Ich sehe das etwas anders, aber: Das zeigt, wie unterschiedlich Betrachtungsweisen sind. Also die Empfehlung, dem zuständigen JC alles vorzulegen und die die Entscheidung abzuwarten. Eine fachliche Diskussion will ich an dieser Stelle nicht führen.
Beiträge von Toetje
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Ich würde es als Vermögensumwandlung betrachten - ähnlich wie ein Verkauf von privatem Besitz - und nicht anrechnen sondern dem Freibetrag hinzurechnen. Wenn du dann nicht über dem gesetzlichen Freibetrag landest, wäre es nicht anzurechnen. Melden solltest Du es aber dennoch, da es sonst bei Prüfung der Kontoauszüge zu Nachfragen kommen könnte.
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Den Brief dem JC vorlegen und das Geld nicht ausgeben. Noch hast du doch nichts verkehrt gemacht. Sind das Beiträge, die Du selbst aus eigener Tasche eingezahlt hast?
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Du könntest dies ja auch zunächst mit deinem Vermieter besprechen? Wäre das nicht der sinnvollere Ansatz?
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Was hindert Deinen Freund daran, zumindest einen 520 € Job aufzunehmen? Damit wäre sein Bedarf dann ja vermutlich gedeckt... Überall werden Arbeitskräfte gesucht, so kompliziert sollte es also nicht sein. - Ansonsten stimme ich meinen Vorrednern zu.
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Wenn du über 25 bist, bildest Du eine eigene BG. Du wirst Anspruch auf den Regelbetrag haben (vorausgesetzt, es gibt kein anrechenbares Vermögen und auch keine sonstigen Einkünfte). Natürlich nicht auf Kosten der Unterkunft, da Du ja mietfrei lebst.
Der Antrag kann über jobcenter.digital gestellt werden. Dort findest Du auch alle notwendigen Formulare. Selbstverständlich kannst Du dich auch bei deinem zuständigen Jobcenter beraten lassen.
Wenn es Zweifel an deiner Arbeitsfähigkeit gibt, wird das der Kollege in der Arbeitsvermittlung mit Dir besprechen.