Bei deinem Einwohnermeldeamt "ofw" melden und neu Grundsicherungsgeld beantragen.
Posts by Turtle1972
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Das ist schon geraume Zeit so. Die Fahrtkostenerstattung des Arbeitgebers ist Einkommen. Du kannst dafür die tatsächlichen Kosten bzw. 0,10 EUR/km absetzen. Das wurde von Bundessozialgericht bereits 2021 so entschieden:
Bundessozialgericht - Entscheidungen (ab 2018) -
zu Fahrkostenerstattung als Einkommen ab Rz. 19, zur Absetzung ab Rz. 23
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Deine Frage lautet:
Wie wäre nun das beste Vorgehen um sich keine Sperren oder anderen Ärger einzufangen?
Dir ist also anscheinend bewusst, dass dein Vorhaben, den Job zu kündigen und künftig von Sozialleistungen zu leben, die du bis dato offenbar nicht benötigst, nicht ganz koscher ist, sonst wäre deine Frage nicht die obige, oder?
Was also erwartest du für dieses Vorhaben für Antworten? Der Otto-Normal-Bürger (der die Steuern für die Sozialleistungen aufbringt) macht da nunmal folgendes: es wird ein ordentlicher Job mit einem ordentlichen Verdienst gesucht und dann kann man sich auch eine Wohnung leisten. Das liegt eigentlich auf der Hand.
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Unterstützt mich das Jobcenter bei der Suche nach einer passenden Wohnung?
Das JC vermittelt keine Wohnungen, wenn du das meinst.
Und übernimmt das Jobcenter die Kosten für eine entsprechend große Wohnung, obwohl meine Familie aktuell noch nicht in Deutschland lebt?
Das kommt darauf an, wie der zeitliche Ablauf und die Ernsthaftigkeit des Zuzugs belegt werden kann. Wovon lebt deine Familie im Ausland, wenn du nicht da bist? Was spricht dagegen, zuerst eine Arbeit zu finden und dann umzuziehen? Warum ist dein Auslandsaufenthalt gefährdet, der deiner Angehörigen aber nicht?
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Abwarten und Tee trinken. In Vermutungen ergießen, bringt doch jetzt nichts.
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Wir haben Januar. Das ist kein Monat, in dem man seine Ausbildung beendet. Wendet das Jobcenter überhaupt die Unterhaltsvermutung an?
Und ja: eine Inaugenscheinnahme ist natürlich Ausfluss des Amtsermittlungsgrundsatzes.
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Ändert aber nichts, dass ein Anlagenfond nichts mit einer Absicherung der Kreditkarte zu tun hat. Die Definition von "Flexible Geldmarktfonds" ist immer noch:
QuoteFlexible Geldmarktfonds sind eine Möglichkeit, dein Geld zu vermehren, indem du in Geldmarktfonds investierst. Jeder Fonds investiert in verschiedene Anlagen – wie zum Beispiel in staatlich garantierte Wertpapiere für den USD-Fonds oder in Bankeinlagen und Anleihen für die EUR- und GBP-Fonds.
Quelle: google-schnellsuche
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kann ich belegen, da per E-Mail
Wo soll da der Beleg sein? Mail ist kein sicherer Übertragungsweg.
Außerdem ist da noch ein Schreiben des JC aus 03/21, in dem der Eingang der Lohnabrechnungen bestätigt wird und die anderen Unterlagen angefordert wurden.
Das mag sein, aber steht da explizit "um Ihren Antrag auf endgültige Festsetzung vom xxx bearbeiten zu können..."?
da ich mich ansonsten zu einer Untätigkeitsklage gewzungen sähe. Eine Reaktion aber, man ahnt es, blieb auch diesmal aus.
Und wieso erhebst du keine U-Klage?
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Was ist denn nachweisbar beim Jobcenter angekommen und wann? Steht in dem Schreiben vom Jobcenter wegen Arbeitsvertrag und Co. Ein Verweis auf den Antrag von 03/21? Wenn nein, sieht es schlecht aus, denn der zweite Antrag ist außerhalb der Jahresfrist des 41a SGB II.
Das heißt: wenn das JC den Antrag von 03/21 nicht in den Akten hat oder du nicht nachweisen kannst, dass er beim Jobcenter vorliegt, sieht es schlecht aus. Dass das Jobcenter Unterlagen angefordert hat, ist allein noch kein Nachweis, dass du einen Antrag auf endgültige Festsetzung gestellt hast, denn die Jobcenter prüfen den Leistungsanspruch auch von Amts wegen. Wobei damals eigentlich die Corona Sonderregelung galt, dass das nicht gemacht werden soll.
Was hast du denn seit 04/22 unternommen?
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Die nächste Frage wäre auch, wovon gelebt wurde. Machen wir uns doch nichts vor, diese Fälle gibt es nunmal, dass sich ein Paar findet und man dann meint, das im Eigentum des einen Partners stehende Haus auf Kosten der Allgemeinheit zu sanieren. Natürlich muss das kontrolliert werden.
Welche Aussagen jetzt stimmen: deine oder die Angaben, die das JC vermeintlich hat - das kann in einem Forum eh nicht geprüft werden. Wenn es dringlich ist, hilft der Gang zum Anwalt und ggf. zum Gericht. Man sollte sich aber bewusst sein, dass das Gericht unter Umständen die Vermieterin als Zeugin vernimmt und dass selbst eine uneidliche Falschaussage strafbar ist.
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Ist die Rückforderung überhaupt berechtigt?
Wenn keine Unterlagen angekommen sind: ja.
damit habe ich keinen Nachweis über das Absenden der Anträge.
Den Nachweis bekommt man doch sofort nach dem Absenden über JC-digital.
Wenn ja, wie argumentiere ich?
Gehe innerhalb der Widerspruchsfrist in Widerspruch (bitte nicht per Email oder einfacher Postfachnachricht in JC-digital, sondern so, wie es in der Rechtsbehelfsbelehrung konkret steht!) und reiche die Unterlagen nochmal ein.
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Und welche konkrete Hilfe erwartest du von diesem Forum? Das ist ja jetzt keine Seelenklempnerseite.
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Einfach Alter x Euro hat aber auch nichts mit Lebensleistung zu tun. Es gibt ja jetzt bereits so einen Freibetrag im SGB II, der für Selbständige. Vielleicht orientiert man sich daran.
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Wo ist bitte das Problem, dem Jobcenter z. B. 200 Euro Guthaben zurück zu zahlen, wenn es dir dafür die ganze Zeit die Miete bezahlt hat? Warum soll das Guthaben dir gehören? Bürgergeld ist doch keine Leistung, die du dir irgendwie erarbeitet hast, wie Rente.
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Meine Frage ging aber dahin, wie lange muss ich von den 20.000 € Rest-Vermögen leben und wieviel davon darf ich pro Monat von diesem Rest-Vermögen ausgeben?
Da gibt es keine feste Regelung. Du darfst es halt nur nicht verschwenden oder verschenken.
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Die Wort Wahl ist fragwürdig und der Inhalt KOMPLETT FALSCH.
Das kann man einzig und allein von deiner Antwort sagen.
Zum einen ging es nie um eine Risikolebensversicherung und zum anderen ist eine dem Begünstigten (nicht dem Versicherungsnehmer!) ausgezahlte Versicherung sehr wohl Einkommen und nicht Vermögen, denn er hat es nicht selbst angespart!
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Am 26.9. war doch der Zahllauf für Oktober schon durch. Bist du dir sicher, dass es für Oktober kein Bürgergeld gab?
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Wenn du die Ausreise genau auf das Monatsende bzw. den ersten des Monats legst und dich dahingehend zum letzten Monat auch rechtzeitig anmeldest (dass die Zahlung für den nächsten Monat noch nicht angewiesen ist), sollte es da keine Probleme geben.
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Nun ist ja zuerst Google die erste Anlaufstelle und nach einigen Suchergebnissen ist eine Aufrechnung im laufenden Bezug nur in 2 Fällen zulässig:
Dann geht dein Google nicht richtig.
Eine Aufrechnung ist bei jeder Überzahlung möglich. Wenn man es nicht selbst verschuldet hat, dann mit 10% der Regelleistung, wenn man es selbst verschuldet hat aber mit 30%. Das ist der Unterschied zwischen "nicht selbst schuld" und "selbst schuld".