Anhand deiner Beiträge kann ich nur vermuten dass du Ratschläge haben willst wie du ungekürzte Leistungen bekommen kannst und weiterhin deine Spielgewinne anrechnungsfrei behalten kannst. Dazu wirst du hier keine Anleitung bekommen.
Und: Du verstehst offensichtlich einige Begrifflichkeiten nicht.
Richtig ist, dass alles was vor dem jeweiligen Betrachtungsmonat zufließt kein Einkommen im Betrachtungsmonat ist, sondern Vermögen.
Gehst du aber auf einen anderen Betrachtungsmonat, zum Beispiel 2 Monate zurück, dann ist alles was in diesem Monat zugeflossen ist Einkommen in diesem Monat.
So. Einkommen und einmalige Einnahme. Das ist eigentlich kein Unterschied. Beim Einkommen wird unterschieden zwischen laufenden Einnahmen, z.B. deine Rente und einmaligen Einnahmen, z.B. deine Spielgewinne, eine Steuererstattung, Urlaubsgeld des Arbeitgebers etc. Egal ob laufend oder einmalig, alles ist Einkommen im jeweiligen Zufluß- bzw. Betrachtungsmonat.
Und bei deiner Frage nach einem Darlehen erschließt sich mir der Sinn nicht. Zum einen müsste es eine gesetzliche Grundlage für ein Darlehen in dieser Konstellation geben, die ich nicht sehe, denn du willst nur dein Konto sauber halten (deine Spielgewinne behalten?).
Ein laufendes Bürgergelddarlehen kann es nur in eng begrenzten Einzelfällen geben.