Hallo Ihr Lieben! Ich bin 62, erwerbsunfähig, schwerbehindert und lebe seit 3 Jahren sehr sparsam von meiner EM-Rente plus Grundsicherung. Letztes Jahr lieh ich meiner Freundin Geld für Tierarztbehandlungen ihrer Katze. Wenn sie das nun zurückzahlt per Überweisung, gilt das als Einkommen? Obwohl mir dieses Geld ja letztes Jahr fehlte?
Wenn man privat Geld zinslos verleiht und zurückbekommt ist das doch eigentlich dasselbe, als wenn man Geld von seinem Girokonto aufs Sparkonto überweist und zurückbucht, wenn man es braucht (es geht mir jetzt nur um den Vorgang des vorübergehend woanders "gelagerten" Geldes an sich, Zinsen seien jetzt mal unberücksichtigt), oder wenn man es in bar abhebt, zuhause in die Spardose steckt und es später verwendet. Oder habe ich einen Denkfehler?