Das ist damit nicht gemeint. Es geht um eine mögliche Nachfrage des JC, wenn eben nicht sofort erkennbar ist, ob das nun Vermögensumwandlung ist oder doch ggf. Einkommen (aus unbekannter Quelle).
Posts by Turtle1972
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Kommt darauf an, wie glaubhaft das ist. Du sprichst von Kleingeld. Sagen wir also mal, 1 Euro pro Monat = 24 Euro in 2 Jahren. Das klingt glaubhaft. Sind es dagegen 120 Euro, eher nicht.
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Wenn ich die reguläre Altersrente beziehe und dann noch auf Grundsicherung angewiesen sein sollte,
erst dann gibt es diesen Freibetrag bei der Riesterrente?
Ja.
Und wenn ich dann beim Bezug der Altersrente und Riesterrente noch einen Minijob ausübe und einige Euro hinzuverdiene?
So tief stehe ich nicht im SGB XII, sorry.
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Wenn ich dann monatlich die Riesterrente bekomme, bekomme ich darauf extra nochmals einen Freibetrag?
Nein. Traurigerweise verwechselt das anscheinend die DRV das SGB XII mit dem SGB II und das Sozialamt mit dem Jobcenter.
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Vielleicht wäre Wohngeld höher. Ansonsten ist es nunmal so, dass es einen Freibetrag als Anreizfunktion, also einen hohen Freibetrag, nur auf Erwerbseinkommen gibt. Und Übergangsgeld ist wie ALG für Weiterbildung kein Erwerbseinkommen.
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Kann man googeln, z. B. hier:
Unterhalt im Wechselmodell: Wer zahlt was an wen?Die Unterhaltspflicht bleibt auch im Wechselmodell bestehen. Es besteht keine Befreiung von der Unterhaltsverpflichtung. Vielmehr müssen beide Elternteile…www.hopkins.law -
Anscheinend nicht, lt. den Ausführungen in diesem Urteil:
L 11 AS 932/18 | Sozialgerichtsbarkeit Bundesrepublik Deutschland
QuoteWie in Art 1 Satz 1 BayFamGG ausgeführt wird, handelt es sich beim Familiengeld um eine Weiterentwicklung des Bayerischen Landeserziehungsgeldgesetzes. Es dient nicht der Existenzsicherung (Art 1 Satz 3 BayFamGG) und soll nicht auf existenzsichernde Sozialleistungen angerechnet werden (Art 1 Satz 4 BayFamGG). Auch nach der Gesetzesbegründung (Entwurf des 2. Nachtragshaushaltsplan 2018, S 32) wollte der Landesgesetzgeber ausdrücklich keine Anrechnung nach § 11a Abs 3 Satz 1 SGB II. Für das Familiengeld haben sich politisch der Bund und der Freistaat Bayern darauf geeinigt, dass dieses nicht angerechnet und rückwirkend zum 01.08.2018 eine Ergänzung des BayFamGG vorgenommen werden soll (so die Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales: http://www.stmas.bayern.de/familiengeld).
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aber mehr als anrufen, E-Mails schreiben usw. kann ich auch nicht.
Wer bist du denn in der Situation? Die Freundin oder der Freund?
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Das habe ich auch nicht behauptet, und darum sagte ich ja, dass ich nicht weiß,
Deshalb auch mein Hinweis
Die Sache kann also nur korrekt sein, wenn das JC davon ausgeht, dass ein Mietvertrag nur für eine Scheinwohnung ist und die 3 in Wirklichkeit in einer der zwei Wohnungen zusammen leben.
Der TE bestreitet dies jedoch.
Wenn der TE wirklich recht hat, dann liegt keine BG vor, denn die BSG Entscheidungen zum Trennungswillen sind nur für Ehepaare anwendbar (vgl. BSG Urteil v. 12.10.2016 - B 4 AS 60/15 R).
Der Anwalt teilte mit, daß die BG erst dann endet sobald jemand aus dem Haus auszieht. Oder man lebt halt in einer Wohnung.
Was spricht denn eigentlich dagegen? Also gegen den Auszug einer Partei bzw. gegen das Zusammenleben in einer einzigen Wohnung? Warum so ein Konstrukt? Nur wegen des höheren Regelbedarfs und ggf. Mehrbedarf Alleinerziehung? Obwohl man eigentlich nicht alleinerziehend ist?
Am besten mal bei andren Anwalt nochmal eine Beratung holen. Ich kann mir nicht vorstellen das diese Situation rechtens ist.
Einen Widerspruch kann man auch ohne Anwalt erheben. Einfach auf das o. g. Urteil des BSG verweisen.
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Leben sie ja nicht zusammen, wenn es 2 Wohnungen gibt.
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Ich verstehe es so, dass es keine Eheleute sind. Wenn kein gemeinsamer Haushalt vorliegt, können sie keine Bedarfsgemeinschaft bilden. Bei unverheirateten Paaren ist der gemeinsame Haushalt dafür Grundvoraussetzung. Die Sache kann also nur korrekt sein, wenn das JC davon ausgeht, dass ein Mietvertrag nur für eine Scheinwohnung ist und die 3 in Wirklichkeit in einer der zwei Wohnungen zusammen leben.
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Na, aber auch mit dem zum 31.12.23 beendeten § 37 Abs. 2 Satz 3 SGB II musste doch eine komplette Hilfebedarfsprüfung erfolgen...
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Wenn die Antragstellung im Monat der Fälligkeit erfolgt und für die Monate danach ein Verzicht erklärt wird, sollte das auch mit nur einem Monat gehen. Ist doch auch für das JC einfacher.
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Das passt schon, denn auch das ist eine Meldenorm u. a. für die Klärung leistungsrechtlicher Angelegenheiten. Und die Rechtsfolge des Nichterscheinens ist da sogar nur 10% Sanktion, während es beim 61 SGB I gleich um die Versagung der Leistungen geht.
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Dann nutze die Forensuche zu Unterhaltsvermutung. Forenregel Nr. 2.
Es ist übrigens moderative Aufgabe, Accounts zu prüfen. Deine Angaben zu deiner Person von August 24 zu heute differieren. Da du keine Erklärung abgeben magst, schränke ich den Zugriff entsprechend ein.
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Ich kann den Thread auch schließen, wenn du nicht auf meine unsinnigen Fragen antworten möchtest.
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Warum brauchst du Bürgergeld? Im August 24 hast du für einen Kollegen gefragt, demnach bist du doch in Arbeit oder hast gearbeitet?
PostBürgergeldanspruch Ü25 bei den Eltern wohnend
Hallo mein Kollege hat folgende Situation:
Sein Sohn 27 lebt mit Ehefrau von meinem Kollegen zusammen in Eigentum. Leider muss er aufgrund Arbeitsunfähigkeit wegen seelischer Erkrankung Bürgergeld beantragen. Bisher hat er mietfrei bei Ihnen gelebt.
- Wird das Einkommen der Eltern miteinbezogen obwohl er in eigenen Räumlichkeiten wohnt (Küche und Bad wird gemeinschaftlich benutzt)? Wenn ja, wie kann die Beantragung gemacht werden, dass Vermögen der Eltern nicht mitenbezogen wird?
- Erkennt das…A9744August 19, 2024 at 7:31 PM Außerdem ist ein Teil der Fragen dort schon beantwortet.
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Die Aussage das "ich irgendwas zurück zahlen muss" ist völlig falsch.
Weil der Mensch vom Jobcenter, mit dem du telefoniert hast, anscheinend nur marginal Ahnung vom SGB II und Mietrecht hat, ist die hiesige Aussage falsch?
Welche anmaßende Behauptung. Also ob du in der Lage bist, das beurteilen zu können.
Allein das hier:
Man wird sich direkt an den Vermieter wenden und fragen weshalb er Geld verlangte obwohl die ganze zeit klar war ich würde vor Februar einziehen. Das Datum 1.1.25 Mietvertrag spielt keinerlei rolle . Man wird sich DIREKT AN DEN VERMIETER WENDEN und Geld zurück fordern und verlangt VON IHM eine Erklärung nicht mir
ist grober Unfug.
Als bräuchte man nur Miete zahlen für eine Mietsache, die man tatsächlich nutzt. Wenn ich eine Wohnung in Berlin gemietet habe und eine in Buxtehude, dann muss ich auch beide bezahlen, egal, ob ich beide nutze. So einfach ist das.
Mir ist es eh ein Rätsel, wie das neue Jobcenter ohne Nachweis des Umzuges schonmal einfach so Miete zahlt, obwohl es nicht weiß, ob jemals die örtliche Zuständigkeit überhaupt eintritt. Scheint ein sehr komisches JC zu sein.
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Die Userin hat aber nicht dich gefragt, sondern den TE.
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Naja, es ist in dem Sinne keine Doppelmiete. Das wäre es gewesen, wenn die neue Wohnung im Januar bezogen, die alte aber auch noch benutzt worden wäre.
Steht auch so in dem Artikel:
QuoteIm Umzugsmonat können ausnahmsweise die tatsächlichen Aufwendungen für zwei Wohnungen als Bedarf anerkannt werden, wenn beide Wohnungen im betreffenden Monat tatsächlich genutzt werden.
Der Umzugsmonat hier ist der Februar.