Ablehnung ALG1 und Bürgergeld ! Wie geht es weiter ?

  • Guten Tag,


    ich habe folgendes Problem.



    Im Jahr 2023 habe ich von Januar bis einschließlich April gearbeitet.

    Danach bekam ich im Mai Bürgergeld und danach anteiliges Bürgergeld für den Monat Juni.

    Seit Ende Juni habe ich bis einschließlich Oktober 2023 wieder Vollzeit gearbeitet.

    Ich wurde während der Probezeit gekündigt.


    Leider kam die Kündigung während meines Urlaubs und ich bekam dies erst am letzten Urlaubstag mit, als ich wieder nach Hause kam.


    Ich habe dann direkt im November das JobCenter kontaktiert ( telefonisch ) wo man mir sagte, ich sollte einfach einen WBA stellen, was ich auch tat.

    Knapp 5 Wochen später bekam ich ein Schreiben vom JobCenter, dass ich bitte einen ALG1 Antrag stellen soll, um zu prüfen, ob ich Anspruch auf ALG 1 habe.


    Ich habe dann online einen Antrag auf ALG 1 gestellt und mich auch arbeitssuchend gemeldet.

    Knapp 3 ½ Wochen später ( Ende Dezember 2023 ) bekam ich dann ein Schreiben, dass das ALG1 abgelehnt wurde, weil ich mich nicht Arbeitslos gemeldet habe.


    Aus eigener Dummheit dachte ich, dass man sich durch den Arbeitslosengeldantrag auch Arbeitslos meldet.


    In dieser Zeit habe ich auch wieder eine Arbeit gefunden ( Vollzeit ) die ich Anfang Januar 2024 angetreten habe.

    Ich bin mit allen Unterlagen zur AfA gegangen, weil ich mich laut schreiben dort arbeitslos melden sollte.


    Bei der AfA wurde aber keine Arbeitslosmeldung aufgenommen, da ich wieder in Arbeit bin und ich mich nicht rückwirkend für mehrere Monate arbeitslos melden kann.( Aussage der Sachbearbeiterin vor Ort ).

    Sie sagte auch gleich, sollte ALG1 bewilligt werden, würde ich eine Sperre für die verspätete Antragstellung erhalten.


    Ich habe dies nun dem JobCenter gemeldet und die lehnen den Antrag auf Bürgergeld ab, weil nicht abschließend geklärt werden kann, ob ich ein Anrecht auf ALG1 habe.


    Ich möchte gerne hinterfragen, wie ich mich in einer solchen Situation verhalte.

    Es geht ja hier um rückwirkende Zahlungen.

    Habe ich ggf. trotzdem noch Anspruch auf Bürgergeld ?


    Liebe Grüße

    • Offizieller Beitrag

    M. E. n. ja. Letztendlich lag Hilfebedürftigkeit vor. Geh erstmal in Widerspruch.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.