Anrechnung von Pension und Vermögen eines/r Partners/in in Bedarfsgemeinschaft beim Bürgergeld

  • Hallo,

    meine frage ist folgende:

    wird in einer Bedarfsgemeinschaft das Vermögen und Einkommen / Rente / Pension des Partners beim Bürgergeld berücksichtigt und wie hoch darf das Einkommen / Vermögen sein, um für den anderen hilfebedürftigen Partner Bürgergeld zu bekommen?

    Weiß da jemand etwas genaues :?:

    Vielen Dank im Voraus! :thumbdown: oder :thumbup: :?:

    • Offizieller Beitrag

    1. Ja, natürlich.


    2. Das ist wie jetzt auch: Regelsatz + Regelsatz + eventuelle Mehrbedarfe + Kosten der Unterkunft und Heizung = Bedarf. Ist das Einkommen des Partners höher, besteht kein Anspruch.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.