Es hat nen Moment gedauert bis klar war was Sache ist.
Daher keine (weitere) Nachfrage von mir.
Es hat nen Moment gedauert bis klar war was Sache ist.
Daher keine (weitere) Nachfrage von mir.
Heisst, du hast durch die Untervermietung Einnahmen erzielt und nicht angegeben?
Tja, da wirst du mit einer Rückforderung rechnen müssen und wohl mit einer Strafanzeige.
Auch wenn die zukünftige Leistungsgewährung nichts mit der Vergangenheit zu tun hat, und du Leistungen beziehen kannst, verstehe ich dein Problem.
Kann dir aber nicht helfen um dein Problem "geheim" zu halten.
Der BGH hat gerade entschieden dass unter Umständen gar keine Erlaubnis zur Untervermietung erforderlich ist bzw der Vermieter zustimmen muss.
Aber: Offenbar wurde dir nicht gekündigt, sondern ihr habt so etwas wie eine Aufhebung des Mietvertrages vereinbart. Oder?
Warum darf das Jobcenter das nicht wissen?
Wenn du nächste Woche raus musst, wie lange war die Frist zum Auszug für dich? Hattest du genug Zeit um dir ne neue Wohnung zu suchen? Obdachlos zu sein ist bestimmt nicht witzig, in der Jahreszeit erst recht nicht.
Das kann dir so keiner beantworten. Es kommt darauf an mit wieviel Euro ihr über dem Bürgergelbedarf liegt und wie hoch die Nachforderung ist.
Wenn es soweit ist, könnt ihr für den Monat der Fälligkeit der Nachforderung einen Antrag stellen. Der Antrag muss aber im Monat der Fälligkeit gestellt werden.
Hallo.
Zu 1.: Zu kannst Bürgergeld beziehen auch ohne Wohnsitz. Du brauchst eine Postanschrift, heisst du musst jeden Tag postalisch erreichbar sein.
Zu 2.: Welche Kündigung soll das Jobcenter verlangen? Du bist doch gekündigt?
Fraglich ist ob diese Kündigung rechtmäßig ist. Der Bundesgerichtshof hat vor wenigen Tagen entschieden, das ein Mieter auch eine Nebenwirkung teilweise untervermieten darf. Az.: VIII ZR 88/22.
Du solltest dir rechtliche Hilfe holen.
Hallo,
Das Übergangsgeld ist als Einkommen anzurechnen. Es gibt keine Bestimmung für die KdU. Warum auch? Übergangsgeld ist wie Krankengeld eine Lohnersatzleistung ohne Verbindung zur KdU.
Ich dachte, dass hier ist ein Hilfeforum und kein Forum um seinen Frust abzulassen.
Nur für den Fall dass du mich meinen solltest:
Offenbar weisst du nicht wirklich wie Frust ablassen aussieht. Und ich bin sehr weit davon entfernt auch wenn ich nicht 10 Paar Samthandschuhe trage.
Und ich frage mich wie du jetzt mit deinem Beitrag dem TE geholfen hast????
Ich denke dass ist ein Hilfeforum. Dann hilf ihm doch bei der Beantwortung seiner nicht gestellten Frage.
Du kannst schon schreiben Uwe, aber halt eine Frage oder um Hilfe bitten, aber das hier:
ich bin nach spanien gefahren und siehe habe fast den ganzen urlaub zuschüsse bekommen <
Ist nunmal nicht nur keine Frage, sondern auch offensichtlich unwahr. Und durch wiederholtes Posten wird es nicht besser.
Hallo,
Wenn du eine schriftliche Aufforderung zur Vorlage der Meldebescheinigung hast, besteht eine Chance dass die Meldebehörde dir die Meldebescheinigung kostenfrei ausstellt.
Anstelle der Kontoauszüge könntest die Bank fragen ob sie dir eine Umsatzübersicht ohne Kosten geben können. Ansonsten ist es natürlich schlecht wenn du deine recht aktuellen Kontoauszüge nicht aufhebst. Das solltest du künftig auf jeden Fall tun.
Am besten gehst du persönlich zum JC und erklärst dort deine Mittellosigkeit, und zwar genau unter Verwendung des Wortes Mittellosigkeit und beantragst einen Vorschuss.
Es ist fraglich ob die Meldebescheinigung und 3 Kontoauszüge ausreichend sind um den Antrag überhaupt nicht zu entscheiden.
Und nimm vorsorglich einen Kontoauszug mit, der den aktuellen Kontostand belegt um deine Mittellosigkeit zu belegen.
Falls man dich versucht abzuwimmeln, verlange nach dem Vorgesetzten.
Viel Glück
Du musst den Mist nicht andauernd posten.
Und was ist deine Botschaft oder Frage?
Das hat nichts mit Frust zu tun, ganz bestimmt nicht, und vor allem musst du mir nicht das SGB II erklären wollen. Schau dir lieber den § 7 SGB II, Bedarfsgemeinschaft, an.
Du willst entweder deine Hausbelastung oder dein Betthäschen vom Steuerzahler finanzieren lassen.
Und dazu wirst du in diesem Forum keine Hilfestellung erfahren.
Der Plan ist, dass sie ins richtige Haus mit einzieht, sobald die Umschulung vorbei ist, solange sie aber Geld vom JC bekommt, würde sie von mir als Vermieter die Eigentumswohnung bekommen.
Das hier sagt ganz deutlich dass du weisst um was es geht, deshalb wird ja auch so geplant.
Weil ihr so tut als hättet ihr nix miteinander zu tun und doch ein Paar seit.
Und dabei die Eheähnliche Gemeinschaft versucht mit einem Mietvertrag zu verschleiern. Und dieser Mietvertrag zu Lasten eines Dritten abgeschlossen werden soll. Und sie sich natürlich nur in der Einliegerwohnung aufhält.
Aber macht mal. Und macht euch schon mal mit dem Thema Sozialleistungsmissbrauch und Betrug vertraut. Sobald die Umschulung rum ist zieht sie dann innerhalb des Hauses um? Und du meinst das bekommt das JC nicht mit? Man kann Leistungen auch für die Vergangenheit zurückfordern.
Moin.
Na du bist ja klasse. Willst dir dein Mädchen vom Steuerzahler finanzieren lassen und dabei auch noch so tun als ob ihr nix miteinander zu tun habt.
Dazu bekommst du von mir keinen einzigen Hinweis, sondern nur meinen Wunsch dass man euch dabei erwischt
Die Nachzahlung wird in der Regel bei Bescheiderteilung gebucht, bzw. die Auszahlung veranlasst.
Ganz genau kann das dir nur dein JC beantworten.
Das stimmt ja so nicht ganz. Es heisst vorgestern war nichts im Briefkasten, aber vielleicht gestern?
Die postalische Erreichbarkeit muss werktäglich gegeben sein. Wenn ich also gestern nicht in den Briefkasten geschaut habe, dann ist die Abgabe dass der Brief erst heute gekommen ist doch eher falsch. Oder nicht?
Einmal wird das klappen mit dem " hab ich heute erst bekommen", nochmal bestimmt nicht. Sonst kommt die Einladung mit Postzustellungsurkunde.
Und die Frage an frauholle385 : Was ist daran eine Frechheit wenn du nicht nach deiner Post schaust?
Doch die Erhöhung betrifft euch auch. Und euer Jobcenter weiss das auch schon, aber evtl. die neuen Beträge noch nicht in der EDV eingepflegt. Keine Panik