Sozialversichrungspflicht und Krankenversicherung bei der Kombination aus Bürgergeld, MiniJob und Einkünften aus einer Selbstständigkeit

  • Guten Abend zusammen,


    ich bekomme zurzeit Bürgergeld und arbeite gleichzeitig in einem Minijob in dem ich knapp 514 € bekomme. Nun hat sich die Möglichkeit ergeben, dass ich ein paar Stunden die Woche auf Rechnung bei einem Fitnessstudio noch etwas dazu verdienen könnte. Dazu würde ich ein Gewerbe anmelden und die Kleinunternehmerregelung nutzen.
    Meine Frage ist, ob ich durch den zuverdienst im Fitnesstudio sozialversicherungpflichtig werde oder die Krankenkassenbeiträge wieder selber zahlen muss oder sonst irgendwas übersehen habe?


    Angenommen ich würde bei dem Fitnessstudio 206 € im Monat verdienen und hätte aus Minijob und selbstständigem Nebenerwerb insgesamt 720 € dann habe ich:


    • 100 € Freibetrag von dem nichts abgezogen wird
    • 420 €, von denen 80 % vom Bürgergeld abgezogen werden
    • 200 € von denen 70 % vom Bürgergeld abgezogen werden.


    Kann ich das so einfach rechnen oder muss ich irgendwo dann wieder Krankenkassenbeiträge zahlen oder vergesse ich noch irgend etwas?

    Sagt mir gerne Bescheid, falls die Situation unklar und welche Details fehlen.


    Vielen Dank und lieben Gruß!

    • Offizieller Beitrag

    Die erste Frage wäre, ob das überhaupt eine Selbstständigkeit wäre oder nicht eher Scheinselbständigkeit. Hier solltest du dich eher von fachkundiger Seite beraten lassen.


    Dass mit den 20 und 30% verstehe ich nicht. Wie kommst du darauf?

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Hi,

    danke für die Rückmeldung! Das mit der Scheinselbstständigkeit ist mir auch schon aufgefallen. Da hast du völlig Recht und ich schau mal wo ich mic hberaten lasse.
    Die Proztente beziehen sich auf die Beträge, die von einem Zuverdienst auf das Bürgergeld angerechent werden.

    Zuverdienst beim Bürgergeld
    Vom Grundsatz her schließen sich das Bürgergeld und ein Zuverdienst aus, weil das Bürgergeld der Deckung des Lebensunterhalts dient, genau wie der Verdienst,
    www.buerger-geld.org

    • Offizieller Beitrag

    Die Proztente beziehen sich auf die Beträge, die von einem Zuverdienst auf das Bürgergeld angerechent werden.


    Das ist mir schon klar, aber wie kommst du auf die Prozente? Die gelten erst ab 1.7.23.

  • Ah verstehe! Das war ein Fehler meinerseits. Mir war nicht bewusst, dass die erst ab dem 01.07. gelten. Danke für den Hinweis!


    Für mich ist auch gar nicht so wichtig wie viel genau angerechent wird. Die Frage ist, ob es überhaupt möglich ist über 520 € zu verdienen ohne sozialversicherungspflichtig beschäftigt zu sein.

    • Offizieller Beitrag

    Die Frage ist, ob es überhaupt möglich ist über 520 € zu verdienen ohne sozialversicherungspflichtig beschäftigt zu sein.


    In der Kombination mit Selbstständigkeit sicher. Die Zweifel, dass, das bei dir so wäre, habe ich bereits geäußert. Im Übrigen sehe ich nicht, wo das Problem bei einem oder zwei Jobs über 520 Euro sein soll. Sinn und Zweck der Leistungen nach dem SGB II ist es, dir eine Zeit der Notlage zu überbrücken und nicht, dir eine Rente zu zahlen.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.