Ihr könnt grundsätzlich wohnen wo ihr wollt, die Frage ist nur, ob das Jobcenter anfallende Kosten für Umzug und Kaution übernimmt und ob die Kosten der neuen Wohnung tatsächlich angemessen sind. Also, wenn ihr wollt, dass die laufenden Kosten übernommen werden, solltest ihr euch eine Zusicherung holen.
§ 22 SGB II
(4) Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll die leistungsberechtigte Person die Zusicherung des für die neue Unterkunft örtlich zuständigen kommunalen Trägers zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. Innerhalb der Karenzzeit nach Absatz 1 Satz 2 bis 5 werden nach einem Umzug höhere als angemessene Aufwendungen nur dann als Bedarf anerkannt, wenn der nach Satz 1 zuständige Träger die Anerkennung vorab zugesichert hat. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind.