Ich verstehe nicht so ganz, warum Du einer Firma, die Dich fürs Bearbeiten von Probeaufträgen bezahlen möchte, absagen willst? Weil dann der Steuerzahler eventuell nicht mehr so viel monatliches Bürgergeld für die aufwenden muss? Sorry, ich bin grade ziemlich verständnislos.
Natürlich ist das Einkommen, was anzugeben ist - wieso sollte das anders sein? (Wie das steuerrechtlich ist, keine Ahnung, es ist ja keine selbständige Tätigkeit). Die Rechnungen werden in dem Monat als Einkommen angerechnet, in dem Dir die Bezahlung zugeht. Und selbstverständlich wird mit dem üblichen Freibeträgen gerechnet, soweit es sich um Erwerbseinkommen handelt. Sinnvoll wäre hierzu sicher eine entsprechende Vereinbarung mit der Firma, die Du dem JC vorlegen kannst.
Wenn es nur um einmalig 150 Euro geht, und es Arbeitseinkommen ist, dann wird es sicher als solches gewertet werden.
Letztlich wirst Du doch aber ein attraktives Jobangebot nicht davon abhängig machen, ob dir im Rahmen des Bürgergeldes etwas als Einkommen angerechnet wird?!