Bürgergeld Heizkosten Guithaben

  • Ich habe ein kleines Problem und zwar habe ich eine Heizkostenabrechnung mit 822 Euro Guthaben erhalten, dass Guthaben kann ich aber nicht auf mein P Konto aufgrund einem Limit auszahlen lassen. Da das Geld aber dem JobCenter gehört dachte dachte ich mir beim Lieferanten eine Verrechnung zu beantragen ich bin jetzt bis Juni von den Abschlägen befreit. Das JobCenter zahlt immer direkt an den Versorger somit enfällt ja die Zahlung bis Juni und das JobCenter erhält über diesen Weg das Guthaben. Am 27.02 habe ich bereits die Unterlagen eingereicht und bisher keine reaktion erhalten auch die Bitte eines Ruckrufs ohne Erfolg Unterlagen wären aber ein gegangen.

    Die Frau am telefon sagte es könnte sein das es mit der Verrechnung nicht funktioniert nur kann ich das beim Versorger nicht mehr rückgängig machen. Jetzt habe ich Angst ohne Geld da zu setzen, können die mir jetzt einfach das ganze Guthaben vom regelsatz abziehen so das ich nichts mehr zum leben habe ?

    • Offizieller Beitrag

    Das wird nicht vom Regelsatz abgezogen, sondern von den Kosten der Unterkunft und Heizung im Monat nach der Gutschrift des Guthabens. Eine Aufteilung, so, wie du sie dir wünschst, bzw. du sie gemacht hast, ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Das wird nicht vom Regelsatz abgezogen, sondern von den Kosten der Unterkunft und Heizung im Monat nach der Gutschrift des Guthabens. Eine Aufteilung, so, wie du sie dir wünschst, bzw. du sie gemacht hast, ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.

    Das konnte ich ja nicht wissen weil ich das genau vor 3 Jahren auch schon 2x gemacht habe und nie Probleme gehabt. Aber ich verstehe das Problem nicht laut der Abrechnung wären Abschläge von 241 Euro ab März fällig, da jetzt Guthaben auf meinem Kundenkonto ist brauch das JC erst im Juni wieder zu überweisen die überweisen nämlich direkt an den Versorger. Brauchen doch nur in den Bescheid zu schreiben KDU Heizkosten 241 Euro Zahlung erfolgt erst ab Juni aufgrund Verrechnung Guthaben bzwl Gutschrift Kundenkonto. Hab mal auf der Leistungsabteilung angerufen die sagte es könnte sein das ich nächstes Jahr dieses Guthaben selnst tragen muss da das JC die gezahlten Abschläge zählt und die Einzahlung jetzt durch das Guthaben weniger sind. Für mich unerklärlich weil das Guthaben wird ja als eingezahlt auf dem Konto hinterlegt sprich die Summe am Ende des Jahres ist die gleiche als wenn ich immer 241 Euro einzahle.


    Ich erhalte einen Rückruf der das bearbeitet kann es dennoch nicht nachvollziehen. Rückgängig kann ich das nicht machen und früher ging das auch kann ja jetzt nicht sein das ich jetzt was von eigener Tasche zahlen soll bzw. das ganze von der KDU ab geht. Es handelt sich auch um einen eigenen Vertrag die KDU besteht aus einem Vertrag Miete und NK sowie einem Vertrag Heizkosten wenn dann dürfen sie nur den Vertrag der Heizkosten senken, dass wäre ja OK dann haben sie ja ihr Guthaben weil sie mir die Heizkosten für die Zeit nicht mehr überweisen.

    • Offizieller Beitrag

    Es geht nicht darum, was praktikabel ist, sondern darum, was Recht und Gesetz ist. Und natürlich kannst du das zumindest für die Zukunft rückgängig machen. Der Versorger hat für sich selbst keinen Aufrechnungsanspruch des Guthabens mit seinen erst noch fälligen Forderungen. Das geht nur mit deinem Einverständnis und das kannst du nunmal jederzeit widerrufen.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Ich habe jetzt endlich mal jemand von der Leistungsabteilung an das telefon bekommen. Genau die Person welche den Fall bearbeiten wird hatte jedoch noch keine Zeit, laut der Aussage von ihr sieht sie hier keine Probleme dann wird eben erst wieder Heizkosten an die fernwärme von dem JobCenter überwiesen wenn das Guthaben aufgebraucht ist.

    Hoffe sie bleibt auch bei der Meinung wenn der Bescheid kommt.