Nein. Dass es als Maßnahme (MAG) bewilligt oder sogar zugewiesen werden kann, ist im SGB II kein Muss, weil im SGB II, anders als im SGB III, Verfügbarkeit keine Rolle spielt. Allenfalls, wenn damit eine Ortsabwesenheit notwendig ist, wird es zum Muss.
Mit Zuweisung als Maßnahme sind natürlich Vorteile wie Fahrtkostenerstattung oder Absicherung im Fall eines Unfalls gegeben, aber das war nicht die Frage.
Die Frage war, ob es gemeldet werden muss. Und das muss es eben nicht.
Dementsprechend ist es besser und einfacher, wenn Du es dem Jobcenter meldest.
Das ist korrekt. Aber "besser und einfacher" ist eben kein "Muss".
Es mag sein, dass die meisten Kollegen diese Frage mit "ja" beantworten, insbesondere von meinen Markt und Integrationskräften höre ich das bei Diskussionen. Aber das liegt daran, dass sie einfach nach wie vor nicht in der Lage sind, den Unterschied SGB III und II zu erkennen. Da das System des SGB II nur auf die Förderleistungen des SGB III verweist, nimmt man offenbar an, dass auch alles, was dort gilt, im SGB II gelten muss. Da könnte ich jedesmal aus der Hose hüpfen.