Erstattung neue/Reparatur Heizung + Arbeitsmittel Holzheizung

  • Ich wohne in einem kleinen Eigenheim. Die Wärmepumpenheizung ist seit 2 Monaten defekt, sodass ich über den Kamin heizen muss. Dieser gilt seit dem als Primärheizung
    Meine Fragen sind nun: Erstattet das Jobcenter (Bürgergeld) die Reparatur oder auch eine neue Heizung?

    Bei den größeren Mengen an Holzverbrauch, ist meine alte Axt kaputt gegangen, sodass ich mir eine neue anschaffen musste.
    Das Jobcenter lehnt eine Beteiligung/Erstattung der Kosten ab, da dies über den Regelbedarf abgedeckt sei. Ist das wirklich so? Was nützt mir das Holz, wenn ich es nicht zerkleinern kann. Eine Heizmöglichkeit muss jedoch gewährleistet sein.


    Es wäre schön, wenn mir hier jemand Auskunft geben könnte, damit ich hier die Widerspruchsfrist einhalten kann.
    Vielen Dank!

    • Offizieller Beitrag

    Wenn es eine hinreichende Heizmöglichkeit gibt, wird man nichts weiter als Bedarf anerkennen.


    Die Axt ist ein normales Werkzeug, welches du, wie andere Werkzeuge auch, selbst finanzieren musst.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.