Auszug der Partnerin

  • Guten Abend,


    ich hätte da eine Frage...


    Meine Freundin hat sich vor einigen Wochen von mir getrennt und möchte nun aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen. Ich beziehe aktuell keine Leistungen, da diese mir nach einem Jahr des Zusammenwohnens untersagt wurden und muss dementsprechend einen neuen Antrag stellen.


    Ich habe einen Untermietvertrag, wurde also damals nicht mit als Hauptmieter aufgenommen. Jedoch haben die Vermieter mir zugesagt mich ab dem 1. Dezember als alleinigen Hauptmieter zu führen.


    Grundsätzlich ist es ja so, dass bei Auszug des Partners ein Kostensenkungsverfahren geführt werden kann, ich also ein halbes Jahr Zeit hätte um die Kosten zu senken. Gilt das aber auch als Untermieter, der bald einen alleinigen Hauptmietvertag erhält? Oder wird dann geguckt, ob die Kosten angemessen sind und ich muss aus eigener Tasche den Rest drauf zahlen ohne Kostensenkungsverfahren.


    Oder gilt dies wirklich nur wenn man vorher gemeinsam im Hauptmietvertrag stand?


    Vielen Dank und liebe Grüße :)

    • Offizieller Beitrag

    Du schließt einen neuen Vertrag ab. Ich fürchte, man wird nur die angemessenen Kosten berücksichtigen.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.