Beiträge von Toetje

    Also weil ich in den letzten 36 Monaten schon einmal Leistungen bezogen habe, gilt jetzt einfach für mich "Pech gehabt" und ich bekomme nur die angemessenen Kosten gezahlt und kann schauen wie ich die Miete zahlen kann?

    So hat es der Gesetzgeber geregelt. Ja.

    Genau. Keine Ahnung was Du immer mit Unterhalt hast. Du unterhältst DICH! Und zahlst für DICH den (pro Kopf-) Anteil an der fälligen Miete, den Anteil an den Nebenkosten und deinen Anteil am Essen etc. Das hat nichts, aber auch gar nichts mit "finanzieller Unterstützung" Deiner Familie zu tun.

    Was ist daran so schwer zu begreifen? Wer Geld verdient muss es für seinen Lebensunterhalt nutzen.

    Du kannst auch ausziehen, dann musst du auch alles selbst bezahlen (und es wird sicher teurer).

    Damit das keine Schwarzarbeit ist, müsstest du entweder eine Selbständigkeit nachweisen können, oder die Firma muss dich mit einem Mini-Job anmelden. Eine Privatperson kann keine Rechnung für eine erbrachte Arbeitsleistung ausstellen. Das ist der Knackpunkt.

    Ich würde mich an Deiner Stelle mal intensiv mit der Frage beschäftigen, wie seriös die Firma agiert.

    Natürlich ist das Erwerbseinkommen. Du erbringst eine Arbeitsleitung und wirst dafür bezahlt. Es sind je keine Fahrtkostenerstattungen o.ä.

    Ob du die Firma für seriös hältst, musst Du selbst beurteilen, Nachforschungen via Google oder Einrichtungen wie die Verbraucherzentrale sollten weiterhelfen. Wenn es eine unbekannte Firma sein sollte, die keinen Firmensitz in Deutschland hat, könnte es schwierig werden. Aber das ist kein Thema für dieses Forum.

    Ein seriöses Unternehmen ist dir bei Deinen Problemen und Zweifeln sicher gern behilflich.

    Das ist dann aber eine Frage, die du Deinem möglichen Arbeitgeber stellen solltest. Du bist ja nicht selbständig, kannst also eigentlich keine Arbeitsleistung in Rechnung stellen. Warum wird nicht einfach vertraglich vereinbart, dass due für die Probeaufträge eine einmalige Vergütung von 150 Euro brutto für netto erhältst? Das kannst Du einreichen und den Nachweis der Zahlung dann zu gegebener Zeit auch.

    Mir erscheint das Vorgehen der Firma seltsam. Wenn Du von der Seriösität überzeugt bist, dann frag dort nach und erklär Dein Problem.

    Ich verstehe nicht so ganz, warum Du einer Firma, die Dich fürs Bearbeiten von Probeaufträgen bezahlen möchte, absagen willst? Weil dann der Steuerzahler eventuell nicht mehr so viel monatliches Bürgergeld für die aufwenden muss? Sorry, ich bin grade ziemlich verständnislos.

    Natürlich ist das Einkommen, was anzugeben ist - wieso sollte das anders sein? (Wie das steuerrechtlich ist, keine Ahnung, es ist ja keine selbständige Tätigkeit). Die Rechnungen werden in dem Monat als Einkommen angerechnet, in dem Dir die Bezahlung zugeht. Und selbstverständlich wird mit dem üblichen Freibeträgen gerechnet, soweit es sich um Erwerbseinkommen handelt. Sinnvoll wäre hierzu sicher eine entsprechende Vereinbarung mit der Firma, die Du dem JC vorlegen kannst.

    Wenn es nur um einmalig 150 Euro geht, und es Arbeitseinkommen ist, dann wird es sicher als solches gewertet werden.

    Letztlich wirst Du doch aber ein attraktives Jobangebot nicht davon abhängig machen, ob dir im Rahmen des Bürgergeldes etwas als Einkommen angerechnet wird?!

    Natürlich wirst du das. Warum solltest du nicht? Du musst Deinen Lebensunterhalt, vulgo auch Deinen Mietkostenanteil selbst finanzieren. Warum sollte der Steuerzahler das tun? du wirst komplett, auch mit Deinem Mietanteil und Deinem regelbedarf aus der Bedarfsgemeinschaft fallen. sprich, deinen Mietanteil und den Anteil zur Auffüllung des Kühlschrankes etc musst Du aus Deinem, ja durchaus ansehnlichen, Nettoeinkommen bestreiten. Wieso denkst Du, dass das anders sein könnte?

    Ich muss da leider mit Infos passen - ich weiß nicht, ob hier jemand aus der Arbeitsvermittlung anwesend ist, der dann eventuell auch noch bei einer Optionskommune arbeitet, und etwas zu den derzeitigen Abläufen in Sachen Bildungsgutschein sagen kann.

    Dir steht es aber immer frei, Dich bezüglich des zeitlichen Ablaufes zu beschweren, der erscheint mir spontan jedenfalls recht fragwürdig.

    Das muss geprüft werden. Am besten, Du reichst den Arbeitsvertrag, die erste Lohnabrechnung und den Nachweis über den Zufluss ein, und dann kann Dein Sachbearbeiter ermitteln, was für ein Anspruch sich noch ergibt. Seriöse Auskünfte ohne den ganzen Sachverhalt zu kennen, kannst Du hier leider nicht erwarten. Du kannst Deinen Bescheid anonymisiert einstellen, dann ist es eher möglich, eine Aussage zu treffen. (Oder eine Arbeit aufnehmen, die sozialversicherungspflichtig ist)

    Das ist etwas wenig Info um darauf seriös antworten zu können. Von der geringfügigen Beschäftigung in Höhe von exakt 556 Euro bleiben 194,80 Euro anrechnungsfrei. Ob Du dann noch Anspruch auf Bürgergeld hast, kann man nicht beurteilen - wenn Du tatsächlich nur einen Anspruch von 303 Euro haben solltest, eher nicht. Wie sich Freibeträge errechnen kannst Du aber auch problemlos über eine Suchmaschine herausfinden. Letztlich ist eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit hinsichtlich Rente etc. sicherlich sinnvoller.

    Du solltest die Anlage HG erhalten haben oder kannst sie dir selbst öffnen - z.B. mit Jobcenter Digital. Diese ist auszufüllen, weil Du mit einer verwandten Person zusammen lebst, mit der Du keine BG bildest. Kontoauszüge oder ähnliches muss das HG-Mitglied nicht vorlegen. Es geht hier um die Frage, wie die Miete aufgeteilt ist und ob eventuell eine gegenseitige Unterstützung stattfindet.

    Wenn Deinem potentiellen Vermieter bekannt ist, dass die Kosten durch das örtliche JC getragen werden sollen, dann wird der das wohl verlangen. ansonsten weiß er es ja nicht. Aber normalerweise wird schon die Frage kommen, wie Du Dein Geld verdienst. Wenn es keinen Umzugsgrund gibt, wird das derzeitige JC die genannten Kosten sicher nicht übernehmen, aber ansonsten leben wir in einem freien Land, Du darfst umziehen, wohin du möchtest. Die Angemessenheitsgrenzen solltest du aber einhalten, wenn eine Kostenübernahme der KdU erfolgen soll.

    Die Politik will eh das Bürgergeld in eine Grundsicherung mit Sanktionsmöglichkeiten zurückfahren.

    Wieso kommentierst du hier uralte Sachen - zumal Du dem Problem des Fragenden nichts Sinnvolles hinzuzufügen hast. Was die Politik in der Zukunft eventuell tut, ist doch erstmal unerheblich, weil Spökenkiekerei.

    Niemand kennt Dich hier und kann daher beurteilen, was für Dich sinnvoll und angemessen ist. Deine Wünsche kannst Du aber sicher direkt mit Deiner Arbeitsvermittlung besprechen und Dir auch erläutern lassen, was von deren Seite möglich ist und sinnvoll erscheint. Vielleicht kommt ihr ja im Gespräch zum Konsens. Natürlich kannst Du die Kostenübernahme für die gewünschte Weiterbildung auch offiziell beantragen und nach einem ablehnenden Bescheid den Rechtsweg beschreiten.