Beiträge von Turtle1972

    Warum brauchst du Bürgergeld? Im August 24 hast du für einen Kollegen gefragt, demnach bist du doch in Arbeit oder hast gearbeitet?

    A9744
    19. August 2024 um 19:31

    Außerdem ist ein Teil der Fragen dort schon beantwortet.

    Die Aussage das "ich irgendwas zurück zahlen muss" ist völlig falsch.

    Weil der Mensch vom Jobcenter, mit dem du telefoniert hast, anscheinend nur marginal Ahnung vom SGB II und Mietrecht hat, ist die hiesige Aussage falsch?


    Welche anmaßende Behauptung. Also ob du in der Lage bist, das beurteilen zu können.


    Allein das hier:

    Man wird sich direkt an den Vermieter wenden und fragen weshalb er Geld verlangte obwohl die ganze zeit klar war ich würde vor Februar einziehen. Das Datum 1.1.25 Mietvertrag spielt keinerlei rolle . Man wird sich DIREKT AN DEN VERMIETER WENDEN und Geld zurück fordern und verlangt VON IHM eine Erklärung nicht mir

    ist grober Unfug.

    Als bräuchte man nur Miete zahlen für eine Mietsache, die man tatsächlich nutzt. Wenn ich eine Wohnung in Berlin gemietet habe und eine in Buxtehude, dann muss ich auch beide bezahlen, egal, ob ich beide nutze. So einfach ist das.

    Mir ist es eh ein Rätsel, wie das neue Jobcenter ohne Nachweis des Umzuges schonmal einfach so Miete zahlt, obwohl es nicht weiß, ob jemals die örtliche Zuständigkeit überhaupt eintritt. Scheint ein sehr komisches JC zu sein.

    Naja, es ist in dem Sinne keine Doppelmiete. Das wäre es gewesen, wenn die neue Wohnung im Januar bezogen, die alte aber auch noch benutzt worden wäre.


    Steht auch so in dem Artikel:


    Zitat

    Im Umzugsmonat können ausnahmsweise die tatsächlichen Aufwendungen für zwei Wohnungen als Bedarf anerkannt werden, wenn beide Wohnungen im betreffenden Monat tatsächlich genutzt werden.


    Der Umzugsmonat hier ist der Februar.

    Ich habe die miete nicht erhalten sondern der Vermieter .

    Quark. Natürlich hast du es erhalten. Das JC hat es nur in deinem Auftrag an den Vermieter weitergegeben. Wie eine Bank.


    Des weiteren habe ich dem jobbenter schon ende Dezember mitgeteilt das wenn alles klappt ich dann im Februar umziehe

    Dann hätte es von vornherein für Januar nichts zahlen dürfen, wenn klar war, dass du sowieso erst im Februar einziehen willst.


    mein jetziger Vermieter hat auch ganz normal noch für Januar seine miete erhalten da ich ja noch bis Februar hier offiziell wohne

    Also das alte JC hat Bürgergeld gezahlt und das neue JC auch schon? Oder nur ein JC?

    Da miete für Januar komplett am Vermieter direkt überwiesen wurde , wird das jobbenter sich gegebenenfalls zur Rückforderung an den Vermieter wenden und nicht mich , oder?


    Wie kommst du darauf? Du hast zu Unrecht Leistungen für diese Mietwohnung erhalten. Warum sollte der Vermieter was zurück zahlen? Du hast einen Vertrag mit ihm, dass du ab Januar Miete schuldest. Man muss die Mietsache ja nicht nutzen, aber eben bezahlen. Du kannst auch parallel 3 Mietverträge haben, wenn du es dir leisten kannst

    Das JC ist aber eben nur verpflichtet, die Miete für die tatsächlich bewohnte Wohnung zu berücksichtigen. Wo hast du denn im Januar gewohnt?

    Vielleicht erstmal den Aufhebungsbescheid hier hochladen. Denn die genannte Begründung klingt äußerst komisch.


    Und was hat die Anwältin denn alles versucht? Widerspruch? Klage? Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz? Wenn es da schon Bescheide, Beschlüsse, Urteile gibt, auch hochladen.


    Warum musst du die Wohnung räumen, gibt es ein Räumungsurteil vom Amtsgericht? Wenn ja, auch hochladen.


    Wenn es aber selbst mit Anwältin erfolglos blieb, was soll ein Forum da helfen?

    Darf ich fragen was denn die Einschränkung des Art 1GG in Bezug auf das Existenzminum rechtfertigt?

    Dass es für das Existenzminimum nur einer angemessenen Wohnung bedarf und nicht eine im höheren Preissegment.


    Und warum siehst du in diesem Fall das Bundesverfassungsgericht nicht als die richtige Instanz?

    Weil man für ein solches Verfahren erstmal alle Instanzen durchlaufen haben muss. Und das in der Hauptsache. Du hast ja noch nicht mal die 1. Instanz durch.


    Warum googelst du das nicht einfach? Die Info steht doch sogar auf der Seite des BVerfG:


    Wie erhebe ich eine Verfassungsbeschwerde?


    Zitat

    Die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts ist grundsätzlich nur und erst dann zulässig, wenn zuvor der Rechtsweg erschöpft und darüber hinaus alle zur Verfügung stehenden weiteren Möglichkeiten ergriffen worden sind, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung zu erreichen oder eine solche Verletzung zu verhindern. Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, wenn und soweit eine anderweitige Möglichkeit besteht oder bestand, die Grundrechtsverletzung zu beseitigen.

    Vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde müssen daher alle verfügbaren Rechtsbehelfe (z.B. Berufung, Revision, Beschwerde, Nichtzulassungsbeschwerde) genutzt worden sein