Halbes Kindergeld wird vom Kindesunterhalt abgezogen

  • Hallo liebes Forum,

    ich bin geschieden und habe einen 12jährigen Sohn der bei mir lebt. Der Vater zahlt Kindesunterhalt.


    Nun mein Problem:

    Die Höhe des Unterhalts wird um die Hälfte des Kindergeldes reduziert (also 125€), d.h. es werden 125€ weniger Kindesunterhalt gezahlt.

    Das Kindergeld wird aber trotzdem in voller Höhe (also 250€) zum Einkommen gerechnet!?! Es dürften doch von den 250€ Kindergeld nur 125€ angerechnet werden, weil ja 125€ weniger Unterhalt gezahlt wird!?!


    Ich würde mich über eine Rückmeldung freuen! Vielen Dank

  • Hallo,


    Zunächst bitte nicht Unterhaltsrecht und Leistungsrecht vermischen.


    Du bekommst 250 Euro Kindergeld? Falls ja, dann sind auch 250 anzurechnen, da ein Zufluss erfolgt.


    Beim Unterhalt steht erstmal das Kindergeld beiden Elternteilen zu. Wenn du das Kindergeld bekommst, dann darf er nach dem Unterhaltsrecht das halbe Kindergeld abziehen. Kindesunterhalt wird immer mit hältigem Kindergeldabzug gerechnet.


    Und angerechnet wird doch auch nur der Unterhalt der tatsächlich gezahlt wird, oder?