Hallo,
ich beziehe seit kurzem die volle Erwerbsminderungsrente, befristet bis 2027. Da sie befristet ist, hab ich Anspruch auf Bürgergeld zwecks Aufstockung. Der neue Bescheid ist auch bereits angekommen. Meine Frage dazu ist: Da ich ja weiterhin im Bürgergeldbezug bin, bin ich auch bei voller Erwerbsminderungsrente verpflichtet mich zu bewerben und Arbeit zu suchen sei es von sich aus oder durch Vermittlungsvorschläge? Wie ist da die Regelung?
LG
Peter