Anrechnung Aufwandsentschädigung bei Erwerbstätigkeit

  • Hallo und frohe Weihnachten!


    Ich arbeite im Rahmen eines Midi-Jobs und habe eine Teil-Erwebsunfähigkeitsrente.


    Ab Januar werde ich eine ehrenamtliche Tätigkeit gegen Aufwandsentschädigung (250,00 €) übernehmen.


    Die 100,00 € Freibetrag erhalte ich ja bereits. Kann jemand so nett sein und mir sagen, wie sich die Aufwandsentschädigung dann auf die Berechnung des Bürgergeldes auswirken wird? Werden 150,00 € als Einkommen angerechnet oder der volle Betrag?


    Vielen Dank für Eure Antworten