Wohnen-temporäre Umquartierung-Aufwandsentschädigung

  • Hallo,

    ich befinde mich wohntechnisch in einer Umbruchsituation. Unser Wohnhaus wird geräumt und saniert. Sämtliche Mietparteien werden temporär umquartiert. In der Zeit der Umquartierung gilt der Mietzins der alten Wohnung. Wenn die Arbeiten erledigt sind, werden wir wieder zurück ziehen. So weit. So gut.

    Der Vermieter zahlt uns für Auslagen (2xDLS-Umzug,2xNachsendeantrag für die Post,2xUmmelden des Wohnortes) und für das Packen der Kartons etc. eine Aufwandsentschädigung von 300€. Diesen Betrag kann und will ich dem Jobcenter gegenüber nicht verschweigen. Ich befürchte jedoch, dass mir, wenn überhaupt, lediglich die Ausgaben für alles rund ums Thema "Ummelden" anerkannt werden. Dies sicherlich auch nur, wenn ich hierfür sämtliche Belege erbringe.

    Hat jemand von euch Erfahrungen mit einer solchen Situation und eine Idee, wie ich einen Restbetrag von ca. 160,00 € so verkauft bekomme, dass es nicht als Stundenlohn oder zusätzlich Einnahmen gilt?

    Es ist, trotz der Erhöhung der Sätze, so wenig Geld zum Leben da. Ich knappse, sicher wie ihr auch, bei allem. Ich könnte das Geld so gut gebrauchen. Einen Monat mal Obst und Gemüse bis zum nächsten Termin der Auszahlung essen können.

    Die Situation ist ohnehin verfahren. Es scheint ein einziges Verlustgeschäft zu sein. Von der sonnigen Wohnung in eine unfreundliche, verschattete Bude. Meine sonnenverwöhnten Zimmerpflanzen werden sicher z.T. eingehen. Diese Verluste ersetzt mir niemand. So brauche ich bezüglich des Restbetrages von ca. 160,00 € gar nicht erst anfangen zu argumentieren. Das interessiert nicht.


    Bin dankbar für jede Idee oder jeden Hinweis.

    Herzliche Grüße an euch da draußen.