sozialleistungsbetrug schreiben von polizei nachdem der fall mit dem jobcenter vor 4 jahren geklärt wurde

  • Hallo, ich habe beim beantragen das bürgergeld/alg1 ein konto mit über 8000 euro nicht angegeben. ich war mir der existenz dieses kontos nicht bewusst und habe erst davon erfahren als das jobcenter das am ende des ersten jahres bemerkt hat. daraufhin habe ich mit meinem vater gesprochen und erfahren das er dieses konto kurz vor meiner geburt eröffnet hat und es mal für einen führerschein und auto gedacht war. Das konto wurde dafür jedoch nie genutzt weil meine familie zur zeit des führerscheins finanziell gut da stand, das so bezahlen konnte und das konto dann mehr oder weniger vergessen wurde. ich bin daraufhin zur bank gegangen und mir wurde dort gesagt das der vertrag auf meinem namen läuft und eigentlich vor jahren ausgelaufen ist. mir wurde dann dort sofort das geld in bar ausgezahlt und ich hab dem jobcenter alles genauso erklärt. beim jobcenter war ich komplett transparent und hab den fall sofort so beschrieben. die arbeiter haben mir scheinbar alle geglaubt und verstanden wie das passieren konnte, aber haben mir halt gesagt das unwissenheit nicht vor straftat schützt. das war dann halt ärgerlich weil das eigentlich alles nur durch fehlender komunikation mit meiner familie passiert ist und komplett vermeidbar war. Mir wurde von meinem berater beim jobcenter nahegelegt dagegen zu klagen, aber ich habe die situation dann so eingesehen und einer rückzahlung zugestimmt die mir jeden monat von meinem regelsatz abgezogen wird.


    Das ganze hat ende 2020 stattgefunden und ich habe heute einen brief von der polizei erhalten mit der überschrift "schriftliche äußerung als beschuldigter", was mich komplett überrascht hat da ich den fall eigentlich als erledigt betrachtet hatte. auf der linken seite des briefes wird die straftat sozialleistungsbetrug angegeben und auf der rechten steht "Versuch, Nein" was ich auch nicht ganz verstehe. ich soll nun angaben zu meiner person machen, habe die möglichkeit stellung zu beziehen und kann auf der rückseite drei optionen ankreuzen: einstellung des verfahrens gegen geldauflage, verzicht auf die rückgabe der bei mir sichergestellten einzelgegenstände, täter opfer ausgleich.


    so wie ich das verstehe ist der täter opfer ausgleich eine außergerichtliche einigung zwischen täter und tatopfer, welche ja eigentlich schon stattgefunden hat wenn ich das ganze richtig verstehe. ich bin eigentlich nur daran interessiert das so schnell wie möglich aus der welt zu schaffen und wüsste gerne wie schlimm die situation jetzt ist und was evtl. passieren wird.


    ich hoffe das ganze hat hier nicht den rahmen gesprengt und würde mich über möglichen ratschlag freuen.

    • Offizieller Beitrag

    Und was genau ist jetzt deine Frage? Offenbar hat dir das Jobcenter deine Unschuld doch nicht geglaubt und es der Bußgeldstelle gemeldet, die das ans Hauptzollamt abgegeben haben, welche Strafanzeige gestellt haben. Und dann geht es eben seinen Gang. Wenn du dich unschuldig fühlst, weil du von dem Geld nichts wusstest, dann schildere das doch so und teile mit, dass der Schaden bereits teilweise getilgt wurde.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.