Beziehe Bürgergeld Aufstockung

  • Hallo und zwar habe ich ein folgendes Problem beziehe Bürgergeld Aufstockung seit 5 Jahren und habe im Januar ein neuen Antrag gestellt nun ist es so das jobcenter hat den zu verdienst zu hoch im voraus angerechnet zirka 1100€ Brutto nun da ich am 1 Februar ein Gutschrift von mein Gas Versorger von über 400€ bekommen habe und der monatliche gasabschlag auf 99€ gesunken ist hat das jobcenter das für März und April das verrechnet und habe für März und April 52€ vom jobcenter erhalten . Nun ist es so das ich meine lohnabrechnung am 15 Februar erhalten habe und 780,49 Brutto verdient habe und Netto 708,82 € verdient habe . Nun ende Februar habe ich vom Strom Versorger die jahresabrechnung erhalten und muss 70€ nachzahlen und der Abschlag hat sich somit um 50 Euro erhöht . Ich habe die Frist eingehalten und habe am 18 Februar den sach Arbeiter vom jobcenter per Email geschrieben das der zu verdienst zu hoch angerechnet wurde da kam keine Reaktion von jobcenter und habe ihm nochmals eine Mail geschrieben 10 Tage später und es kam bis jetzt keine Reaktion . Nun was soll ich machen weil laut Bürgergeld rechner stehen mir noch 160 € Bürgergeld zu die ich gut gebrauchen könnte .

    • Offizieller Beitrag

    Im Normalfall begründet sich die Einkommensprognose immer nach dem Durchschnitt der letzten 6 Monate. Ist dein Einkommen jetzt plötzlich geringer geworden und wenn ja: warum?


    Ansonsten kann bei einer vorläufigen Bewilligung der Freibetrag für Erwerbstätigkeit weggelassen werden. Dann dürfte die Unterdeckung wohl wesentlich geringer sein als die 160 Euro. Schätzungsweise wird das JC jetzt wohl schlicht auf den Ablauf des Bewilligungszeitraums und dann die endgültige Festsetzung warten. Da wird dann mit dem tatsächlichen Einkommen gerechnet.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.