Partner studiert

  • Guten Tag,


    folgende Ausgangslage:


    Ich, Student, ü30, arbeite neben meinem Studium 25h in der Woche.

    Meine Frau, u30, bezieht aktuell Bürgergeld, wohnt aber momentan umsonst bei meinen Eltern.


    Wir haben eine 1-jährige gemeinsame Tochter und im Sommer erwarten wir unser 2. Kind.

    Daher möchten wir jetzt gerne zusammenziehen. Aktuell erhält meine Frau keinen Beitrag zur Miete, da sie wie oben genannt umsonst wohnt.


    Wie würde sich das in der Zukunft verhalten wenn meine Frau bei mir einzieht? Mein Einkommen wird momentan ja als Einkommen der Bedarfsgemeinschaft angerechnet. Leider ist mein aktueller Arbeitsplatz nur noch bis zum Beginn des nächsten Semesters tauglich, u.a. aufgrund von ungünstigen Arbeitszeiten in Kombination mit den Vorlesungszeiten.


    Konkrete Frage:


    1) Wenn meine Frau mit Kind bei mir einziehen, müsste doch nach ihrem Bürgergeldanspruch auch unsere dann gemeinsame Miete bezahlt werden?

    2) Da ich vermutlich bis Semesterbeginn selber kündigen werde um mein Studium angemessen fortführen zu können, droht eine Sperre aufgrund Eigenkündigung?

    Betrifft mich das? Als Student habe ich ja generell keinen Anspruch auf Leistungen des Bürgergelds.


    Über Antworten freue ich mich ^^

    • Offizieller Beitrag

    Wenn meine Frau mit Kind bei mir einziehen, müsste doch nach ihrem Bürgergeldanspruch auch unsere dann gemeinsame Miete bezahlt werden?


    Nur der Mietanteil für Frau und Kind(er). Deiner nicht.



    Da ich vermutlich bis Semesterbeginn selber kündigen werde um mein Studium angemessen fortführen zu können, droht eine Sperre aufgrund Eigenkündigung?

    Betrifft mich das?


    Nein. Theoretisch könnte Kostenersatz nach § 34 SGB II geprüft werden. Allerdings halte ich das nicht für anwendbar, wenn nachvollziehbar ist, dass du dich dem möglichst schnellen Studienabschluss widmen willst.


    Allerdings ist mir unklar, wovon du leben möchtest ohne Einkommen.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.