Bürgergeld stop, Arbeiten dann Bildungsgutschein?

  • Guten Tag,

    derzeit beziehe ich Bürgergeld ich habe nun folgendes Problem und möchte Sie um Information bitten.


    Ich bin persönlich hochverschuldet, habe keine abgeschlossenen Ausbildung bzw Studium abgebrochen.

    Ich möchte einen Bildungsgutschein beantragen die Weiterbildung wird 12 Monate dauern. Start des Programs ist im februar. Ich möchte einen Teil der Schulden abzahlen vor dem Start der Weiterbildung. Nun hätte ich die Möglichkeit 3 Monate zu Arbeiten in Vollzeit. das Geld würde ich verwenden um meine Schulden zu zahlen und für eine Zahnbehandlung zusammen ca 6000 Euro.

    1. Wie verrechnet sich das mit den Leistungen die ich vom jobcenter bekomme?

    2. Ich nehme an das ich in den 3 monaten Arbeit kein Bürgergeld bekommen werde. Aber wie ist es danach? Habe ich danach keinen Anspruch mehr auf den Bildungsgutschein bzw auf wiederaufnahme der unterstützung mit bürgergeld da ich gezeigt habe das ich arbeiten kann? Auch, wenn der 3 monatige Job keine Zukunftsaussicht für mich hat.

    3. Wenn ich die Arbeit nicht mache, würde ich die schulden noch ein weiteres jahr mit mir tragen und könnte auch keine zahnbehandlung machen. Was können Sie empfehlen?

    Ich möchte gerne anonym bleiben, da ich nicht weiß ob sich die Anfrage negativ auf meine Beantragung des bildungsgutscheins auswirken kann.

    Vielen Dank für konstruktive Hilfe.

    • Offizieller Beitrag

    1. Wie verrechnet sich das mit den Leistungen die ich vom jobcenter bekomme?


    Kommt darauf an, wieviel du verdienst. Wenn es auch mit Freibetragsabzug über deinem Bedarf liegt, gibt es natürlich kein Bürgergeld mehr. Dass du den Lohn anders verplant hast, interessiert nicht.


    Aber wie ist es danach? Habe ich danach keinen Anspruch mehr auf den Bildungsgutschein bzw auf wiederaufnahme der unterstützung mit bürgergeld


    Wenn du kein Einkommen hast und auch kein Anspruch auf andere Leistungen (Krankengeld, Arbeitslosengeld), dann steht dir natürlich wieder Bürgergeld zu. Auf einen Bildungsgutschein gibt es sowieso keinen Rechtsanspruch, das ist eine Ermessensentscheidung, ob es dann also im Februar gleich klappt, kann dir nur der zuständige Vermittler sagen.


    Was können Sie empfehlen?


    In welcher Hinsicht? Es ist doch dein Leben und in erster Linie bist du dafür verantwortlich. Es ist ja noch nicht mal sicher, ob du einen Bildungsgutschein bekommst, wenn du durchgehend Bürgergeld beziehst. 12 Monate Kurs hört sich nämlich nicht so an, als ob du dann tatsächlich einen anerkannten Berufsabschluss erwirbst.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.