Nun, die Bewilligung von Eingliederungsleistungen steht unter der Bedingung der Bedürftigkeit. Wenn zum Zeitpunkt der Zusage nicht klar war dass du bedürftig bist, macht das Geschehen schon Sinn.
Du kannst einen Widerspruch einreichen. Würde mir an deiner Stelle keine grossen Hoffnungen machen, denn letztendlich warst du nicht bedürftig. Davon ausgehend dass du im Monat der Gehaltszahlung gar keinen Anspruch mehr hattest.