Bald Termin beim Gesundheitsamt - Kann man mir das Bürgergeld komplett streichen?

  • Hallo Leute, bin neu hier..

    Erst einmal, danke, dass ihr anderen Menschen hilft.. (Der Titel liest sich so, als würde ich nicht zum Gesundheitsamt gehen wollen, NEIN, ich werde definitiv dahin gehen)


    Vorerst zu mir; Ich bin 31 Jahre alt und beziehe seit ca 6 Monaten Bürgergeld..


    Davor habe ich 11 Jahre durchgehend gearbeitet (in einer Firma) und seit Mitte 2020 bin ich arbeitslos

    von 2020 bis 2021 hab ich ALG 1 gekriegt und später war ich 72 Wochen krankgeschrieben muss dazu sagen, dass ich von klein auf immer sehr depressiv war und bis 2020 konnte ich damit noch arbeiten gehen aber dann gings nicht mehr


    Wie dem auch sei, nach den 72 Wochen Krankschreibung würde ja ein geistig gesunder Mensch sich entweder um einen Job kümmern oder sich Bürgergeld beantragen, damit er nicht krepiert

    Da ich halt psychisch am Ende bin, habe ich mich nach den 72 Wochen um NICHTS gekümmert, ich musste wieder bei den Eltern einziehen udn habe ca 1 Jahr lang gar nichts bekommen

    und wusste auch nicht, dass man seit paar Jahren in jedem Fall gesetzlich versichert sein MUSS.. d.h. in dem Jahr, war ich weiterhin brav bei der AOK versichert für sage und schreibe 200€ im Monat

    Wie soll ich das denn bezahlen ohne GEld zu bekommen? d.h. habe jetzt über 2.000 € schulden bei der AOk


    und nach dem einem Jahr habe ich mich dann aufgerafft und mich beim Bürgergeld angemeldet

    letztes Jahr August wurde mir das auch genehmigt und letztes Jahr im November war ich bei denen wegen dem KO PLAN


    Habe dort gesagt, dass es mir gesundheitlich nicht gut geht und die Frau dort war wirklich sehr nett und hat gemeint, dass ich so keine Bewerbungen schreiben kann und hat gesagt, dass die nen Termin beim GEsundheitamt macht..


    Letztens habe ich den Brief bekommen und Ende Februar ist es dann so weit..


    Nun ist meine Frage; Was erwartet mich beim Gesundheitsamt? Ich bin leider dazu ein etwas soziophobischer Mensch und all das macht mir unglaublich viel Stress..


    Wenn ich mit dem Termin mit Gesundheitsamt durch bin, dann muss ich doch wieder erst in 6 Monaten zum KO Plan besprechen zum JC oder kriege ich dann nahc paar Wochen wieder einen Termin noch vorm Termin, was ich beim ersten KO PLAN erstellen gekriegt hab? Ich habe gehört, dass man alle 6 Monate dorthin muss und frage mich, ob ich jetzt davor wieder dahin muss, weil ich ja sehr bald den Termin beim Gesundheitsamt habe?


    Ich frage mich halt, was wenn der Arzt sagt, dass ich arbeiten gehen kann.. was passiert dann? Was wenn der JC sagt, dass ich laut dem Arzt wieder arbeiten fgehen könnte..

    dann muss ich doch erst 6 MOnate lang Bewerbungen schreiben und nach den 6 Monaten schauen die, wie es aussieht oder?


    Was wenn ich in den 6 MOnaten doch keine Bewerbungen schreibe, wird mir dann sofort das Geld gestrichen? Ich habe was von 10% 1mon, 20% 2mon, und 30% 3mon gehört, läuft das alles hintereiander ab und nach den ins. 6 Monaten, wenn ich nichts mahce streicht man mir das komplette Geld? Aber wenn das so ist, wie soll ich dann 200€ im Monat für die gesetzliche Krankenversicherung zahlen?


    ich bin halt komplett am Arsch.. das alles hört sich jetzt so an, als würde ich 20 Jahre nicht arbeiten wollen, NEIN, auf keinen Fall.

    Ich mache nur die Jahre extrem schwierige Zeiten durch und ich sehe eigentlich auch keine Hoffnugn auf Verbesserung aber ich weiß, dass ich definitiv wieder arbeiten gehen will

    Allein die Tatsache, dass man sich auf das Feierabend freut, ist es wert. aber wie gesagt, in den nächsten beiden Jahre oder so sehe ich mich definitiv nicht auf der Arbeit


    Sorry, dass ich so viel geschrieben habe und ich weiß auch, dass man nichts geschenkt kriegt verständlicherweise aber ich habe ja 11 Jahre alles an Steuern etc bezahlt

    und ich will jetz nur die paar Jahre mal keinen Stress haben


    Btw was mir einfällt; ich habe auch nen Gesundheitsbogen mit dem Termin gekriegt und da sind einige Sachen aufgelistet, würdet ihr etwas ankreuzen, was ihr nicht beweisen könnt?

    zb habe ich seit 2 Monaten nen Tinnitus am rechten Ohr und leider war ich nur einmal beim Hausarzt und er hat mich zum HNO Arzt überwiesen aber zwischenzeitlich hatte ich Corona und konnte den Termin nicht wahrnehmen.. also habe ich den Termin abgesagt und der Tinnitus war dann auch von alleine weg.. später ist der Tinnitus wieder zurück aber bin dann nicht mehr zum Arzt

    (Weil ich sehr stark davon ausgehe, dass das was mit der Psyche zu tun hat) und auf dem Fragebogen könnte ich auch "Tinnitus" ankreuzen.. aber wie gesagt, soll ich was ankreuzen, was ich nicht belegen kann?



    VIELEN lieben Dank für eine Antworten im Voraus (ich hoffe doch, dass mir ein paar Leute helfen werden)

    Danke

    PS: Falls ihr irgendwelche Fragen habt, nur los, ich antworte.

    • Offizieller Beitrag

    Eigentlich hättest du nach Krankengeld erstmal wieder ALG bekommen müssen im Rahmen der Nahtlosigkeit. Ob das jetzt noch geht oder du Fristen versäumt hast: keine Ahnung.


    Ansonsten wird der Gutachter halt ermitteln wollen, ob du derzeit erwerbsgemindert bist. Wenn ja, wird das Jobcenter dich ggf

    auffordern, einen Antrag beim Sozialamt zu stellen. Bei Widerspruch des Sozialamts gegen die Feststellung der Erwerbsminderung wird weiterhin Bürgergeld gezahlt und das JC die Rentenversicherung auffordern, dich zu untersuchen. Deren Ergebnis ist dann bindend.


    Sollte der Gutachter eine Erwerbsminderung unter 6 Monate feststellen, lässt man dich 6 Monate in Ruhe und wird wohl danach wieder ein Gutachten veranlassen.


    Sollte der Gutachter feststellen, dass du arbeiten kannst, wird man versuchen, dich in Arbeit zu vermitteln oder erstmal in Maßnahmen.


    Nicht beweisbare Krankheiten sind immer schlecht. Und sie nicht behandeln zu lassen, erst recht.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.