Nach Beendigung der Unschulung übernommen worden, im selben Monat Gehalt und Bürgergeld erhalten, Rückforderung des Bürgergeldes einschließlich der Mietkosten und dadurch Lücke einer Monatsmiete

  • Guten Tag an alle die das lesen.

    Wie dem Titel zu entnehmen ist, habe ich im Juli sowohl Bürgergeld, als auch mein erstes Gehalt erhalten.

    Nun soll ich das gesammte Bürgergeld für den Juli, einschließlich Mietkosten zurückzahlen.

    Das Gehalt, dass ich zum Ende des Monats erhalten hatte enthielt das Geld für die Miete des Folgemonats, jedoch nicht genug um auch für den Juli aufzukommen.

    Das Bürgergeld wird, wie die Gehälter, am Ende des Monats gezahlt und enthält jeweils das Geld für die Miete des Folgemonats.

    Durch die vollständige Rückforderung einschließlich der Monatsmiete entsteht für mich nun im Juli eine Lücke in der Mietzahlung.

    Ich kenne mich mit der Rechtlage nicht so aus und das Forum ist nicht für eine ordentliche Rechtsberatung gedacht, aber ich würde mich über Erfahrungswerte in solchen Situationen und weitere Informationen sehr freuen.


    Darüber hinaus arbeite ich an einem Antwortschreiben, zu dem ich gerne Feedback hätte:

    Vielen Dank für jeden, der sich die Zeit nimmt zu antworten!

  • Das ist verlorene Liebesmüh. Wenn dein Einkommen nach Abzug der Freibeträge höher ist als das Bürgergeld, dann musst du zurück zahlen. Es geht rein nach dem Zufluss, egal, ob das Einkommen nun am Anfang oder Ende des Monats zugeflossen ist. Daran wird auch dein Schreiben nichts ändern, das ist Gesetz, § 11 Absatz 2 SGB II.

    Du kannst die Überzahlung in Raten zurück zahlen.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.