Posts by Turtle1972

    Die nächste Frage wäre auch, wovon gelebt wurde. Machen wir uns doch nichts vor, diese Fälle gibt es nunmal, dass sich ein Paar findet und man dann meint, das im Eigentum des einen Partners stehende Haus auf Kosten der Allgemeinheit zu sanieren. Natürlich muss das kontrolliert werden.

    Welche Aussagen jetzt stimmen: deine oder die Angaben, die das JC vermeintlich hat - das kann in einem Forum eh nicht geprüft werden. Wenn es dringlich ist, hilft der Gang zum Anwalt und ggf. zum Gericht. Man sollte sich aber bewusst sein, dass das Gericht unter Umständen die Vermieterin als Zeugin vernimmt und dass selbst eine uneidliche Falschaussage strafbar ist.

    Ist die Rückforderung überhaupt berechtigt?

    Wenn keine Unterlagen angekommen sind: ja.

    damit habe ich keinen Nachweis über das Absenden der Anträge.

    Den Nachweis bekommt man doch sofort nach dem Absenden über JC-digital.


    Wenn ja, wie argumentiere ich?

    Gehe innerhalb der Widerspruchsfrist in Widerspruch (bitte nicht per Email oder einfacher Postfachnachricht in JC-digital, sondern so, wie es in der Rechtsbehelfsbelehrung konkret steht!) und reiche die Unterlagen nochmal ein.

    Wenn du die Ausreise genau auf das Monatsende bzw. den ersten des Monats legst und dich dahingehend zum letzten Monat auch rechtzeitig anmeldest (dass die Zahlung für den nächsten Monat noch nicht angewiesen ist), sollte es da keine Probleme geben.

    Nun ist ja zuerst Google die erste Anlaufstelle und nach einigen Suchergebnissen ist eine Aufrechnung im laufenden Bezug nur in 2 Fällen zulässig:

    Dann geht dein Google nicht richtig.


    Eine Aufrechnung ist bei jeder Überzahlung möglich. Wenn man es nicht selbst verschuldet hat, dann mit 10% der Regelleistung, wenn man es selbst verschuldet hat aber mit 30%. Das ist der Unterschied zwischen "nicht selbst schuld" und "selbst schuld".

    Im Zweifel hilft es nur, das zuständige Sozialgericht im Wege einer einstweiligen Anordnung einzuschalten, wenn es nicht vorwärts geht.


    Teile dem Jobcenter mit, dass alle dir zugänglichen und notwendigen Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden und du bis zum (Datum) einen rechtsmittelfähigen Bescheid möchtest. Kommt der immer noch nicht, dann zum Gericht. Kommt er und ist es eine Ablehnung, dann Widerspruch und auch ab zum Gericht wegen Antrag auf einstweilige Anordnung.

    Dieser müsste mit Deinen Schulden gegen gerechnet werden

    Äh, nein? Wie kommst du darauf? Das ist doch schon lange höchstrichterlich entschieden, dass es keine Saldierung von Aktiva und Passiva bei Vermögen gibt:

    B 4 AS 28/09 R | Sozialgerichtsbarkeit Bundesrepublik Deutschland

    Quote

    Vermögen iS von § 12 SGB II sind nicht die Bilanz aus aktiven und passiven Vermögenswerten, sondern die vorhandenen aktiven Vermögenswerte (vgl zur Alhi: BSG, Urteil vom 2.11.2000 - B 11 AL 35/00 R - BSGE 87, 143, 145 = SozR 3-4220 § 6 Nr 8; zu § 88 BSHG: BVerwG, Beschluss vom 3.12.1991 - 5 B 61/90 = Buchholz 436.0 zu § 88 BSHG Nr 22 S 14). Alle aktiven Vermögenswerte müssen grundsätzlich zur Sicherung des Lebensunterhaltes eingesetzt werden (§§ 9 Abs 1 Nr 2, 12 Abs 1 SGB II). Deshalb erfordert auch die Bedürftigkeitsprüfung im SGB II keine Saldierung aller Aktiva und Passiva.


    Ansonsten sehe ich es wie Luca. Mit der Klausel im Vertrag ist eine Verwertung nicht möglich.

    Ausbildung:
    Abgeschlossene Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellter. Ich habe keine guten Erfahrungen in der Kanzlei gemacht

    Deshalb ja auch der Hinweis, dass du dich nicht auf den erlernten Beruf versteifen solltest. Angesichts der teuren Miete gehe ich davon aus, dass du zumindest städtisch wohnst. Da sucht niemand im Supermarkt eine Aushilfe? Oder die (System)Gastronomie? Bürgergeld muss sehr erstrebenswert sein, wenn seit fast 4 Monaten noch nicht mal ein kleiner Nebenjob erlangt wurde.


    Frage 1: Die Wohnung kostet insgesamt 1.000 Euro?
    Antwort: Nein, die Gesamtmiete für die Wohnung ist mir nicht bekannt,

    Witzig. Wie muss ich mir das vorstellen? Da legt dir deine Mutter einen Untermietvertrag hin "Unterschreibe" und du, der du kaum Geld hast, fragst nicht mal, ob das, was deine Mutter an Geld verlangt, überhaupt verhältnismäßig ist oder du plötzlich den Löwenanteil zahlen sollst?! Was ist eigentlich mit deinem Kindergeld? Bekommst du das wenigstens auf dein Konto? Bis du 21 wirst, besteht ja weiterhin Anspruch.


    Daher gelten ausschließlich die Regelungen, die im Untermietvertrag festgelegt sind.

    Standard Untermietvertrag aus dem Handel oder per Hand geschrieben? Im Normalfall verweist ein Untermietvertrag z. B. zur jährlichen Betriebskostenabrechnung auf die Bedingungen des Hauptmietvertrages.


    m Untermietvertrag steht, dass ich meiner Mutter 500 Euro zahle. Dieser Betrag ist inklusive Heizung und Warmwasser. Alle Nebenkosten sind darin enthalten.

    Geht m. E. n. gar nicht. Heizkosten müssen abgerechnet werden. Da gibt es nur selten Ausnahmen.


    Dafür muss das Jobcenter aber vorher eine Wohnung genehmigen.

    Nicht, wenn man mit seiner Hände Arbeit das Geld verdient. Diese Option blendest du ständig aus.


    Dem Jobcenter wird es darum gehen, zu prüfen, ob euer Untermietvertrag ein Vertrag zu Lasten Dritter ist. Der Begriff sagt dir hoffentlich was als ReFa. Denn, wenn 2 Personen in der Wohnung leben und die Miete z. B. 600 Euro beträgt, dann gibt es keinen Grund, 500 Euro von dir abzuknöpfen und das andere Kind fast kostenlos wohnen zu lassen.

    Die Wohnung kostet insgesamt 1000 Euro? Was steht im Untermietvertrag zu den Betriebskosten? Wird da auf den Hauptmietvertrag verwiesen?


    Was soll ich jetzt tun? Wir haben bereits September

    Hat dir deine Mutter denn schon gekündigt? Immerhin schuldest du doch schon ein paar Mieten, oder?

    Ansonsten hilft es, schnell einen Job zu finden. Erstmal irgendeinen. Nicht unbedingt, was du gelernt hast. Woran hapert es dahingehend? Jung, ungebunden und gut ausgebildet?

    Da stellt sich aber die Frage, ob ohne mögliche Wohnsitznahme eine (postalische) Erreichbarkeit gegeben ist.


    Im Übrigen reicht eben nicht nur ein einfacher Wohnwagen. Es ist auch ausschlaggebend, wo er steht:

    LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.02.2022 - L 19 AS 1201/21
    Auf die Berufung des Beklagten und Anschlussberufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 26.07.2021 geändert. Der Beklagte wird unter…
    openjur.de
    Quote

    Die Aufstellung eines Zelts auf einen umzäunten Stellplatz, der bauordnungsrechtlich als Campingplatz zugelassen ist, verbunden mit der Möglichkeit der Nutzung von Sanitäranlagen und Stromanschlüssen - wie im vorliegenden Fall - für einen vorübergehenden Zeitraum erfüllt beide Mindestvoraussetzungen - Wetterschutz und gewisse Privatsphäre.

    Dazu muss derjenige erstmal diese insgesamt 400 Euro irgendwann in bar abgehoben haben, denn das Geld fällt nicht vom Himmel. Und ich habe in meinem Leben inzwischen schon hunderte Kontoauszüge ohne jegliche Barabhebungen gesehen, auf die aber in Größenordnungen Bareinzahlungen erfolgten.


    Es bleibt dabei: wenn der TE zur Herkunft nichts sagt, kann man nicht mehr sagen. Mutmaßungen und dumme Ratschläge sind nicht zielführend.

    Das verliehene Geld ist erstmal Vermögen, korrekt. Und wenn es dann zurück gezahlt wird, ist es weiterhin Vermögen. Das Problem wird nur sein, diese Zahlungen der Freundin auch als Vermögen vom Jobcenter anerkannt zu bekommen. Da bedarf es einer ausführlichen Nachweisführung mit Kontoauszügen, Darlehensvertrag etc.

    Könnte in diesem Fall verlangt werden, dass ich mich auf Stellen, die für 8 Stunden ausgeschrieben sind bewerbe und dem Arbeitgeber mitteile, dass ich nur 6 Stunden arbeiten kann oder dürfte ich mich weigern Bewerbungen auf solche Stellen zu schreiben?


    Stop. Deine ursprüngliche Frage war nicht nach Vollzeit, sondern

    Meiner Beraterin hat mir u.a. dennoch Stellenangebote mit einer wöchentlichen Arbeitszeit im Umfang von 29 Stunden zugesandt.

    Also unter 6h/Tag.

    Das Gutachten des ÄD kannst du dir im Übrigen anfordern. Außerdem wird das normalerweise in einem persönlichen Gespräch ausgewertet und nicht lapidar am Telefon mal nebenbei mitgeteilt.

    Die Diskussion ist müßig, wenn man nicht weiß, was nun wirklich festgestellt wurde. Wenn es ein gültiges Gutachten des ÄD mit maximal 6h/Tag geben sollte, kannst du natürlich jedes Angebot mit mehr als 6h/Tag ablehnen, ohne Angst vor Sanktionen haben zu müssen.

    Es ist und bleibt unlogisch. Wenn der ÄD der Agentur wirklich festgestellt hat, dass du nur unter 3h/Tag erwerbsfähig bist, hätte man dich schon längst aufgefordert, Erwerbsminderungsrente zu beantragen.


    Eine Feststellung für exakt 3 Stunden gibt es in den Vordrucken der BA nicht. Das ist gestaffelt mit unter 3, zwischen 3 und 6 und dann über 6.


    Lade doch mal das Gutachten hoch.