Wie verhält es sich mit dem Aufstocken beim Teilhabechancengesetz?

  • Vor über 2 Jahren wurden mir einige Maßnahmen des Programms soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt vorgeschlagen, bei denen ich aber nicht genommen wurde. Die meisten davon waren nur über 20 Stunden. Dabei erfuhr ich von dem Mitarbeiter des Jobcenters, dass man bei weniger Stunden, wenn man aufstockt, sogar unter dem Strich noch mehr verdient, als wenn man mehr Stunden macht, dann aber aus der Leistung raus ist. Dann könnte es sein dass die Differenz zwischen dem wenn man gar nichts macht, zudem was man dann raus hat, bei mehr Stunden sogar geringer sein könnte, als bei weniger Stunden.

    Nun nehme ich an einem Jobcoaching teil und es könnte eventuell eine Vermittlung Vermittlung nach dem Teilhabechancengesetz erfolgen. Der Jobcoach versucht mich zu mehr Stunden zu überreden. Angeblich gebe es da keine Aufstockung, wenn der Lohn auch nur geringfügig mehr ist, als mein jetziges Bürgergeld.

    Was stimmt da nun? Wer hat da Erfahrung und könnte mir weiterhelfen? Nun haben sich auch die Gesetze, der Mindestlohn und die Freibeträge geändert. Wo finde ich Infos, um mir auszurechnen, was für mich das Beste ist?