. Es gibt keinen fiktiven Vermögensverbrauch. Das heißt, dass das JC nichts "gegenrechnet".

    4. So lange, bis es unter den Vermögensfreibeträgen für euch 4 ist. Aber bis dahin habt ihr Eltern doch sicherlich wieder Arbeit und braucht kein Bürgergeld mehr.

    5. Natürlich könnt ihr so leben, wie eine normale Familie. Dazu gehört auch ein normaler Urlaub.

    Ein Betriebskostenguthaben ist Einkommen und wird, wenn deine Miete voll als Bedarf berücksichtigt wird, auch voll angerechnet. Und du musst das unverzüglich mitteilen, nicht erst mit einem WBA. Die Kaution ist dein Vermögen, kein Einkommen.

    Der TE will aber keine Ausbildung (dessen ungeachtet, dass die genannten Vorschriften keinen Vorrang der Ausbildung generieren und man die Ratschläge eines Ottokar immer mit Vorsicht genießen sollte), sondern einen Bildungsgutschein für Vorbereitungskurse auf eine Externenprüfung.

    Ob er jedoch die Voraussetzungen dafür erfüllt (3 Jahre berufliche Tätigkeit) ist angesichts der Vita "Minijob, Ausbildung, Praktika" äußerst fraglich.

    Kann der Landkreis darauf bestehen?


    Nein. Allerdings wird es auch nicht dafür gerade stehen, wenn es mal Probleme mit dem Kontoinhaber gibt.


    Außerdem musst du dir vor Augen halten, dass du - auch und insbesondere durch Vorlage von Kontoauszügen - deine Hilfebedürftigkeit nachweisen musst. Was bedeutet, dass du die des Familienmitgliedes vorlegen und ggf. unklare Positionen darauf erklären musst, z. B., ob das jetzt dein Einkommen ist oder das des Familienmitgliedes. Ansonsten kann schlimmstenfalls dein Antrag aufgrund Zweifel an der Hilfebedürftigkeit auch abgelehnt werden.

    Ohne Eltern als Bindeglied sind sie keine BG. Ich würde auch den Punkt nehmen und das "über 25" durchstreichen. Solche Formulare sind halt nicht für jeden seltenen Einzelfall gemacht.


    Die 22jährige in der Ausbildung muss aber auch Bafög oder BAB (he nach Ausbildungsform) beantragen, das sind vorrangige Leistungen.

    Da fehlen schon wieder sämtliche Kommas. Anstatt das mal als Hinweis zu nehmen, was man besser machen könnte.

    Ansonsten bezweifle ich mal, dass du beurteilen kannst, was ich in meinem Leben bisher erreicht habe. Aber kleiner Tipp: wesentlich mehr als du. Und das ohne staatliche Unterstützung. Abgesehen davon, dass es mein Arbeitgeber ist.

    Ausbildung Büromanagement oder als Datenerfasser sogar als Bürohilfe habe einen sehr guten Abschluss bin mehr als verzweifelt habe das Gefühl mich will einfach niemand.


    Weißt du, wieviel Kommas allein in dem Satz fehlen?! Und dem anderen?! Wenn die Bewerbungen auch so aussehen, würde ich dich auch nicht im Büro haben wollen, sorry.

    Die Systemgastronomie oder der Einzelhandel sucht immer...

    Nein, das wurde wahrscheinlich nicht übersehen. Den entsprechenden Paragraphen habe ich doch genannt. Es liegt auf der Hand, dass man eine weitere Unterstützung durch die Eltern vermutet, wenn das bisher so war. Wieso ist eigentlich Arbeit keine Alternative für dich?

    Teil das dem Jobcenter erstmal so mit, dass deine Eltern nicht bereit sind, dich zu unterstützen und dir keine Unterlagen geben. Mehr an Mitwirkung zu fremden Unterlagen kannst du ja nicht erbringen.


    Du bist im Übrigen nicht 25, du wirst es erst und anscheinend haben dich deine Eltern ja bisher unterstützt. Irgendwer muss ja sogar deine Krankenkasse bezahlt haben.

    Mein Oma steckt mir mir ab und an mal ein Scheinchen zu wenn ich mit ihr einkaufen bin, wird die auch vom Jobcenter angeschrieben?


    Wenn Oma das regelmäßig macht, dann bestünde auch diese Möglichkeit. Ansonsten geht es hier um die Unterhaltsvermutung des § Absatz 5 SGB II und das betrifft Angehörige, die im selben Haushalt leben. Was Oma bestimmt nicht macht.


    Btw: die Geldgeschenke von Oma sind dem Jobcenter zu melden. Sachgeschenke dagegen nicht. Also lass dir lieber eine schöne Mütze schenken anstatt des Geldes.


    Von meinen Eltern bekomme ich ausser viele Ratschläge keinerlei finazielle Unterstüzung.


    Kann ich mir vorstellen, wenn du seit Monaten exmatrikuliert bist, aber von Arbeit weit und breit anscheinend nichts zu sehen ist. Ein Germanistikstudium war es offensichtlich nicht. Also eher was auf dem Arbeitsmarkt Verwertbares. Woran hapert es denn? Vielleicht gibt es hier dazu auch noch ein paar Ratschläge. Gratis natürlich.