Volle Erwebsminderungsrente - Vermittelbarkeit - Bewerbungspflicht?

  • Hallo,

    ich beziehe seit kurzem die volle Erwerbsminderungsrente, befristet bis 2027. Da sie befristet ist, hab ich Anspruch auf Bürgergeld zwecks Aufstockung. Der neue Bescheid ist auch bereits angekommen. Meine Frage dazu ist: Da ich ja weiterhin im Bürgergeldbezug bin, bin ich auch bei voller Erwerbsminderungsrente verpflichtet mich zu bewerben und Arbeit zu suchen sei es von sich aus oder durch Vermittlungsvorschläge? Wie ist da die Regelung?

    LG

    Peter

  • Hallo Peter, beziehst Du noch Bürgergeld, weil Du verheiratet bist und Deine Frau Anspruch hat, bzw. Du ein Kind mit einem eigenen Anspruch hast oder eine Arbeitsmarktrente erhältst? Dann würdest Du über das Sozialgeld weiter Geld vom JC bekommen. Wenn das alles nicht zutrifft, musst Du einen SGB XII Antrag stellen, denn Du beziehst mehr als 6 Monate eine Rente.

    Soweit Du beim JC bleibst, weil eine von den o.g. Regelungen zutrifft, dann gibt es für die Zeit kein Vermittlungsvorschläge oder nur sehr eingeschränkt in Absprache mit dem pAP.

    Wenn das Leben Dir in den Allerwertesten tritt - nutze den Schwung um Vorwärts zu kommen

  • Hallo Toetje,

    ich bin und war auch noch vor der Rente im Bürgergeldbezug. Ich bin nicht verheiratet und Kinder habe ich auch keine. Es handelt sich bei der Rente um die Arbeitsmarktrente, da sie befristet ist. Der neue Bescheid mit der neuen Berechnung unter Berücksichtigung der Rente ist auch schon angekommen.

    LG

    Peter

  • Hi Peter,

    nicht jede befristet Rente ist eine Arbeitsmarktrente.... Wenn es aber eine ist, bekommst Du noch Leistungen vom JC. Korrekt. Bei uns werden dann keine Vermittlungsangebote mehr gemacht, es sei denn, der Kunde hat etwas anderes verabredet. Du solltest dies mit Deinem Arbeitsvermittler besprechen.

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