Mini Job & Alters Grundsicherung

  • Kannst du da mal einen verständlichen Sachverhalt formulieren und die konkrete Frage stellen?


    Wer Grundsicherung wegen Alters nach dem SGB XII bezieht und Einkommen erzielt, der muss es auch teilweise für den Lebensunterhalt einsetzen, d.h. der Leistungsanspruch reduziert sich dann.


    Als Freibetrag kannst du grundsätzlich von 30% des Brutto ausgehen, es sind aber individuelle Berechnungen erforderlich, die von denen im SGB II abweichen.