Rückkehr aus dem Ausland - Beantragung Bürgergeld, Wohnungssuche

  • Hallo liebes Forum,


    mein Sohn (25 Jahre) ist vor einigen Monaten ins Ausland gezogen und hatte anfangs dort auch einen Job. Nun ist er seit einiger Zeit ohne Arbeit, findet keinen neuen Job und möchte wieder zurück nach Deutschland. Da ich selbst nur eine kleine Wohnung habe, kann er zwar mal ein paar Nächte auf meiner Couch schlafen, aber das ist natürlich nichts für die Ewigkeit. Daher würde er sich gerne zum Einen eine eigene Wohnung suchen und er müsste natürlich - mangels Einkommen (und um wieder krankenversichert zu sein) - auch erst einmal Bürgergeld beantragen, bis er eine Arbeit gefunden hat. Für mich stellt sich jedoch die Frage, wie wir das am besten angehen. Wie hat er denn überhaupt die Chance, einen Mietvertrag zu bekommen ohne Gehaltsnachweise oder Nachweise, dass die Miete vom Amt übernommen wird. Und kann man auch schon Bürgergeld beantragen, wenn er noch gar keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat (dann könnten man ja vielleicht vom Amt eine Bescheinigung für den künftigen Vermieter erhalten)? Meine Couch würde ich jetzt nicht als festen Wohnsitz bezeichnen und mein Vermieter findet es vermutlich auch nicht prickelnd, wenn mein Sohn in meine 1 1/2 Zimmer-Wohnung mit einzieht...


    Ich bin gespannt auf Eure Erfahrungen und Ideen!


    Viele Grüße

    Ruhrpottmutti

    • Offizieller Beitrag

    Wie hat er denn überhaupt die Chance, einen Mietvertrag zu bekommen


    Das wird dir niemand beantworten können, da die Wohnraumsituation bundesweit unterschiedlich ist. Irgendwo in der Pampa bekommst du sicher eher eine Wohnung als in München.



    Und kann man auch schon Bürgergeld beantragen, wenn er noch gar keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat


    Können schon, aber kein Jobcenter wird das bearbeiten, da die örtliche Zuständigkeit noch nicht klar ist.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Vielen lieben Dank für deine Antworten!

    Ja, die Wohnungssituation ist in Deutschland sehr unterschiedlich. Hier im Pott geht es aber ganz gut, denke ich.

    Die Frage zielte auch eher darauf ab, was man denn dem potentiellen Vermieter sagen kann, wenn man danach gefragt wird, wie die Miete bezahlt wird. Wenn man ja noch kein Bürgergeld bekommt, kann man ja schlecht sagen, dass das Amt die Kosten übernimmt und ohne festen Wohnsitz kein Bürgergeld. Da beißt sich die Maus wohl in den Schwanz… :/

    • Offizieller Beitrag

    Was will man denn sagen, außer der Wahrheit? Es sei denn, man sucht vom jetzigen Wohnort aus eine Arbeit und zieht dann um, wenn man diese gefunden hat.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.