Beiträge von Toetje

    Ich würde es als Vermögensumwandlung betrachten - ähnlich wie ein Verkauf von privatem Besitz - und nicht anrechnen sondern dem Freibetrag hinzurechnen. Wenn du dann nicht über dem gesetzlichen Freibetrag landest, wäre es nicht anzurechnen. Melden solltest Du es aber dennoch, da es sonst bei Prüfung der Kontoauszüge zu Nachfragen kommen könnte.

    Wenn du über 25 bist, bildest Du eine eigene BG. Du wirst Anspruch auf den Regelbetrag haben (vorausgesetzt, es gibt kein anrechenbares Vermögen und auch keine sonstigen Einkünfte). Natürlich nicht auf Kosten der Unterkunft, da Du ja mietfrei lebst.


    Der Antrag kann über jobcenter.digital gestellt werden. Dort findest Du auch alle notwendigen Formulare. Selbstverständlich kannst Du dich auch bei deinem zuständigen Jobcenter beraten lassen.


    Wenn es Zweifel an deiner Arbeitsfähigkeit gibt, wird das der Kollege in der Arbeitsvermittlung mit Dir besprechen.