Zusammenziehen wenn ein Partner Bürgergeld bezieht und einer arbeitet

  • Hallo,


    meine Freundin kriegt ab 1.1.Bürgergeld (aktuell noch Hartz 4) , ich arbeite für Mindestlohn (1450 netto) und wir würden gerne zusammenziehen.

    Daher 2 Fragen.

    - Können wir mit der Bürgergeld Regelung dauerhaft zusammenziehen ohne das ihr Leistungen gekürzt werden?

    - Bräuchte es die Zustimmung des Vermieters wenn ich an sie untervermiete, damit das JC den Umzug genehmigt und die Miete übernimmt?

    Danke im Vorraus

    • Offizieller Beitrag

    Spätestens nach einem Jahr wird eine Bedarfsgemeinschaft vermutet, da hat sich nichts geändert. An einer Betrugstaktik a la "Wir machen einen Untermietvertrag und sagen, dass wir nur eine WG sind" beteiligt sich das Forum nicht. Das wäre Beihilfe zum Betrug.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.