Fruhrentner bisher Sozialamt bezogen

  • Hallo,


    Mein Vater ist seit Jahren Frührentner. Er durfte nicht arbeiten gehen bzw. musste er immer das verdiente Geld zurück zahlen aufgrund seines Status.


    Wenn nun Bürgergeld kommt, darf er dann als Frührentner arbeiten gehen und bis wieviel darf er zusätzlich verdienen?


    Erhat bisher seine Leistungen 200 Euro mtl. Und Geld für die Wohnung erhalten.


    Er will am liebsten arbeiten gehen vollzeit.


    Danke für jede Antwort.

  • Das dürfte sich aus dem Rentenbescheid ergeben. Ansonsten bitte bei dem Rententräger erkundigen. Bei der Berücksichtigung als Einkommen bei Sozialhilfe kommt es auf die Art der Tätigkeit an. Ist der Vater für eine gemeinnützige Organisation tätig, besteht ggf. ein Freibetrag bis zu 250,00 €/monatlich (Prüfung nach § 3 Nummer 12, 26 oder 26a des Einkommensteuergesetzes oder § 2 Nummer 4 des Bundesfreiwilligendienstgesetzes).

    Das Bürgergeld ist lediglich eine Umbenennung von Hartz 4/ALG 2. Die Sozialhilfe/Leistungen nach dem SGB XII behält ihren Namen. Es werden lediglich einige Paragrafen angepasst.