Rückzahlung verliehenen Geldes = Einkommen?

  • Hallo Ihr Lieben! Ich bin 62, erwerbsunfähig, schwerbehindert und lebe seit 3 Jahren sehr sparsam von meiner EM-Rente plus Grundsicherung. Letztes Jahr lieh ich meiner Freundin Geld für Tierarztbehandlungen ihrer Katze. Wenn sie das nun zurückzahlt per Überweisung, gilt das als Einkommen? Obwohl mir dieses Geld ja letztes Jahr fehlte?

    Wenn man privat Geld zinslos verleiht und zurückbekommt ist das doch eigentlich dasselbe, als wenn man Geld von seinem Girokonto aufs Sparkonto überweist und zurückbucht, wenn man es braucht (es geht mir jetzt nur um den Vorgang des vorübergehend woanders "gelagerten" Geldes an sich, Zinsen seien jetzt mal unberücksichtigt), oder wenn man es in bar abhebt, zuhause in die Spardose steckt und es später verwendet. Oder habe ich einen Denkfehler?
    :/

  • Hannchen 7. Mai 2025 um 09:47

    Hat den Titel des Themas von „Rückzahlung verliehenen Geldes = EInkommen?“ zu „Rückzahlung verliehenen Geldes = Einkommen?“ geändert.
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    Das ist kein Einkommen, sondern Vermögensumwandlung.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Hallo Turtle1972, vielen Dank! Was genau ist Vermögensumwandlung, meine Beispiele oder auch die Rückzahlung meiner Freundin an mich? Mir geht es darum, ob ich die Überweisungen dem Sozialamt melden soll oder ob ich damit unnötig irgendwas auslösen würde, das im Endeffekt gar nicht relevant ist, weil es eh' nicht angerechnet würde.

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    Die Rückzahlung. Das Geld war ja bereits deubs und quasi nur bei der Bekannten "angelegt" und jetzt kommt es wieder zurück zu dir.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.