Beiträge von Turtle1972

    Dann ist wohl der KI die Rechtsprechung des BSG zu Mietverträgen unter Verwandten nicht geläufig. Gerade erst diese Woche ein Klageverfahren gewonnen, weil der Vertrag nicht gelebt wurde. Und ein Vertrag, der justament dann anfängt, wenn der Steuerzahler Miete zahlen soll, während davor monate- oder jahrelang mietfrei gewohnt wurde, ist nunmal ein Vertrag zu Lasten Dritter.

    Der Normalfall ist die kopfteilige Berücksichtigung der Kosten, die für das Eigenheim anfallen. Also Wasser durch x Personen, Abwasser durch x Person, Müll durch x usw. Das wird ja wohl reichen.


    Macht einen Mietvertrag. Ich empfehle

    Ich empfehle, solche Empfehlungen sein zu lassen.

    aber ich wollte mich nur nach der geltenden, sachlichen Rechtslage informieren.

    Das wurde dir jetzt bereits mehrfach mitgeteilt. Dass du deine Frage fehlerhaft zur Unterhaltsvermutung des § 9 Abs. 5 SGB II formuliert hast und nicht zum sogenannten Kopfteilsprinzip, dafür kann hier niemand was.

    Übrigens: wenn du meinst, deinen Mietanteil nicht zahlen zu brauchen, weil ja nur deine Mutter einen Mietvertrag hat, dann kann man ihr nur empfehlen, dich von heute auf morgen auf die Straße zu setzen. Du hast ja keinen Mietvertrag und damit auch kein Bleiberecht in der Wohnung. Dann ist das Problem gelöst, denn dann wird das JC bei deiner Mutter und den verbleibenden Geschwistern wieder die volle Miete berücksichtigen.

    Kann das Jobcenter mich offiziell mit der Unterhaltsvermutung verpflichten Mietanteile zu zahlen?


    Das JC zwingt niemanden, Mietanteile zu zahlen. Das macht notfalls der Vermieter, weil er seine Miete haben möchte. Das JC wird aber niemandem, der gar nicht mehr bedürftig ist, einen Mietanteil zahlen. Ganz einfach.

    Die Unterhaltsvermutung ist im Übrigen was ganz anders. Da geht es nicht um deinen eigenen Bedarf, sondern darum, dass man vermutet, dass die anderen Personen Leistungen von der Person erhalten, die nicht bedürftig ist.


    Ob ich im Hintergrund meine Familie tatsächlich finanziell unterstütze hat den Staat nichts anzugehen.

    Und ob es das hat. Du legst ein erstaunliches Unrechtsbewusstsein an den Tag für jemanden, der offenbar jahrelang vom Staat ernährt wurde.

    Also werde ich mich nicht an den Mietkosten beteiligen müssen?

    Wie kommst du darauf? Nach deinen Ausführungen war deine Befürchtung, dass du allein für die Miete und die Lebenshaltungskosten der Familie aufkommen musst:


    welches zur Folge hätte, dass ich alleine finanziell für die Miete und der Lebenshaltungskosten aufkommen muss


    Wie du jetzt aber auf die Idee kommst, dass der Staat jetzt weiter deinen Mietanteil und deine Lebenhaltungskosten bezahlen soll, obwohl du genug verdienst, dass musst du dann den erwachsenen Menschen, die hier in dem Forum zugegegen sind, doch mal bitte erläutern. Das besagt doch der logische Menschenverstand bereits, dass man seinen Anteil dann selbst zahlen muss.

    Auch hier:

    Dein Ernst? Wenn du wegen der Insolvenz und deinem Willen, wenigstens ein bisschen deine Gläubiger befriedigen zu wollen, sofort eine gut bezahlte Arbeit aufnehmen kannst, dann wird das JC nicht "Nein" dazu sagen.


    Wenn du aber meinst, einen schlecht bezahlten Job, den das Jobcenter anbietet, ablehnen zu können mit der Begründung "Aufgrund Insolvenz nur was mit 5000+ Euro/Monat" und dann bleibst du lieber arbeitslos, weil es diesen Job gar nicht gibt, dann sollte dir hoffentlich bereits logisches Denkvermögen die einzig richtige Antwort geben.


    Im Prinzip fragst du, ob du lieber solange arbeitslos bleiben kannst, bis du einen Wunschjob gefunden hast. Die klare Antwort lautet: Nein.


    Denn, stell dir vor und staune: in den ersten Monaten ist eine Probezeit möglich. Das heißt, dass du innerhalb kürzester Frist einen anderen, besser bezahlten Job aufnehmen kannst. Du bist also durchaus in der Lage, deine heren Ansichten zur Schuldentilgung umzusetzen, ohne mit dem Jobcenter in Konflikt zu geraten.

    Das bedeutet sie gibt das nicht an.

    Falsch. Die hat jegliche Veränderung in den Einkommensverhältnissen anzuzeigen. Die Entscheidung, ob das geschütztes Einkommen ist, obliegt nämlich nicht ihr. Bedenke dabei, dass die Gesetzesnorm gerade nicht besagt, dass solche Leistungen immer anrechnungsfrei sind! Da steht "soweit sie die Lage der Empfängerinnen und Empfänger nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären." Ob das so ist, hat nicht sie zu entscheiden!


    Gibt es eine Grenze ab

    Nein. Wie du selbst lesen kannst, steht im Gesetz dazu kein konkreter Betrag. Was das angeht, muss notfalls ein Gericht zum Einzelfall bestimmen.


    Sie kann dort für viele verschiedene Sachen Anträge stellen. Da kann dann übers Jahr schon was zusammenkommen...

    Anträge stellen bedeutet nicht, es zu bekommen. Stiftungsgelder sind begrenzt und sollen vielen Familien zugute kommen. Einen Mitnahmeeffekt wird man dort nicht dulden.

    Hier greift wahrscheinlich § 11a Abs 4 SGB II:


    Zitat

    (4) Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soweit sie die Lage der Empfängerinnen und Empfänger nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären.

    Beantragen kann man alles. Ob es bewilligt wird, ist dann wieder eine andere Sache. Dazu gibst du zu wenig Informationen, denn von irgendwas musst du ja bis dato leben, wenn die 320 Öcken nicht reichen. Vermögen? Partner?


    Zuständig ist aufgrund der türkischen Rente wohl tatsächlich das Sozialamt.

    Wenn sie tatsächlich nicht bei dir wohnt bzw. sich nicht überwiegend bei dir aufhält, dann zählen sie und das bei ihr lebende Kind nicht zur BG. Wenn sie sich aber nur bei den Bekannten angemeldet haben und in Wirklichkeit bei dir wohnen, dann ist das versuchter Betrug, denn dann ist es eine BG.

    Unterhalt wird das Jobcenter nicht berücksichtigen. Unterhalt würde sowieso nur vom Einkommen abgesetzt. Also, wenn du 1000 Euro ALG beziehen würdest und 200 Euro Unterhalt zu zahlen hast, dann berücksichtigt das JC eben nur 800 Euro. Das aber nur, wenn es einen Unterhaltstitel gibt. Und den hast du ja nicht.

    Genau so, wie das JC sagt. Die Entscheidungen zum "Trennungswillen" des BSG sind ja eigentlich recht einfach im Netz zu finden. Das Paar ist ja nicht im Sinne von "Scheidung" getrennt, sondern aufgrund der Umstände und ein Trennungswille liegt nicht vor. Daher sind sie auch ohne gemeinsamen Haushalt eine BG.

    Gerade bei schwankendem sonstigen Einkommen ist es dann schwer, zu sagen, dass du mit einem 556 Euro Job noch was oder nichts mehr an Bürgergeld bekommst. Grundsätzlich wärest du auf der sicheren Seite (mit der Krankenversicherung), wenn du einen Midijob anstrebst, also mind. 557 Euro. Denn dann bist du gesetzlich über den Job versichert. Solltest du einen Minijob aufnehmen, gibt es einen Freibetrag von mind. 100 Euro + 20% vom Restlohn (bzw. 30% vom Betrag ab 520 Euro brutto). Wenn dadurch das Bürgergeld entfällt, musst du dich freiwillig krankenversichern. Zu diesen Beiträgen kannst du dann aber wiederum einen Zuschuss vom Jobcenter erhalten.