Beiträge von LoneRanger

    Ich würde einreichen:

    Arbeitsvertrag

    Kündigung

    Die letzten 3 Gehaltsabrechnungen und die Kontoauszüge der letzten 3 Monate sind wahrscheinlich eh gefordert, und dort darauf achten, dass die letzten Gehaltszahlungen drauf sind

    Du hättest deine Quelle richtig lesen sollen:


    § 1922 BGB enthält den Grundsatz, dass mit dem Tod des Erblassers und den dadurch ausgelösten Erbfall das Vermögen des Erblassers durch Von-Selbst-Erwerb auf den oder die Erben übergeht und zwar sowohl bei der gesetzlichen als auch bei der gewillkürten Erbfolge. Man spricht insoweit auch von einer Universalsukzession bzw. einer Gesamtrechtsnachfolge.


    MIT DEM TOD.


    Und es wird doch auch nicht rückwirkend angerechnet, sondern der Monat des Zuflusses wird neu berechnet. Es wird damit docht nichts fingiert oder verdreht. Es wird das gleiche gemacht was das JC machen würde wenn du ein Arbeitseinkommen zu spät meldest.


    Erst im Juli auf deinem Konto eingeht??? Du hast es noch immer nicht verstanden, oder willst nicht verstehen. Das Konto auf dem das Erbe ist, wird zum Erbfall zu Deinem Konto. Wann Du es auf dein anderes Konto überweist ist egal.


    Ich verstehe schon, du hast geerbt und suchst einen Weg das Erbe am JC vorbei zu schaffen. Aber da bin ich jetzt raus, denn du willst nicht verstehen.

    Naja, ne Quelle mit Stand 2017.


    Geht es hier noch um eine echte Frage oder um theoretischer Möglichkeiten?


    Bestattungskosten sind die Kosten die zuerst aus dem Erbe zu begleichen sind. Wenn dann nix mehr da ist, dann ist das Erbe Null.


    Zugriff anmelden?? Nein, sorry. So ist das nicht. Mit dem Erbfall gehört das Konto dir. Die Bank weiss es nur nicht. Also musst du dich nur gegenüber der Bank legitimieren. Fertig.


    Seit wann dauert es so lange bis eine Sterbeurkunde ausgestellt wird? Schließlich darf ohne Sterbeurkunde keine Beerdigung durchgeführt werden.

    Durch eine entsprechende Erklärung und zum Beispiel durch Nachweis der tatsächlichen Zahlung der in einem mündlichen Mietvertrag vereinbarten Kosten.

    Falls das ein Zitat sein sollte, sollte man auch die Quelle angeben.


    Häng dich nicht so an dem Wort "Auszahlung" auf. Du kannst doch Geld auf einem Konto nicht gleichsetzen mit einem geerbten anteiligen Miteigentumsanteil zum Beispiel an einem Haus welches erst verkauft, also flüssig gemacht werden muss, damit es ausgezahlt werden kann.


    Du erbst doch schließlich auch das Konto auf welchem das Erbe ist, also ist es dir zugeflossen.


    Aber verschweige es ruhig solange du willst.

    Zum einen ist zu beachten, dass die Regelung nicht für Pflichtteile und Vermächtnisse und ähnliches gilt.


    Der Erbfall tritt mit dem Tod des Erblassers ein, also einfach mal ohne Grund verzögert auszahlen wird nicht so einfach sein.


    Und wenn du es überweisen kannst, dann hast du wohl das Erbe in deiner "Verwahrung" und willst es den Erben "vorenthalten" solange bis es "unschädlich" ist für den Bürgergeldbezug???

    Es geht doch darum deine Leistungsfähigkeit einzuschätzen. Daran musst du dich ein eigenen Interesse haben.


    Und sich auf Jobs zu bewerben die man wegen der Einschränkungen nicht ausüben kann ist völlig sinnfrei, vor allem wenn es nur darum geht Aktivität zu zeigen.


    Für eine realistische Vermittlung muss das Leistungsvermögen bekannt sein.


    4 stellige Löhne???? auch 9.999 Euro sind 4 stellig


    Es gibt keinen Berufsschutz im SGB II. Du bist verpflichtet alle zumutbaren Jobs anzunehmen um deine Bedürftigkeit zu vermindern oder ganz zu beseitigen.


    Wenn du ohne Bürgergeld leben kannst kannst du gerne nach deinem hochdotierten Traumjob suchen.

    Wenn du so um die 45.000 Euro hast, dann hast du für Bürgergeld Zuviel. Und du bekommst nichts. Auch keine Krankenversicherung. Warum auch? Du hast genug, musst es auf 40.000 aufbrauchen, zum Beispiel zum Leben und für die Krankenversicherung und wenn das Übersteigende verbraucht ist stellst du einen Antrag.

    Die Anrechnung wird im Monat des tatsächlichen Zuflusses erfolgen müssen. Nur dann wenn durch den einmaligen Zufluss die Hilfebedürftigkeit entfällt dann erfolgt eine Verteilung auf 6 Monate.

    Danke für die Info. Aber den Vater kann man vergessen. Der arbeitet nicht und lebt auf Staatskosten.

    Wenn du mit auf Staatskosten leben den Bezug von ALG II bzw Bürgergeld meinst, dann ist der Kindsvater darüber auch gesetzlich Krankenversichert (falls er nicht ausnahmsweise privat versichert sein sollte). Dann kann das Kind auch in die Familienversicherung bei ihm.

    Hallo,


    du weist schon dass diese Änderung erst zum 01.07.2023 eintritt?


    Es gilt für alle Personen die unter 25 Jahren als sin und die eine Ausbildungsvergütung aus einer nach dem SGB III förderfähigen Ausbildung erhalten.


    Es spielt keine Rolle ob verheiratet oder nicht und auch nicht ob man bei den Eltern wohnt oder nicht.