Beiträge von LoneRanger
-
-
Sorry für die Verzögerung wegen Wochenende

Wenn es als Einmalzahlung gewertet wird, dann erfolgt eine einmalige Berücksichtigung im Zuflussmonat. Wenn es im August zufließen würde hättest du im August keinen Anspruch.
Nur dann wenn man es als Nachzahlung werten würde, dann würde es mit 1/6 für 6 Monate berücksichtigen.
Die Regelung mit der Nachzahlung ist zum Teil neu, daher kann ich dir nicht sagen ob das hier evtl. so gesehen werden würde.
-
Meldest dich dann mal was bei der Sache rauskommt. Bitte
-
Es wird sich bei dir nicht um eine Erbschaft handeln. Es ist dann doch eher eine Versicherungsleistung. Nach meinem Verständnis. Daher wird es nicht auf das Datum des Erbfalles ankommen.
Und ja, es ist nicht einfach.
-
Eine Anrechnung als Vermögen würde ich nicht erhoffen. Einkommen ist normalerweise dass was innerhalb eines Monats tatsächlich zufließen. Zum Vermögen wird es erst im Monat nach dem Zufluss. So die Regel.
Daher würde ich von einem Einkommenszufluss im Zeitpunkt des Eingangs auf deinem Konto ausgehen.
Warte auf diese Bestätigung, aber nicht länger. Das JC muss das Ganze ja auch prüfen und wenn du direkt was mit einreichst ist es besser.
Wenn es als Einkommen zu bewerten ist, dann hast du für den Zuflussmonat keinen Anspruch. Zumindest wenn dein mtl Anspruch niedriger ist.
-
Hmmm, betriebliche Altersvorsorge ist ja meist auch etwas ähnliches wie eine Lebensversicherung. Ich kenne solche Sterbegelder nur aus eine Nebenleistung zu einer betrieblichen Zusatzversorgung.
Ich würde dazu tendieren, dass es sich dabei nicht um eine Erbschaft handelt. Denn vom Wortlaut des Gesetzes her sind auch nur wirkliche Erbschaften als Einkommen freigestellt, der Pflichtteil eines enterbten Erben ist zum Beispiel keine Erbschaft.
Vielleicht bekommst du diese Leistung auch nur deshalb weil du die Beerdigung bezahlt hast. So war es beim Sterbegeld aus der Zusatzversorgung bei meinem Dad, die wollten von meiner Mum die Rechnung der Beerdigung haben.
Ich befürchte dass es als Einkommen angerechnet wird, bin mir aber nicht sicher. Sorry
Ich würde es dem JC anzeigen dass da Geld kommt.
Vllt fällt noch jemandem etwas dazu ein.
-
Hallo,
Also die Lebensversicherung seinerzeit ist nicht relevant, zum einen weil es zeitlich nicht zum Bürgergeldantrag von dir passt, und zum anderen weil die Auszahlung einer Lebensversichtung nicht mit der Erbschaft zu tun hat, also es zählt nicht zum Nachlass.
Mit der Sterbegeldleistung kann ich leider noch nichts anfangen. Ist das ein Sparvertrag oder auch eine Versicherung?
Ich finde es etwas seltsam dass man sich dort auf die Erbfolge bezieht, während du dich ja aus der "Erbreihenfolge" durch Ausschlagen heraus genommen hast.
-
Hallo,
Wo kommt denn das Sterbegeld her? Aus einer Lebensversicherung oder woher?
Ohne diese Aussage kann die Frage nicht beantwortet werden.
-
-
Erstmal ist Einkommen und Vermögen deiner Eltern und Schwester egal. Es sei denn, das JC will die Ubterhaltsvermutung aus § 9 prüfen. Dann nicht.
Also fülle den Antrag nur mit deinen Daten aus. Das JC wird sich melden falls sie mehr wollen.
-
Was oder wen hast du denn im letzten Antrag angegeben?
Sofern du älter als 25 bist, bist du alleine in deiner Bedarfsgemeinschaft.
-
Wenn du schon irgendwas zitierst, dann gehört auch die Fundstelle dazu.
Das Guthaben fließt jetzt zu, da spielt es keine Rolle ob du im Abrechnungszeitraum teilweise keine Leistungen bezogen hast. Hättest du eine Nachforderung, würde die in voller Höhe berücksichtigt.
Und es gibt nicht auf jedes Einkommen einen Freibetrag.
-
Welchen Einkommensfreibetrag? Das ist doch kein Arbeitseinkommen.
-
Die 3000 Euro gelten für ein Kalenderjahr, Da die Änderung zum 01.07.23 ohne Übergangsregelung in Kraft getreten ist, verstehe ich es so, das für das zweite Halbjahr nur der halbe Jahresbeitrag also 1500 Euro anrechnungsfrei sind. Bei 250 Euro im Monat wäre kein Platz mehr für den nachgeholten Januar.
-
Hallo, deine Frage ist viel zu allgemein um dazu was sagen zu können. Wendet euch an das örtlich zuständige Jobcenter oder schaut auf deren Homepage. Dann erfahrt ihr auch ob man den Antrag z.B. online stellen kann etc.
Und wegen der Wohnung muss sie sich erstmal klar werden wohin sie ziehen will. Und bei dem Jobcenter wo sie hin möchte, muss sie nach den angemessenen Kosten der Unterkunft fragen,
-
Hallo. Diese Berechnung dürfte fehlerhaft sein. Es müsste wohl ein Freibetrag von 520 Euro berücksichtigt werden was wohl nicht der Fall ist.
-
Durch die Rückwirkung des Antrages auf den 01.06. (gesetzlich geregelt) gelten deine Pflichten ab dem 01.06.2023.
Wenn du im Elterngeldbezug stehst, liegt jedoch der Verdacht nahe, dass die Regelungen zur Erreichbarkeit evtl. nicht gelten weil keine Integration in Arbeit beeinträchtigt wird.
Du könntest mit dieser Begründung Widerspruch einlegen.
Zu den Erfolgsaussichten kann ich mich nicht äußern da zu wenige Informationen vorliegen.
-
Birgit63 : Stimmt, wäre möglich. Ich bin nur von der Partnerin ausgegangen.
Dennoch müsste man es mal berechnen ob die BG insgesamt den KK Beitrag aufbringen kann oder nicht.
-
Heisst dann aber, dass deine Partnerin nur einen Minijob ausübt, denn andernfalls wäre sie ja über die Arbeit in der KV.
Versuche dich doch mal an einem Bürgergeldrechner, oder bei einer Beratungsstelle die für euch eine überschlägige Berechnung macht. Denn man kann nicht einfach so sagen dass ihr keinen Anspruch habt wenn man nicht mehr Informationen hat.
-
Ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft hat einen Antrag gestellt, dann muss die Bedarfsgemeinschaft die Unterlagen ausfüllen. Ob dein 22 jähriger Sohn noch dazu gehört ergibt sich aus seinen Einkommensverhältnissen und wird geprüft. Schau dir mal die Paragraphen 7 und 9 SGB II an.
Dann wirst du sehen. Dass es auch um die Kinder der Partner geht.
Das kannst du nicht mit dem klassischen Unterhalt aus dem bürgerlichen Recht vergleichen.