Wohnung in anderem Landkreis: Zuständigkeit für Antrag auf Erstausstattung

  • Hallo zusammen,

    für zwei ukrainische Flüchtlinge versuche ich seit Ende Februar einen Antrag auf Erstausstattung beim Jobcenter zu stellen, da sie erfreulicherweise nach 10 Monaten in zunächst privater und anschließend über den Landkreis vermittelter Unterkunft in einem Hotelzimmer eine eigene Wohnung gefunden haben. Die Besonderheit ist aber, dass die Wohnung in einem anderen Landkreis liegt. Seitdem verweisen die beiden Landkreise (bei jedem hin und her mit jeweils 4 wöchiger Bearbeitung) jeweils auf die Zuständigkeit des anderen. Mittlerweile hat der ursprüngliche Landkreis (für beide zusammen) Teile der Ausstattung anerkannt, verweist aber insbesondere für die Übernahme der Küche, die von der Vormieterin abgelöst werden musste, auf den Landkreis der Wohnung. Dieser hat meinen Einspruch/erneuten Antrag aber wieder an den ursprünglichen zurück geschickt. Dessen Begründung „Keine Zuständigkeit für Wohnungsausstattung im anderen Landkreis“ hat sich aber nicht geändert, so dass ich von einer neuen Ablehnung ausgehe. Hat jemand einen Tipp, was ich noch tun kann oder ob es irgendwo eine klare Regelung gibt, auf die ich verweisen kann? Ich weiß ehrlich gesagt auch nicht, bei wem ich jetzt Widerspruch einlegen soll.

    Danke im Voraus und freundliche Grüße!

    Aralie

    • Offizieller Beitrag

    Zuständig ist der Landkreis, in welchem die Leute bei Fälligkeit des Bedarfs wohnhaft waren. Es muss also genau geschaut werden, wann was beantragt, benötigt oder bezahlt wurde.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.