Fahrtkosten zur Kita / Kindergarten

  • Hallo zusammen.

    Folgender Sachverhalt.

    2,5 jähriges Kind wohnt im Wechselmodell. Einfachste Fahrt zwischen Vater und Mutter sind 10km. Mutter meldet kind in ihrem Ort im Kindergarten an. Unterschrift vom Vater wurde vom Familiengericht ersetzt.


    Steht dem Vater ein Mehrbedarf (km Geld) zu? Sind im Monat schließlich über 400km wo der Vater fahren muss um sein Kind in den Kindergarten zu bringen und wieder abzuholen.

    • Offizieller Beitrag

    Nein, dafür gibt es keine Kosten. Das hat mit Umgangsrecht nichts zu tun. Das sind Kosten, die jeden Bürgergeldempfänger mit Kleinkind, das in eine Kita geht, betreffen können.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

    • Offizieller Beitrag

    Und woher weißt du, dass es zwischen den Orten überhaupt einen ÖPNV gibt?


    Den Tipp kannst du gern geben, aber nicht in dieser Art und Weise!

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.