Jobcenter Inkasso - nicht reagieren - Schlussendlich Kürzung der Regelleistung?

  • Hallo!


    Falls ich nicht auf Mahnungen des Inkasso Service Jobcenter Recklinghausen reagiere, werden mir die Regelleistungen gekürzt?

    Ich arbeite in Teilzeit, so daß ich nur 50 Euro Regelleistung erhalte. Die Miete zahlt das Jobcenter.

    Das hieße, 30℅ der 50 Euro würden dann einbehalten werden?


    Gruß

    Al

    • Offizieller Beitrag

    Wenn Recklinghausen tätig wird, heißt das eigentlich, dass das JC keinen Einbehalt macht. Du kannst dann direkt mit Recklinghausen Raten vereinbaren, die auch unter den 10 bzw. 30% liegen können.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.