Anspruch Bürgergeld Schüler

  • Liebes Forum,

    mein Sohn (19) möchte ausziehen. Er hat einen Schulplatz zum kommenden Schuljahr an einer Schule, die sich nicht in unserem Wohnort befindet. Dort will er sein Abitur an einem beruflichen Gymnasium machen. Er hat den MSA und noch keine Ausbildung absolviert. Anspruch auf BaFöG bei Auszug besteht nicht, weil er eine vergleichbare Schule in unserem Wohnort besuchen könnte. Nun wurde von der BaFöG-Stelle darauf hingewiesen, dass evtl. Anspruch auf Bürgergeld bestehen könnte, wenn er dann am Schulort wohnen könnte. Zu mir (Mutter):

    -eigenes Einkommen ca. 2.800 EUR

    -im Haushalt wohnt auch noch meine minderjährige Tochter

    -alleinerziehend


    Mir ist das irgendwie zu heikel, ein WG-Zimmer anzumieten und dann eine Ablehnung bezüglich Bürgergeld zu bekommen. Die ersten 2-3 Monate könnte ich tatsächlich finanziell komplett überbrücken aber danach nur noch unterstützend.

    Hat jemand hier im Forum Etfahrungswerte diesbezüglich? Inwieweit würde mein Einkommen angerechnet werden?


    Lieben Dank im Voraus!

    • Neu
    • Offizieller Beitrag

    Wenn Bafög nicht wegen Einkommen oder Vermögen abgelehnt wird, sondern, weil er die Schule auch von zuhause aus absolvieren könnte, ist er gem. § 7 Abs. 5 SGB II vom Bürgergeldbezug ausgeschlossen. Außerdem würde sowieso deine Unterhaltsfähigkeit geprüft werden, die bei 2.800 Euro wahrscheinlich vorliegt.

    Solche Spirenzchen muss man sich leisten können.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.