Hallo,
Ich erhalte auf Grund meiner vor dem Bürgergeld ausgeübten Selbstständigkeit eine Steuerrückzahlung von rund 1000 €. So wie ich es jetzt verstanden habe, wird dies als Einkommen gewertet obwohl ich die Steuern quasi während meiner Selbstständigkeit zu viel gezahlt habe und jetzt nur zurückbekomme? ![]()
In dieser Rückzahlung sind auch die 300 € Energiepauschale enthalten, die dürften ja nicht als Einkommen gewertet werden, sodass ich diese zumindest behalten könnte?
Und letzte Frage: Unter welchen E-Service Punkt im Arbeitsagentur Portal melde ich das Einkommen? Finde irgendwie keine Option einmaliges Einkommen zu melden
Vielen Dank!