Hallo,
ich beziehe seit September aufstockend Bürgergeld.
Seit dem 1.1. arbeite ich 5h/Woche mehr und habe dementsprechend weniger Anspruch. Allerdings bekomme ich mein Gehalt für Januar erst am Ende des Monats. Ab wann darf die Kürzung erfolgen? Ich habe am 1.1. bereits weniger Bürgergeld erhalten.
Gruß Anke