Nachzahlung Bürgergeld bei fehlenden Unterlagen

  • Moin,


    Mein Sohn bezieht Bürgergeld und hatte zum 08.01.2024 eine Arbeit bei einer Zeitarbeitsfirma angenommen und klar gemacht, welche Arbeiten er machen kann und möchte. Er wurde dann auf der Arbeitsstelle, als Geselle am Fließband im Akkord eingesetzt. Nach 3 Tagen war er geistig und körperlich fertig und hat gekündigt.

    Sein Berater beim Jobcenter wurde darüber informiert, bei der Auszahlungsstelle in der Gemeine (ist bei uns getrennt) hatte er sich nicht abgemeldet. Er hat dann weder im Februar, noch im März Bürgergeld bekommen und heute erfahren, dass die neue junge Verwaltungsangestellte ihn einfach mal ab Februar gesperrt hatte, ohne ihn darüber zu informieren, weil er seinen Gehaltsscheck nicht vorgelegt hatte. Konnte er aber nicht, was die Dame auch wusste, weil er bis heute noch keinen bekommen hat. Auch die Zeitarbeitsfirma hat bis heute nicht, obwohl per Einschreiben eingefordert, die Kündigungsbescheinigung nicht zugeschickt.

    Die Sozialamtsangestellte will nun wohl den März nachträglich auszahlen, aber den Februar nicht.

    Ist das so Rechtens?

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe deinen Beitrag in ein eigenes Thema verschoben.


    Wenn der Sohn Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber hat, der aber nicht zahlt, sollte dein Sohn das z. B. anhand von Kontoauszügen und Schriftsätzen, in denen er seinen Lohn fordert, nachweisen. Dann hat das Jobcenter die Möglichkeit gem. § 115 SGB X den Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber an sich überzuleiten und Bürgergeld quasi als Vorleistung auf den Lohn auszuzahlen.


    Wenn das JC nicht freiwillig so verfährt, hilft wohl nur der Gang zum Anwalt. Wenn kein Lohn zugeflossen ist, steht ihm -unter der Voraussetzung, dass der Sachverhalt hier korrekt geschildert wurde- auch Bürgergeld zu.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.