Ich fange einmal unten in Deinem Text an und zwar mit dem Thema Motivation. Diese ist eigentlich klar erkennbar, aber hier nochmal in einem Wort: "Wohnungsmarkt" Wenn ich hierzu mehr ins Detail gehen muss bin ich hier offensichtlich falsch.
Nun zum Thema "Behörden Abzocken." Ich muss mich da wirklich schlecht ausgedrückt haben wenn dein Text sogar zwei Herzchen bekommen hat, daher versuche ich es nochmal. Ich suche keine Anleitung zum Behörden abzocken, sondern wollte wissen was das sinnvolle und offene Vorgehen ist wenn man in ein anderes Bundesland umziehen möchte. Es geht schlicht und einfach um die Reihenfolge. Hätte ich jetzt geschrieben "Ich möchte in die selbe Stadt wie meine Freundin ziehen, aber in eine eigene Wohnung" wäre es technisch gesehen der selbe Sachverhalt wie bei mir und Dir wäre der Vorwurf nicht durch den Kopf gegangen.
Vielleicht antwortet als nächstes jemand sachlich auf das Thema und wenn die Antwort ist: "Bei deinem Vorhaben gibt es keinen Weg der Sanktionen verhindert" dann ist das eben so. Oder aber um mal ein positives Beispiel zu geben. "Telefonier mit dem Jobcenter/Arbeitsamt vor Ort erkläre Dein Vorhaben und dann kündige und ziehe um."
Guten Morgen,
dann ersuche ich es mal weniger umgangssprachlich:
Die Engpässe am deutschen Wohnungsmarkt sind den Jobcentern dieses Landes bekannt. Dennoch muss es einen nachvollziehbaren Grund für einen Umzug geben. Sich aber in eine Sozialhilfebedürftigkeit begeben, weil an anderer Stelle die Mieten günstiger sind, gehört nicht zu einem objektiv nachvollziehbaren Grund. Der Umzug in den Dunstkreis einer Lebensgefährtin, dennoch aber in eine eigene Wohnung, wäre übrigens auch kein objektiver Umzugsgrund. Der "Vorwurf" wäre mir also gleichwohl durch den Kopf gegangen.
Eine Arbeit aus subjektiven Gründen aufgeben ist natürlich erlaubt, aber wenn man sich dadurch sozialhilfebedürftig macht, zieht es Sanktionen nach sich. Weiterhin sind alle vorangigen Leistungsansprüche auszuschöpfen - auch ein geringes ALG 1. (Ausserdem erschließt es sich mir nicht, warum man gern vom Bürgergeld leben möchte.)
Aber, wie Du schon selber sagst, ein Anruf beim zukünftig zuständigen Jobcenter könnte Klarheit bringen. - Und vielleicht ergibt sich ja doch eine einträgliche Arbeit am Wunschwohnort. Versuch macht ja bekanntlich klug.
Nun habe ich nicht grundsätzlich etwas anderes gesagt, als beim ersten Mal. Und wie eine Antwort aussieht, kannst Du Dir ja nicht wünschen, dennoch hast Du ja durchaus begriffen, was ich gesagt habe und die richtigen Schlüsse gezogen.