Wie gebe ich vor Jahren erhaltenes Schmerzensgeld beim Antrag in der Anlage VM korrekt an?

  • Hallo zusammen,

    ich möchte Bürgergeld beantragen. Ich habe vor einigen Jahren nach einem schweren Unfall Schmerzensgeld in 5-stelliger Höhe bekommen. Dieses wird nach Auskunft des Jobcenters nicht auf das Vermögen angerechnet. Ich habe eine schriftliche anwaltliche Bestätigung von damals, Schmerzensgeld in dieser Höhe erhalten zu haben.

    Nun habe ich das Schmerzensgeld nicht getrennt von meinem anderen Geld angelegt (ich habe kein Extra-Konto für das Schmerzensgeld). Ich konnte ja damals nicht ahnen, irgendwann Bürgergeld beantragen zu müssen (gab es damals noch nicht mal) und es dafür sinnvoll gewesen wäre das Schmerzensgeld getrennt von meinem anderen Geld auf einem eigenen Konto anzulegen um die Herkunft des Geldes auf diesem Konto klar und eindeutig nochvollziehbar zu machen. Die Kontostände meiner anderen Konten sind nun eben einfach entsprechend höher.

    Ich bin gerade etwas überfordert wie ich das im Antrag der Anlage VM nun angeben soll!? Kann mir da jemand helfen? Einfach mein vollständiges Vermögen angeben (was wegen dem erhaltenen Schmerzensgeld über dem Freibetrag liegt) und dazu schreiben, dass XXXXX Euro von dem gesamten Vermögen Schmerzensgeld ist? Oder reicht das nicht aus? Oder einfach nur Vermögen abzüglich der Schmerzensgeldsumme angeben und das Schmerzensgeld bei der Angabe ganz weglassen (würde dann aber bei den Kontoauszügen, die ich mit einreichen muss, auffallen, da es da ja mit drin ist)?

    Vielen Dank für eure Hilfe, Rene

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    Einfach mein vollständiges Vermögen angeben (was wegen dem erhaltenen Schmerzensgeld über dem Freibetrag liegt) und dazu schreiben, dass XXXXX Euro von dem gesamten Vermögen Schmerzensgeld ist?

    Genau so. Wenn es noch Nachfragen gibt, meldet sich das JC schon.

    Oder einfach nur Vermögen abzüglich der Schmerzensgeldsumme angeben und das Schmerzensgeld bei der Angabe ganz weglassen (würde dann aber bei den Kontoauszügen, die ich mit einreichen muss, auffallen, da es da ja mit drin ist)?

    Das wäre falsch. Nicht du entscheidest, ob das vorhandene Vermögen aufgrund Härte geschützt ist, sondern die Behörde. Dazu bedarf es natürlich wahrheitsgemäßer Angaben zur Höhe des Vermögens. Dein Vermögen ist ja nunmal xxxxxx Euro und nicht yyyyy Euro.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.