Einstiegsgeld,Überbrückungskredit.....

  • Hallo,

    habe einige Fragen zu einer bevorstehenden Arbeitsaufnahme. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen, eine pers.

    Kontaktaufnahme mit dem JC z.Zt. ein Lottosechser.

    Werde in 3 Wochen nach 2 -jähr. Bürgergeld eine sozialvers.pflichtige Arbeit aufnehmen.Da die Tätigkeit auf 30 Wochenstunden begrenzt ist,

    werde ich ggf. weiterhin aufstocken müssen. Das ist vermutl. jedoch vor meiner 1. Gehaltszahlung, die erst Ende 11/23 erfolgt nicht

    genau abzusehen.

    Gern würde ich versuchen, Einstiegsgeld zu beantragen. Allerdings hänge ich nun etwas in der Luft, da es ja

    eine Ermessensentscheidung ist, also unklar, ob es klappt. Was habe ich ggf. zusätzlich nun für Möglichkeiten,

    meine lfd. Kosten und Lebensunterhalt zum 1.11. sicherzustellen?

    Kann ich parallel der Einstiegsgeldantrages Leistungen beantragen?

    Wie sollte ich am bestens vorgehen? Wäre dankbar, wenn mir jemand Möglichkeiten nennen kann und

    vielleicht Erfahrung hat. DANKE

    • Offizieller Beitrag

    Was habe ich ggf. zusätzlich nun für Möglichkeiten,

    meine lfd. Kosten und Lebensunterhalt zum 1.11. sicherzustellen?


    Du kannst ein Darlehen nach § 24 Abs. 4 SGB II beantragen.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.