Bürgergeld . Kontoauszüge vollständig u.ungeschwärzt

  • Hallo in die Runde,

    x Meine Ex Frau hat ein BÜ Antrag gestellt.

    Durch ein früheren gemeinsamen Besuch bei ALG1 Jobcenter, bin ich wegen der Sprachschwierigkeit meiner Ex in die Rolle -Eigenschaft als Vertreter von meiner Ex Frau gebeten und wusste damals nichts über evtl. Spätfolgen. [ Unterstellung wie gemeinsamer Haushaltsführung usw.]


    Wir leben in der Wohnung nach der Scheidung . Jeder hat ein Zi. Getrennter Haushalt. Küche u. Bad als Hausgemeinschaft oder wie WG.


    Das Jobcenter will von mir Kontoauszüge von 3 Monate ,"vollständig ,ungeschwärtz". Ist das zulässig??


    Weiterhin: Antrag ausgefüllt WEP,EK,KDU,VM,Anlage VE und und. Ob eine Haftpflichtversicherung vorliegt.

    Die Miete erhielt, erhalte ich von meiner Ex Frau in Bar gegen Quittung.

    Mit einer Gewährung des Bürgergeld könnte sie sich auf dem Wohnungsmarkt bewerben, versuchen, Aussicht auf einer Lebensveränderung.


    Was wird in so einem Fall, geschiedener Mann

    Was kann ich ablehnen? Suche Ra

    • Offizieller Beitrag

    Es ist dann zulässig, wenn ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet. Ob dem so ist, kann das Forum nicht beurteilen. Da ihr wahrscheinlich schon länger als ein Jahr zusammen lebt, müsstet ihr das Gegenteil beweisen, das Jobcenter darf erstmal von einer BG ausgehen.


    Wenn sie dir den Mietanteil in bar gibt, sieht man das ja sicher an den Barauszahlungeb von ihrem Konto, oder? Also, wenn du z. B. 300 Euro halbe Miete erhältst, hat sie kurz zuvor 300 Euro + x abgehoben?

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

    • Offizieller Beitrag

    Wie das mit den Kontoauszügen ist, habe ich bereits geschrieben: es kommt erstmal darauf an, ob ihr nun eine BG seid oder nicht. Da ist Schwärzen noch das geringste Problem.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.