Dann ist wohl der KI die Rechtsprechung des BSG zu Mietverträgen unter Verwandten nicht geläufig. Gerade erst diese Woche ein Klageverfahren gewonnen, weil der Vertrag nicht gelebt wurde. Und ein Vertrag, der justament dann anfängt, wenn der Steuerzahler Miete zahlen soll, während davor monate- oder jahrelang mietfrei gewohnt wurde, ist nunmal ein Vertrag zu Lasten Dritter.
Der Normalfall ist die kopfteilige Berücksichtigung der Kosten, die für das Eigenheim anfallen. Also Wasser durch x Personen, Abwasser durch x Person, Müll durch x usw. Das wird ja wohl reichen.
Macht einen Mietvertrag. Ich empfehle
Ich empfehle, solche Empfehlungen sein zu lassen.