Posts by Turtle1972

    Und wie würde die Verwarnung aussehen?


    Eine Verwarnung ist ein Fachbegriff. Es gibt im OwiG folgende Strafen:


    Verwarnung (keine Geldstrafe)

    Verwarnung mit Verwarngeld (geringe Geldbuße)

    Bußgeld (Geldbuße)


    Wenn ich Verwarnung schreibe, meine ich damit ein Schreiben, in dem drin steht, dass sowas bitte nicht noch einmal passieren sollte und gut. Einfach ein erhobener Finger, aber noch keine Backpfeife.

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    Doch kann ich, indem ich bei der agentur für Arbeit weiter als arbeitssuchend gemeldet bin ohne Alg 2 oder 3 zu bekommen.


    Wo stand, dass du das vorhast? Als würde die Agentur für Arbeit andere Leistungen erbringen als das Jobcenter, deren Hilfe angeblich unnötig und nutzlos ist.


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    Und du scheinst als admin und was auch immer du bist

    Noch weiter solche Herabwürdigungen und du kannst dir eine andere Spielwiese suchen.


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    Wo isr das falsch? Mann kann doch nicht sozialhilfe beziehen, wenn man noch immatrikulierter Student ist.


    Nochmal für dich: halte dich zurück, wenn du keine Ahnung hast. Nur mal ein Beispiel unter vielen, dass es sehr wohl möglich ist:



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    Ein Student ist - auch außerhalb eines Urlaubssemesters - dann nicht von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II ausgeschlossen, wenn er zwar organisationsrechtlich der Hochschule aufgrund seiner Immatrikulation angehört, er jedoch sein Studium tatsächlich nicht betreibt

    L 7 AS 833/19 | Sozialgerichtsbarkeit Bundesrepublik Deutschland


    Noch eins? Gern doch:


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    Auch bestand vorliegend wegen der nur formalen Immatrikulation in Wirtschaftsinformatik (BA) kein Ausschluss von Leistungen nach dem SGB II.


    L 11 AS 95/21 | Sozialgerichtsbarkeit Bundesrepublik Deutschland

    Wer sind "Birgit und co." und wieso sprichst du mehrere Personen ("Birgit und andere") an und schreibst dann in der Einzahl "du" weiter? Wer hat keine Uni besucht und wen hier im Forum kennst du dahingehend persönlich?

    Hast du nicht studiert?! Halleluja. Es ist eine Belehrung, dass du jede Veränderung in deinen Einkommensverhältnissen anzeigen musst. Es könnte ja sein, dass dich tatsächlich demnächst ein Arbeitgeber einstellen möchte. Oder ist das so abwegig?

    Das wurde doch schon alles durchgekaut:


    jordan

    kann mir das Jobcenter ne Wohnung in einer anderen Stadt weit weg (50-100 km) von meinem jetzigen Ort vermitteln?


    Nein, das Jobcenter beschäftigt keine Immobilienmakler.



    Ich wohne in nem Dorf und mit nem Umzug in ner Stadt würde ich meine jobchancen auch deutlich erhöhen.

    Umgedreht wird ein Schuh draus: du suchst dir einen Job und das Jobcenter kann mit Leistungen aus dem Vermittlungsbudget den Umzug fördern. Allein die Tatsache, dass du nicht in einer Stadt wohnst, kann nicht der Grund dafür sein, dass du keine Arbeit findest. Gerade als junger, ungebundener und gesunder Mensch sollte bei dem jetzigen Fachkräftemangel eine Stelle für dich zu finden sein.


    Sind deine Ansprüche zu hoch, dein Abschluss zu schlecht oder versteifst du dich bei der Arbeitssuche auf irgendwas Konkretes, also nur ein bestimmter Beruf zu einem bestimmten Lohn etc?

    in dem Fall müsste ich aber wahrscheinlich erst einen Bafög Antrag stellen?


    Du hast jetzt zweimal denselben Rat erhalten:


    Dann lass dir das sicherheitshalber bestätigen, dass es nicht bafögfähig ist.


    Ob du einen kompletten Antrag auf Bafög stellen musst oder man es dir auch formlos bestätigt, muss du das zuständige Studentenwerk fragen.


    Meint ihr denn das Jobcenter würde mich in den nächsten Monaten nicht erst einmal fragen was das mit dem Studium auf sich hat? Sollte es überhaupt davon erfahren.... Einem Strafverfahren geht normalerweise wohl immer erst ein Schriftverkehr von Seiten des Amts vor.

    Willst du erst den Vorwurf des Betruges abwarten? Dem geht in solchen Fällen im Normalfall erstmal eine zumindest vorläufige Zahlungseinstellung voraus, die bis zu 2 Monate dauern kann. Wenn die das lieber ist, als jetzt einfach mal offiziell zu klären, dass dein Studium nicht bafögfähig ist, dann mach das. Es ist dein Leben.

    Woher soll die Krankenkasse etwas von dem Teilzeitstudium erfahren? Von einem Strickkurs bei der VHS würde die Krankenkasse auch nichts erfahren.

    Du bildest deine eigene Bedarfsgemeinschaft, es ist nur dein Vermögen relevant. Ob das Jobcenter die sogenannte Unterhaltsvermutung (§ 9 Abs. 5 SGB II) prüft, kann niemand voraussagen. Aber dafür sollte reichen, mitzuteilen, dass sie dich schon genug unterstützen, indem du kostenfrei wohnen darfst.

    Dann lass dir das sicherheitshalber bestätigen, dass es nicht bafögfähig ist. Dann hat es den Stellenwert eine Nähkurses. Den musst du ja auch nicht anzeigen.

    Da nicht jedes Teilzeitstudium grundsätzlich vom Bafögbezug ausgeschlossen ist, kann man deine Frage nicht beantworten. Maßgeblich für den fehlenden Anspruch auf Bürgergeld ist nämlich nicht die Verfügbarkeit, sondern, ob das Studium bafögfähig ist.