Du hast deine persönlichen Angaben nicht geschwärzt
Beiträge von LoneRanger
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Oder einen Ablehnungsbescheid ab November? Dann bitte auch hochladen.
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Und wie konntest du mir nun helfen ausser bla bla ?
Damit, das hier ein Bürgergeldforum ist und kein Unterhaltsforum.
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Hallo,
unterhaltspflichtig bist du ihr und dem Kind gegenüber, wenn du kein Einkommen hast, dann bist du nicht Leistungsfähig.
Und verabschiede dich davon dass du kein Geld von ihr willst! Aber vom Steuerzahler willst du Geld?? Das funktioniert so nicht.
Und ob sie dir Unterhalt zahlen muss oder nicht dass ist eine Frage für einen Familienrechtsanwalt oder eine Unterhaltsabteilung.
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Hallo,
wenn du über 25 bist, dann bildest du deine eigene Bedarfsgemeinschaft. Die Bögen HG müssen ausgefüllt werden damit bekannt ist wie viele Personen im Haushalt leben.
Einkommensnachweise etc. deiner Eltern musst du nicht vorlegen. Wie auch? Du hast da keinen Zugriff drauf.
Die Mietforderung incl. Strom und Verpflegung kannst du vergessen. Strom und Ernährung sind im Regelbedarf drin.
Was das Jobcenter prüfen will ist die Unterhaltsvermutung aus § 9 Absatz 5 SGB II. Dazu reicht eine Erklärung deiner Eltern dass du von Ihnen keine Unterstützung erhältst und du nur wohnen darfst.
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Hallo,
die Frage mir der Sparkasse gehört nicht hier hin, denn das hat nichts mit Bürgergeld zu tun. Daher nur am Rande, die Begleichung der Bestattung müsste vom Konto möglich sein.
Wenn das Konto derzeit dicht ist gibt es wohl noch keinen Zufluss des Erbes? Im Monat des Zuflusses ist das Erbe kein Einkommen, es wird im Folgemonat zu Vermögen. Und da kommt es darauf an welches andere Vermögen ihr noch habt. Ob ihr die Freibeträge von 40.000 + 15.000+15.000 € schon ausgeschöpft habt.
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Es hat nen Moment gedauert bis klar war was Sache ist.
Daher keine (weitere) Nachfrage von mir.
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Heisst, du hast durch die Untervermietung Einnahmen erzielt und nicht angegeben?
Tja, da wirst du mit einer Rückforderung rechnen müssen und wohl mit einer Strafanzeige.
Auch wenn die zukünftige Leistungsgewährung nichts mit der Vergangenheit zu tun hat, und du Leistungen beziehen kannst, verstehe ich dein Problem.
Kann dir aber nicht helfen um dein Problem "geheim" zu halten.
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Der BGH hat gerade entschieden dass unter Umständen gar keine Erlaubnis zur Untervermietung erforderlich ist bzw der Vermieter zustimmen muss.
Aber: Offenbar wurde dir nicht gekündigt, sondern ihr habt so etwas wie eine Aufhebung des Mietvertrages vereinbart. Oder?
Warum darf das Jobcenter das nicht wissen?
Wenn du nächste Woche raus musst, wie lange war die Frist zum Auszug für dich? Hattest du genug Zeit um dir ne neue Wohnung zu suchen? Obdachlos zu sein ist bestimmt nicht witzig, in der Jahreszeit erst recht nicht.
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Das kann dir so keiner beantworten. Es kommt darauf an mit wieviel Euro ihr über dem Bürgergelbedarf liegt und wie hoch die Nachforderung ist.
Wenn es soweit ist, könnt ihr für den Monat der Fälligkeit der Nachforderung einen Antrag stellen. Der Antrag muss aber im Monat der Fälligkeit gestellt werden.
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Hallo.
Zu 1.: Zu kannst Bürgergeld beziehen auch ohne Wohnsitz. Du brauchst eine Postanschrift, heisst du musst jeden Tag postalisch erreichbar sein.
Zu 2.: Welche Kündigung soll das Jobcenter verlangen? Du bist doch gekündigt?
Fraglich ist ob diese Kündigung rechtmäßig ist. Der Bundesgerichtshof hat vor wenigen Tagen entschieden, das ein Mieter auch eine Nebenwirkung teilweise untervermieten darf. Az.: VIII ZR 88/22.
Du solltest dir rechtliche Hilfe holen.
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Hallo,
Das Übergangsgeld ist als Einkommen anzurechnen. Es gibt keine Bestimmung für die KdU. Warum auch? Übergangsgeld ist wie Krankengeld eine Lohnersatzleistung ohne Verbindung zur KdU.
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Ich dachte, dass hier ist ein Hilfeforum und kein Forum um seinen Frust abzulassen.
Nur für den Fall dass du mich meinen solltest:
Offenbar weisst du nicht wirklich wie Frust ablassen aussieht. Und ich bin sehr weit davon entfernt auch wenn ich nicht 10 Paar Samthandschuhe trage.
Und ich frage mich wie du jetzt mit deinem Beitrag dem TE geholfen hast????
Ich denke dass ist ein Hilfeforum. Dann hilf ihm doch bei der Beantwortung seiner nicht gestellten Frage.
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Du kannst schon schreiben Uwe, aber halt eine Frage oder um Hilfe bitten, aber das hier:
ich bin nach spanien gefahren und siehe habe fast den ganzen urlaub zuschüsse bekommen <
Ist nunmal nicht nur keine Frage, sondern auch offensichtlich unwahr. Und durch wiederholtes Posten wird es nicht besser.
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Hallo,
Wenn du eine schriftliche Aufforderung zur Vorlage der Meldebescheinigung hast, besteht eine Chance dass die Meldebehörde dir die Meldebescheinigung kostenfrei ausstellt.
Anstelle der Kontoauszüge könntest die Bank fragen ob sie dir eine Umsatzübersicht ohne Kosten geben können. Ansonsten ist es natürlich schlecht wenn du deine recht aktuellen Kontoauszüge nicht aufhebst. Das solltest du künftig auf jeden Fall tun.
Am besten gehst du persönlich zum JC und erklärst dort deine Mittellosigkeit, und zwar genau unter Verwendung des Wortes Mittellosigkeit und beantragst einen Vorschuss.
Es ist fraglich ob die Meldebescheinigung und 3 Kontoauszüge ausreichend sind um den Antrag überhaupt nicht zu entscheiden.
Und nimm vorsorglich einen Kontoauszug mit, der den aktuellen Kontostand belegt um deine Mittellosigkeit zu belegen.
Falls man dich versucht abzuwimmeln, verlange nach dem Vorgesetzten.
Viel Glück
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Du musst den Mist nicht andauernd posten.
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Und was ist deine Botschaft oder Frage?
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Das hat nichts mit Frust zu tun, ganz bestimmt nicht, und vor allem musst du mir nicht das SGB II erklären wollen. Schau dir lieber den § 7 SGB II, Bedarfsgemeinschaft, an.
Du willst entweder deine Hausbelastung oder dein Betthäschen vom Steuerzahler finanzieren lassen.
Und dazu wirst du in diesem Forum keine Hilfestellung erfahren.
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Der Plan ist, dass sie ins richtige Haus mit einzieht, sobald die Umschulung vorbei ist, solange sie aber Geld vom JC bekommt, würde sie von mir als Vermieter die Eigentumswohnung bekommen.
Das hier sagt ganz deutlich dass du weisst um was es geht, deshalb wird ja auch so geplant.