HG mit arbeitsosem Elternteil

  • Hallo zusammen

    Ich habe mal eine frage und hoffe das mir hier jemand weiterhelfen kann... Es geht um folgendes:

    Nach dem Auszug meiner Schwester ist die Wohnung meiner Mutter für sie alleine zu groß und übersteigt auch die Kosten. Nun haben mein langjähriger Lebenspartner ( wir sind nicht verheiratet) und ich überlegt, ob wir mit in die besagte Wohnung ziehen und sozusagen eine WG bzw. HG mit meiner Mutter gründen.

    Nun habe ich mich hier im Forum mal durchgeschlagen und immer wieder von der Unterhaltsvermutung gelesen, wenn arbeitslose Kinder zu ihren Eltern ziehen, aber nie den umgekehrten Fall. Meine Frage wäre nun, ob auch von mir eine Unterhaltsvermutung gegenüber meiner Mutter vermutet werden wird. Wir würden nämlich nur die Wohnung zusammen zahlen wollen, ansonsten soll und will sich jeder sein leben alleine finanzieren. Und wie wird in dem Falle mein Lebenspartner eingestuft, da wir nicht verheiratet sind.... und wie könnte ich im Fall der Fälle dem Amt klar machen das ich meine Mutter ansonsten in keinerlei Hinsicht finanziel Unterstutzen werde und auch nicht möchte.

    Vielleicht kann mir ja jemand etwas Licht in meine Dunkelheit bringen:/

  • Hallo, bezieht Deine Mutter Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII? Beim Bürgergeld würde sie 1/3 der Miete (ich gehe davon aus, dass die Wohnung für 2 Personen angemessen ist) und Ihren Regelbedarf erhalten. Eine weitere Leistung eurerseits für Deine Mutter würde nicht erwartet. Natürlich würde die HG abgefragt und sie muss euch als Mitbewohner benennen.

    Wenn das Leben Dir in den Allerwertesten tritt - nutze den Schwung um Vorwärts zu kommen

  • Hallo

    Ja, für zwei ist die Wohnung angemessen. Das sie dann nur noch 1/3 der Miete bekommt war mir auch klar. Mir bereitet nur der Punkt mit der HG Sorge. Wir wollen nämlich nicht aus "einem Topf" wirtschaften. Ich lese nun aber immer wieder das es im umgekehrten Fall ( Kind ist arbeitslos und wohnt bei den Eltern) sehr schwierig ist keine HG zu beweisen... Und wir möchten ja nun nicht den Lebensunterhalt meiner Mutter bezahlen. Nur das zusammenziehen wäre für uns alle eine Win Win Situation. Meine Mutter könnte in ihrer geliebten Wohnung bleiben und wir könnten durch die Ersparnisse einer gemeinsamen Miete besser fürs Alter vorsorgen.

  • Geht es um SGB II? Wie auch immer, das Sinnigste ist sicherlich, sich im Vorfeld bei der für euch zuständigen Behörde beraten zu lassen. Ich sehe allerdings kein Problem.

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  • Ja, es geht um SGB II.

    Was hälst du dann für sinniger wenn wir uns so entscheiden.... Eine WG, in der alle als Hauptmieter eingetragen sind, oder einen Untermietvertrag für mich und meinen Partner. Der Vermieter würde einen Untermietvertrag erlauben. Wie wir es am Ende machen wäre im aber egal....