Posts by Toetje

    Wenn Deinem potentiellen Vermieter bekannt ist, dass die Kosten durch das örtliche JC getragen werden sollen, dann wird der das wohl verlangen. ansonsten weiß er es ja nicht. Aber normalerweise wird schon die Frage kommen, wie Du Dein Geld verdienst. Wenn es keinen Umzugsgrund gibt, wird das derzeitige JC die genannten Kosten sicher nicht übernehmen, aber ansonsten leben wir in einem freien Land, Du darfst umziehen, wohin du möchtest. Die Angemessenheitsgrenzen solltest du aber einhalten, wenn eine Kostenübernahme der KdU erfolgen soll.

    Die Politik will eh das Bürgergeld in eine Grundsicherung mit Sanktionsmöglichkeiten zurückfahren.

    Wieso kommentierst du hier uralte Sachen - zumal Du dem Problem des Fragenden nichts Sinnvolles hinzuzufügen hast. Was die Politik in der Zukunft eventuell tut, ist doch erstmal unerheblich, weil Spökenkiekerei.

    Niemand kennt Dich hier und kann daher beurteilen, was für Dich sinnvoll und angemessen ist. Deine Wünsche kannst Du aber sicher direkt mit Deiner Arbeitsvermittlung besprechen und Dir auch erläutern lassen, was von deren Seite möglich ist und sinnvoll erscheint. Vielleicht kommt ihr ja im Gespräch zum Konsens. Natürlich kannst Du die Kostenübernahme für die gewünschte Weiterbildung auch offiziell beantragen und nach einem ablehnenden Bescheid den Rechtsweg beschreiten.

    Was sollen wir nun mit Deinem etwas wirren Post anfangen? Hast Du eine konkrete Frage? - Selbstverständlich wird jedes Einkommen dem Bedarf gegengerechnet (ggfs. abzgl. von Freibeträgen), das ist im SGB XII und im SGB II so. Ob Du das nun auf Miete oder Regelbedarf gegenrechnen möchtest, macht im Endergebnis keinen Unterschied.

    Das ist keine Frage für dieses Forum, Robinson. Bzw. sie wurde durch Turtle beantwortet. Das JC zahlt keinen Anwalt. Ihr übergebt es den Versicherungen. Die klären das untereinander. Wenn die Rechtslage kompliziert ist, benötigst Du ggfs. einen Anwalt. Hast Du keine entsprechende Versicherung, kannst Du eventuell einen Rechtsberatungsschein beim Amtsgericht beantragen. Ob der Antrag bewilligt wird, kann hier nicht beantwortet werden.

    Jeder Sachbearbeiter hat auch eine Teamleitung. Wenn Du dich also ungerecht behandelt fühlst, wäre es vielleicht gut, sich dorthin zu wenden.

    Wenn Du auf eine Reha wartest und viele gesundheitliche Einschränkungen hast, hätte ich Dich im Fallmanagement vermutet, Du kannst dies bei Deinem Jobcenter erfragen. Das sind Kollegen, die nicht nur Arbeitsvermittlung machen, sondern sich auch um die Lebenssituation der Kunden kümmern, wenn diese problematisch ist und eine Vermittlung in des 1. Arbeitsmarkt schwierig bis unmöglich macht.

    Wäre es besser, das Haus "gehört" jemand anders (auch Familie natürlich), der / die uns darin wohnen lässt?

    Hallo,

    also eine Anleitung zum Sozialhilfebetrug bekommst du hier nicht.

    Was spricht denn dagegen, in der Laube den Erstwohnsitz anzumelden? Wenn das rechtlich nicht möglich ist, gibt es keine Möglichkeit dauerhaft im Grünen zu wohnen. Ansonsten, dort den Erstwohnsitz und sich bei Familienbesuchen beherbergen lassen. (Für den Fall, dass ihr Leistungen beantragen müsst - machen andere Menschen ja auch so). Wie würdet ihr denn ansonsten 2 Wohnsitze finanzieren wollen? Das ist deutlich nicht Aufgabe des Steuerzahlers.

    Vielleicht wäre es sinnvoll zumindest telefonisch (wenn es persönlich nicht möglich sein sollte) Kontakt mit deiner SB aufzunehmen. Mal unterstellt, dass alles was Du schreibst der Wahrheit entspricht (und ich gebe Turtle recht, es gibt leider genügend Fälle, in denen wirklich Einkommen von anderer Seite zufließt, dieser Zweifel kommt ja nicht aus dem Nichts), ist ein persönliches Gespräch sicher hilfreich. Eventuell auch ein ärztliches Attest. Bist Du im Fallmanagement? Oder wie ist der Kontakt zur Arbeitsvermittlung? Eventuell kann auch von dort noch eine Einschätzung erfolgen.

    Die von Dir geschilderte Situation ist leider so, dass sie erstmal Fragen aufwirft und es ist an Dir, die Fragen bestmöglich zu beantworten.

    Deine Frage kann von hier sicher nicht sinnvoll beantwortet werden, weil es hier sicher von den Umständen des (Deines) Einzelfalles abhängt und es eine Ermessensentscheidung des Sachbearbeiters ist. Und sind diese Umstände unbekannt. Wenn Du dich nicht korrekt behandelt fühlst, würde ich raten, Dich an die Teamleitung zu wenden und Deine Frage dort zu stellen, mit der Bitte die Umstände zu prüfen.

    Was allerdings möglich wäre - ich weiß ja nicht, mit welcher Sachbearbeitung Du gesprochen hast, Arbeitsvermittlung oder Leistungsabteilung - , dass bei dauerhafter fehlender Mitwirkung (was Unterlagen und Auskünfte für die Leistungsabteilung angeht) eine vorläufige Zahlungseinstellung erfolgt. Das ist allerdings keine Sanktion, nur die fehlende Möglichkeit Deine Bedürftigkeit zu prüfen. Nach erfolgter umfassender Mitwirkung würden die Zahlungen rückwirkend wieder aufgenommen. Vielleicht ist da einfach was mit den Bezeichnungen durcheinandergegangen.

    Schon klar Turtle, darum meinte ich das ja, wenn das Sparbuch bekannt ist, muss man die entsprechenden Nachweise über die Umbuchungen aufbewahren. Ich wollte nur verdeutlichen, dass wir nicht wissen wollen, wofür der Kunde das Geld ausgegeben hat. Nachfragen bei sowas wie in Deinem Beispiel werden sich nie vermeiden lassen, darüber bin ich mir auch im Klaren.

    Das ist damit nicht gemeint. Es geht um eine mögliche Nachfrage des JC, wenn eben nicht sofort erkennbar ist, ob das nun Vermögensumwandlung ist oder doch ggf. Einkommen (aus unbekannter Quelle).

    Nichts anderes habe ich doch geschrieben? Betrag bekannt - Umbuchung nachvollziehbar - alles gut.

    Grundsätzlich gibt es einen Freibetrag auf den Hinzuverdienst (100 Euro Basis plus 30% des 100 Euro übersteigenden Einkommens, jedoch höchstens der halbe Eckregelsatz - bis zu einer Bemessungsgrenze). Wie es sich jedoch verhält, wenn 2 Einkommen mit einem theoretischen Freibetrag aufeinandertreffen, weiß ich nicht, ich gehe nicht davon aus, dass es 2 Freibeträge gibt. Hier würde ich schlicht im Sozialamt nachfragen.


    Mea culpa.... Ich habe zu schnell nachgelesen...