Posts by Toetje

    Guten Tag,

    Du bist hier in einem Bürgergeld-Forum - folgerichtig können wir Dir hier in Sachen Rente und Lohnsteuer nicht weiterhelfen. Da solltest Du Dich anderweitig umschauen.

    Ob Du einen Anspruch auf aufstockende Leistungen hast, kann Dir hier auch niemand sagen, solange uns sämtliche Eckdaten fehlen. Einen Antrag stellen kannst Du jedoch immer. Da du sein "ein paar Jahren" Rentner bis, gehe ich von einer Altersrente oder eine anderen dauerhaften Rente aus. Dann muss ein Antrag beim zuständigen Sozialamt gestellt werden.

    Wie sollen wir Dir nun dabei helfen? - Wenn Deine Verwirrung total war, was ja passieren kann - warum sagst Du dann nicht, dass du leider nicht so recht folgen konntest und man Dir doch bitte den Termin einmal notieren soll inklusive der Dinge, die Du zum Termin mitbringen sollst? So bleibt in der tat nichts anderes, als morgen früh um 8 Uhr da zu sein und zu schauen, was passiert.

    Du hast aber bei der KV einen nachgehenden Leistungsanspruch von einem Monat. Dein Versicherungsschutz ist also nicht sofort zum 01.12. weg - dennoch ist es sicherlich angeraten, die Antragstellung schnellstmöglich durchzuführen und deine KV von den derzeitigen Geschehnissen in Kenntnis zu setzen.

    Du musst von Deinem Vermögen auch die KV/PV bezahlen, lass dich von Deiner Krankenversicherung beraten. Da Du kein weiteres Einkommen hast wir es um den Basistarif gehen.

    Für die Rentenversicherung wird nichts fällig. Es sei denn, Du zahlst freiwillig was ein. Da müsstest Du dich auch beraten lassen.

    Die Miete ist auch von Dir selbst zu zahlen.

    Ich würde überschlägig davon ausgehen, dass die 20.000 Euro (wenn es weiterhin um den Betrag geht) ca. 10-12 Monate reichen müssten.

    Insofern sollte z.B. eine Spende für einen gemeinützigen Verein, der ein dir wichtiges Ziel verfolgt, auch nicht sozialwidrig sein.

    Und mich mit meinem wichtigen Ziel hilfebedürftig machen? Ich kann niemandem empfehlen, sich an diesen Tipp zu halten.... Generell dürfte es dem Frager aber wohl mehr darum gehen, ob er im Monat nur ca. seinen sozialhilferechtlichen Anspruch oder mehr verbrauchen darf. Hierzu gibt es keine festen Werte. Ich würde bei der Beurteilung von einem vergleichbaren Menschen ausgehen, der sich im Bereich Mindestlohn plus ca. 15% bewegt.

    Der ganze Beitrag ist kompletter Nonsens und dient wieder nur dazu, mal was rauszuhauen und nutzlos Krawall zu machen. Natürlich fordert niemand Geld zurück wenn der Regelbetrag nicht aufgebraucht wurde. Wenn aber die NK komplett durchs JC gezahlt wurden und dann ein Guthaben entsteht, ist dieses Geld logischerweise kein Geld, dass dem Bürgergeldbezieher zusteht, sondern ist dem JC zu erstatten. Wenn das Guthaben aus eigenen, extra gezahlten Beträgen entstanden ist, muss es auch nicht an das JC erstattet werden. - Aber vermutlich sind Fakten hier grad nicht gefragt.

    Nein, das ist richtig. Ihm kann ein Darlehen in Höhe der zuletzt bewilligten Leistung gewährt werden. Die Rückzahlung ist mit dem Inkasso-Service zu klären.

    Falls die Lohnzahlung erst im November erfolgt, weil z.B. Stundenlohn gezahlt wird, besteht für Oktober noch der Anspruch auf die Leistungen als Zuschuss. Dann muss nur belegt werden, wann die Lohnzahlung erfolgt, falls das nicht im Vertrag ersichtlich ist.

    Grundsätzlich ist das Jobcenter keine Ausgabenpolizei und kontrolliert auch nicht, was Du sonst so in Deinem Leben tust... Inwieweit Dein Konsum Einfluss auf Deine Arbeitsfähigkeit hat, kann hier natürlich niemand beurteilen. Denn eigentlich sollte das Bürgergeld ja nur kurzfristig bezogen wird, bis man wieder auf eigenen Füßen steht.

    Äh, nein? Wie kommst du darauf? Das ist doch schon lange höchstrichterlich entschieden, dass es keine Saldierung von Aktiva und Passiva bei Vermögen gibt:

    B 4 AS 28/09 R | Sozialgerichtsbarkeit Bundesrepublik Deutschland

    Wenn der Wert der Wohnung, sagen wir mal 100.000 Euro ist, und die Hypothek 80.000 Euro, dann.... (alles bezogen auf die Wohnung) so meinte ich das. Sorry, war nicht gut ausgedrückt. Ich meinte nicht die Privatschulden der Foristin.

    Hallo Dari,

    das kann ich Dir tatsächlich nicht beantworten, soweit reichen meine Kenntnisse im Privat- und Vertragsrecht nicht. Wenn es soweit ist, solltest Du einen Antrag auf Bürgergeld stellen (Du könntest auch nun schon Anspruch haben). Im Antrag müssen Deine kompletten Einkommens- und Vermögensverhältnisse offen gelegt werden. Dort legst Du natürlich auch den besagten Vertrag vor. Meines Erachtens wird dadurch die Unverwertbarkeit Deines Vermögens, jedenfalls zu Lebzeiten Deiner Eltern, dokumentiert. Aber, wie gesagt, ich bin keine Fachfrau in dem Thema.

    Wenn aber alle Unterlagen vorgelegt wurden, muss das Jobcenter ja eine Entscheidung treffen, ob du einen Anspruch auf Bürgergeld hast oder vielleicht auch auf darlehensweise Gewährung (24 Abs 5 SGB II). Die Rückzahlung wäre von vielen Faktoren abhängig, dass kann hier im Einzelnen nicht geklärt werden. Einen Rechtsweg gibt es nach der Entscheidung ja auch noch.

    Hallo,


    das ist natürlich alles schwierig zu beurteilen, ich würde einen kompletten Antrag stellen. Der Verkehrswert der Wohnung inklusive des Wohnrechts Deiner Eltern muss festgestellt werden. Dieser müsste mit Deinen Schulden gegen gerechnet werden und dann ergibt sich ein Betrag, der entweder über oder unter der Freigrenze liegt.

    Nehmen wir mal an, er läge über der Freigrenze, dann könnte Dir darlehensweise Bürgergeld gewährt werden.

    Überschrieben hilft nur dann was, wenn bei Antragstellung nach der Überschreibung mehr als 10 Jahre vergangen sind und man Dir nicht nachweisen kann, dass Du dich vermögenslos machen wolltest. Ist also nicht zu empfehlen.

    Das alles ist spekulativ und ich gehe mal davon aus, dass Du in keine Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast und auch sonst keine Altersvorsorge hast?

    Nach der Antragstellung und der Entscheidung weißt Du mehr. Danach steht Dir auch der Rechtsweg offen, über Widerspruch und ggfs. Klage.

    Von was für einem Einkommen lebst Du derzeit und was sind Deine Fixkosten?

    Die Frage ist ja hier, Birgit, warum entsteht so eine Konstellation. So sie denn stimmt. Mutter zieht in eine entfernte Stadt (obwohl die Tochter kurz vorm Abitur ist, und die beiden ja der Situation ganz offensichtlich nicht gewachsen sind) und überlässt die von ihr angemietete Wohnung dem Sohn und der Tochter und will dann, nach Auszug, Miete kassieren. Naja.

    Die Tochter als Abiturientin wird ja vermutlich keine Miete zahlen können. Und der Sohn unterschreibt einen Mietvertrag ohne zu wissen, wer die Summe bezahlen soll. Sachen gibts.

    Ansonsten gebe ich Dir recht. Es sollte problemlos möglich sein, Arbeit zu finden und derweil eventuell drüber nachzudenken z.B. eine weitere Ausbildung zu machen...