Posts by Toetje

    Ich fange einmal unten in Deinem Text an und zwar mit dem Thema Motivation. Diese ist eigentlich klar erkennbar, aber hier nochmal in einem Wort: "Wohnungsmarkt" Wenn ich hierzu mehr ins Detail gehen muss bin ich hier offensichtlich falsch.

    Nun zum Thema "Behörden Abzocken." Ich muss mich da wirklich schlecht ausgedrückt haben wenn dein Text sogar zwei Herzchen bekommen hat, daher versuche ich es nochmal. Ich suche keine Anleitung zum Behörden abzocken, sondern wollte wissen was das sinnvolle und offene Vorgehen ist wenn man in ein anderes Bundesland umziehen möchte. Es geht schlicht und einfach um die Reihenfolge. Hätte ich jetzt geschrieben "Ich möchte in die selbe Stadt wie meine Freundin ziehen, aber in eine eigene Wohnung" wäre es technisch gesehen der selbe Sachverhalt wie bei mir und Dir wäre der Vorwurf nicht durch den Kopf gegangen.

    Vielleicht antwortet als nächstes jemand sachlich auf das Thema und wenn die Antwort ist: "Bei deinem Vorhaben gibt es keinen Weg der Sanktionen verhindert" dann ist das eben so. Oder aber um mal ein positives Beispiel zu geben. "Telefonier mit dem Jobcenter/Arbeitsamt vor Ort erkläre Dein Vorhaben und dann kündige und ziehe um."

    Guten Morgen,

    dann ersuche ich es mal weniger umgangssprachlich:

    Die Engpässe am deutschen Wohnungsmarkt sind den Jobcentern dieses Landes bekannt. Dennoch muss es einen nachvollziehbaren Grund für einen Umzug geben. Sich aber in eine Sozialhilfebedürftigkeit begeben, weil an anderer Stelle die Mieten günstiger sind, gehört nicht zu einem objektiv nachvollziehbaren Grund. Der Umzug in den Dunstkreis einer Lebensgefährtin, dennoch aber in eine eigene Wohnung, wäre übrigens auch kein objektiver Umzugsgrund. Der "Vorwurf" wäre mir also gleichwohl durch den Kopf gegangen.

    Eine Arbeit aus subjektiven Gründen aufgeben ist natürlich erlaubt, aber wenn man sich dadurch sozialhilfebedürftig macht, zieht es Sanktionen nach sich. Weiterhin sind alle vorangigen Leistungsansprüche auszuschöpfen - auch ein geringes ALG 1. (Ausserdem erschließt es sich mir nicht, warum man gern vom Bürgergeld leben möchte.)

    Aber, wie Du schon selber sagst, ein Anruf beim zukünftig zuständigen Jobcenter könnte Klarheit bringen. - Und vielleicht ergibt sich ja doch eine einträgliche Arbeit am Wunschwohnort. Versuch macht ja bekanntlich klug.

    Nun habe ich nicht grundsätzlich etwas anderes gesagt, als beim ersten Mal. Und wie eine Antwort aussieht, kannst Du Dir ja nicht wünschen, dennoch hast Du ja durchaus begriffen, was ich gesagt habe und die richtigen Schlüsse gezogen.

    Tja, ich würde sagen, alles in der richtigen Reihenfolge machen, neuen Job suchen, Wohnung suchen, umziehen... Eine Anleitung, wie man am besten Sozialleistungen bezieht und dabei im Zweifel auch noch die Behörde abzockt, bekommst Du hier nicht. ALG 1 musst Du übrigens immer beantragen, egal wie klein der Anspruch sein mag. Und eine Sanktion im Bereich SGB II wird es auch geben. Ich kann Deine Motivation im Übrigen nicht nachvollziehen - keine Lust zu arbeiten? Oder warum zieht man irgendwohin, wo es vermutlich nix zu arbeiten gibt?

    Guten Tag,

    Du bist hier in einem Bürgergeld-Forum - folgerichtig können wir Dir hier in Sachen Rente und Lohnsteuer nicht weiterhelfen. Da solltest Du Dich anderweitig umschauen.

    Ob Du einen Anspruch auf aufstockende Leistungen hast, kann Dir hier auch niemand sagen, solange uns sämtliche Eckdaten fehlen. Einen Antrag stellen kannst Du jedoch immer. Da du sein "ein paar Jahren" Rentner bis, gehe ich von einer Altersrente oder eine anderen dauerhaften Rente aus. Dann muss ein Antrag beim zuständigen Sozialamt gestellt werden.

    Wie sollen wir Dir nun dabei helfen? - Wenn Deine Verwirrung total war, was ja passieren kann - warum sagst Du dann nicht, dass du leider nicht so recht folgen konntest und man Dir doch bitte den Termin einmal notieren soll inklusive der Dinge, die Du zum Termin mitbringen sollst? So bleibt in der tat nichts anderes, als morgen früh um 8 Uhr da zu sein und zu schauen, was passiert.

    Du hast aber bei der KV einen nachgehenden Leistungsanspruch von einem Monat. Dein Versicherungsschutz ist also nicht sofort zum 01.12. weg - dennoch ist es sicherlich angeraten, die Antragstellung schnellstmöglich durchzuführen und deine KV von den derzeitigen Geschehnissen in Kenntnis zu setzen.

    Du musst von Deinem Vermögen auch die KV/PV bezahlen, lass dich von Deiner Krankenversicherung beraten. Da Du kein weiteres Einkommen hast wir es um den Basistarif gehen.

    Für die Rentenversicherung wird nichts fällig. Es sei denn, Du zahlst freiwillig was ein. Da müsstest Du dich auch beraten lassen.

    Die Miete ist auch von Dir selbst zu zahlen.

    Ich würde überschlägig davon ausgehen, dass die 20.000 Euro (wenn es weiterhin um den Betrag geht) ca. 10-12 Monate reichen müssten.

    Insofern sollte z.B. eine Spende für einen gemeinützigen Verein, der ein dir wichtiges Ziel verfolgt, auch nicht sozialwidrig sein.

    Und mich mit meinem wichtigen Ziel hilfebedürftig machen? Ich kann niemandem empfehlen, sich an diesen Tipp zu halten.... Generell dürfte es dem Frager aber wohl mehr darum gehen, ob er im Monat nur ca. seinen sozialhilferechtlichen Anspruch oder mehr verbrauchen darf. Hierzu gibt es keine festen Werte. Ich würde bei der Beurteilung von einem vergleichbaren Menschen ausgehen, der sich im Bereich Mindestlohn plus ca. 15% bewegt.

    Der ganze Beitrag ist kompletter Nonsens und dient wieder nur dazu, mal was rauszuhauen und nutzlos Krawall zu machen. Natürlich fordert niemand Geld zurück wenn der Regelbetrag nicht aufgebraucht wurde. Wenn aber die NK komplett durchs JC gezahlt wurden und dann ein Guthaben entsteht, ist dieses Geld logischerweise kein Geld, dass dem Bürgergeldbezieher zusteht, sondern ist dem JC zu erstatten. Wenn das Guthaben aus eigenen, extra gezahlten Beträgen entstanden ist, muss es auch nicht an das JC erstattet werden. - Aber vermutlich sind Fakten hier grad nicht gefragt.

    Nein, das ist richtig. Ihm kann ein Darlehen in Höhe der zuletzt bewilligten Leistung gewährt werden. Die Rückzahlung ist mit dem Inkasso-Service zu klären.

    Falls die Lohnzahlung erst im November erfolgt, weil z.B. Stundenlohn gezahlt wird, besteht für Oktober noch der Anspruch auf die Leistungen als Zuschuss. Dann muss nur belegt werden, wann die Lohnzahlung erfolgt, falls das nicht im Vertrag ersichtlich ist.

    Grundsätzlich ist das Jobcenter keine Ausgabenpolizei und kontrolliert auch nicht, was Du sonst so in Deinem Leben tust... Inwieweit Dein Konsum Einfluss auf Deine Arbeitsfähigkeit hat, kann hier natürlich niemand beurteilen. Denn eigentlich sollte das Bürgergeld ja nur kurzfristig bezogen wird, bis man wieder auf eigenen Füßen steht.

    Äh, nein? Wie kommst du darauf? Das ist doch schon lange höchstrichterlich entschieden, dass es keine Saldierung von Aktiva und Passiva bei Vermögen gibt:

    B 4 AS 28/09 R | Sozialgerichtsbarkeit Bundesrepublik Deutschland

    Wenn der Wert der Wohnung, sagen wir mal 100.000 Euro ist, und die Hypothek 80.000 Euro, dann.... (alles bezogen auf die Wohnung) so meinte ich das. Sorry, war nicht gut ausgedrückt. Ich meinte nicht die Privatschulden der Foristin.

    Hallo Dari,

    das kann ich Dir tatsächlich nicht beantworten, soweit reichen meine Kenntnisse im Privat- und Vertragsrecht nicht. Wenn es soweit ist, solltest Du einen Antrag auf Bürgergeld stellen (Du könntest auch nun schon Anspruch haben). Im Antrag müssen Deine kompletten Einkommens- und Vermögensverhältnisse offen gelegt werden. Dort legst Du natürlich auch den besagten Vertrag vor. Meines Erachtens wird dadurch die Unverwertbarkeit Deines Vermögens, jedenfalls zu Lebzeiten Deiner Eltern, dokumentiert. Aber, wie gesagt, ich bin keine Fachfrau in dem Thema.

    Wenn aber alle Unterlagen vorgelegt wurden, muss das Jobcenter ja eine Entscheidung treffen, ob du einen Anspruch auf Bürgergeld hast oder vielleicht auch auf darlehensweise Gewährung (24 Abs 5 SGB II). Die Rückzahlung wäre von vielen Faktoren abhängig, dass kann hier im Einzelnen nicht geklärt werden. Einen Rechtsweg gibt es nach der Entscheidung ja auch noch.

    Hallo,


    das ist natürlich alles schwierig zu beurteilen, ich würde einen kompletten Antrag stellen. Der Verkehrswert der Wohnung inklusive des Wohnrechts Deiner Eltern muss festgestellt werden. Dieser müsste mit Deinen Schulden gegen gerechnet werden und dann ergibt sich ein Betrag, der entweder über oder unter der Freigrenze liegt.

    Nehmen wir mal an, er läge über der Freigrenze, dann könnte Dir darlehensweise Bürgergeld gewährt werden.

    Überschrieben hilft nur dann was, wenn bei Antragstellung nach der Überschreibung mehr als 10 Jahre vergangen sind und man Dir nicht nachweisen kann, dass Du dich vermögenslos machen wolltest. Ist also nicht zu empfehlen.

    Das alles ist spekulativ und ich gehe mal davon aus, dass Du in keine Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast und auch sonst keine Altersvorsorge hast?

    Nach der Antragstellung und der Entscheidung weißt Du mehr. Danach steht Dir auch der Rechtsweg offen, über Widerspruch und ggfs. Klage.

    Von was für einem Einkommen lebst Du derzeit und was sind Deine Fixkosten?