Bürgergeld- Rückforderung wegen überzogenem Urlaub

  • EIne Bekannte von mir, eine Vietnamesin die Bürgergeld bezieht, hatte 3 Wochen Urlaub beantragt, aber weil ihre Mutter sehr schwer krank wurde und dann auch 1 Monat später starb, und sie selbst durch die Pflege der Mutter auch krank wurde, überzog meine Bekannte ihren Urlaub in Vietnam um 2 Wochen.Meine Bekannte hatte dies nach ihrer Rückankunft in Deutschland dem Jobcenter mitgeteilt und auch die Sterbeurkunde ihrer Mutter und ihren Krankenschein vorgelegt. Nun fordert das Jobcenter das für diesen Zeitraum bezahlte Bürgergeld plus die anteiligen MIetkosten zurück. Es handelt sich um knapp 900 Euro. DIesen Betrag hat meine Bekannte nicht auf ihrem Konto. Darf das Jobcenter diesen Betrag auf einmal zurückfordern, oder ist es möglich eine Regelung zu finden, diesen Betrag in Raten zurück zu bezahlen ? Vielen Dank für eine Antwort.

    • Offizieller Beitrag

    Im Normalfall behält das Jobcenter so eine Überzahlung von den laufenden Leistungen ein, entweder in Höhe von 10 oder von 30% des Regelsatzes.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.