Karenzzeit Mietkostenübernahme

  • Hallo, habe eine Frage zu der 1 jährigen Karenzzeit.

    Habe bis August 2022 in einer WG mit meinem besten Freund gelebt. Habe ohne Zustimmung des Jobcenters eine neue Wohnung für mich alleine angemietet, die mit 100€ über der Angemessenheitsgrenze lag. Ich wollte weder Umzugskosten, Renovierungskosten, oder Kaution vom Jobcenter haben. Da die Mieten extrem nach oben geschossen sind war es unmöglich eine angemessene Wohnung zu finden. Zum Start des Bürgergelds wurde doch jeden Beziehenden eine Karenzzeit und die komplette Übernahme der Mietkosten für 1 Jahr zugesichert. Mein zuständiges Jobcenter weigert sich allerdings die komplette Miete für 1 Jahr zu übernehmen. Ein Ablehnungsbescheid habe ich nicht erhalten, lediglich ein Anruf einer Sachbearbeiterin, die mir mitteilte dass mir diese Karenzzeit nicht gewährt wird. Ist das alles so korrekt?

    • Offizieller Beitrag

    Wenn deine Kosten der Unterkunft bereits 2022 abgesenkt waren, gibt es keine Karenzzeit. § 65 Absatz 6 SGB II besagt:


    Zitat

    (6) § 22 Absatz 1 Satz 2 gilt nicht in den Fällen, in denen in einem der vorangegangenen Bewilligungszeiträume für die aktuell bewohnte Unterkunft die angemessenen und nicht die tatsächlichen Aufwendungen als Bedarf anerkannt wurden.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.