Horizontale und Vertikale Einkommensanrechnung.

  • Guten Tag, ich bin alleinverdiener in der Bedarfsgemeimschaft und habe dazu einige Fragen ich arbeite in Teilzeit 25 Stunden die Woche manchmal ein paar mehr. Verdiene über dem Mindestlohn und bin auch so sehr zufrieden. Mein Job ist unbefristet!


    Arbeitsvermittlung :Nun soll ich in etwas wechseln mit mind 35 Stunden, natürlich befristet - 6 Monate, Mindestlohn.


    Ist das so richtig und erlaubt?


    Dann kommt die große Frage mit der neuen anrechnung beim Bürgergeld.

    Bisher war es ja die Horizontale anrechnung...

    Mit dem Bürgergeld soll ja die Vertikale Anrechnung kommen.. Ich verdiene deutlich über meinem eigene Bedarf und wäre ja dann komplett abgedeckt. Nur meine Bedarfsgemeimschaft nicht.


    Habe ich dann noch Pflichten wenn ich meinen eigenen Bedarf komplett gedeckt habe durch die vertikale anrechnung?


    Danke im vorraus! :)

    • Offizieller Beitrag

    Weder § 9 noch § 10 SGB II sind geändert worden, so dass die Aufgabe einer Tätigkeit zugunsten einer mit höherem Einkommen zumutbar ist und die Bedarfsanteilsmethode bleibt wie gehabt.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

    • Offizieller Beitrag

    Das war Inhalt des Koalitionsvetrages. Warum es nicht umgesetzt wurde: keine Ahnung.

    • Offizieller Beitrag

    Meinst du die Materialzusammenstellung vom 3.11.22? Das sind nur die Stellungnahmen einzelner Verbände usw. Die einen gaben ein "für", andere ein "wider" ab.


    Oder was meinst du genau?

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.