Hallo habe Fragen zum BAB. Vielleicht kann mich hier jemand aufklären.
Mein Sohn ist näher zur Ausbildungsstätte gezogen. Eigene Wohnung. Bekommt im 1. Ausbildungsjahr 460€ Netto.
BAB -Amt hat eine Berechnung erstellt. Da Vater zu viel verdient wurde BAB abgelehnt. Werde aber aus dieser Rechnung vom Amt nicht ganz schlau.
Zuerst meine Fragen:
1. Muss der Vater nur den Ausgleich auf 660 € bezahlen, oder das was das Amt schreibt.
2. Muss der Vater dann ab 01.10.15 da mein Sohn dann im 2. Jahr ist wieder nur den Ausgleich auf 660€ zahlen.
3. Wenn er nicht zahlt kann mein Sohn Vorausleistung beantragen- weiß er schon- aber wie wird dann das Kindergeld angerechnet. Hab irgendwo gelesen Kindergeld wird mit angerechnet. Dann kommt aber mein Sohn nicht mit dem Geld aus.
Dann wird es aber knapp bei meinen Sohn zwecks Miete. Miete warm 345€ plus Strom, Telefon, Spritkosten , Essen.
Zusammenfassung vom Amt: 18 Monate pauschal
Gesamtbedarf des Auszubildenden (18 Monate, also 1. +2. Ausbildungsjahr zusammengerechnet und ne Zwischensummer errechnet) 662,87
Anzurechnendes Einkommen des Auszubildenden (obwohl er jetzt nur 460€ für noch 4 Monate hat) 555,61
Anzurechnendes Einkommen des Vaters 287,85
Anzurechnendes Einkommen von mir 10 ,96
Ich zahle noch zusätzlich das Auto, Versicherung , Steuer, und nen Bausparer.
Da hab ich auch gelesen dass Sachleistungen angerechnet werden? Stimmt das?
Muss jetzt der Vater nur die 200€ zahlen von 460,00 + 200,00 = 660, oder muss er die 287,85 € zahlen?
Danke im Voraus.
LG
Sigrid