Bei der Agentur kannst du dich melden damit die Zeiten deiner Arbeitslosenkeit in dein Rentenkonto reinkommen. Zumindest als Zeiten.
Beiträge von LoneRanger
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Es gibt keinen Berufsschutz im SGB 2. Du musst jede zumutbare Arbeit annehmen, egal was du studiert hast, und diese zumutbare Arbeit geht vor.
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Ich kenne es so, dass wenn der Med. Dienst es vorschlägt, dass dann der entsprechende Antrag gestellt wird. Dieser Vorschlag kommt nur dann wenn der Med. Dienst der Meinung ist bzw. die Prognose anstellt, dass es auf eine dauerhafte Erwerbsminderung hinausläuft.
Bei einem solchen Vorschlag wird dann der Antrag gestellt, wenn kein Vorschlag gemacht wird, dann wird auch kein Antrag gestellt.
Insofern ist es eher keine Frage ob du darauf hinweisen musst, sondern wohl eher durchgängige Praxis nur die Fälle mit einem Vorschlag zu versehen die entsprechendes "Potential" haben. Sonst müsste man ja alle zur DRV schicken.
Abgesehen davon dass die DRV sich die Begutachtung bezahlen lässt, liegt es an einer medizinischen Einschätzung dass es bei dir nicht auf Dauer ist.
Ob das JC dann den Antrag stellen wird wenn du einen entsprechenden Antrag beim JC stellst?
Spannende Frage
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Hallo,
du meinst den Mehrbedarf den es gibt wenn man das Merkzeichen G hat?
Falls ja, dann ist es der nach § 23 Nummer 4 SGB 2. Dieser gibt vor dass du voll erwerbsgemindert nach dem SGB VI sein musst.
Und genau diese Feststellung kann nur die DRV treffen, nicht das JC.
Es hat also nichts mit einer Fachanweisung zu tun, sondern ergibt sich aus dem Gesetz.
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Dann kannst du und solltest du Widerspruch gegen alle Bescheide einlegen. Der Widerspruch kann formlos aber schriftlich und eigenhändig unterschrieben erhoben werden. Aber nicht per einfacher E-Mail !!!!
Zur Begründung gibst du z.B, an, dass du die Forderung nicht nachvollziehen kannst da du nicht die ganze Zeit abwesend warst.
Wenn du kannst, dann gibst du den Widerspruchen persönlich im Jobcenter ab und lässt dir den Eingang bestätigen.
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Möglich. Aber nur wenn die Kinder gar kein Vermögen haben oder genau identisches Vermögen haben und wenn die Elternteile genau gleich hohes Vermögen über den Freibeträgen hätten......
Hätte,hätte....Fahradkette
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Du verstehst es nicht, oder willst nicht verstehen.
1 Kind = 15k Schonvermögen egal in welcher BG.
Nix mit 0,5!
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Das spielt keine Rolle in wievielen BG s die Kinder sind. Ein Kind hat einen persönlichen Freibetrag. Ganz individuell.
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Der teilt sich nicht auf. Der jeweilige Vermögensfreibetrag eines Kindes bleibt gleich und wird dem jeweiligen Kind zugeordnet, egal in welcher BG es ist.
Oder was meinst du mit aufteilen?
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Moin,
Wenn du von Betriebsvermögen sprichst, dann gibt es eine Selbstständigkeit? Und dieses Fahrzeug läuft auch komplett über die Selbständigkeit? Dann ist es aus der Betrachtung raus.
Es verbleibt dann das 1 Fahrzeug welches du privat nutzt. Und dieses liegt unterhalb des Freibeträge.
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Hallo,
sicher dass er beim Jobcenter war? Ich würde vermuten dass er beim Arbeitsamt war. Arbeitslos gemeldet muss man nicht sein um Bürgergeld zu beziehen.
Grundsätzlich käme Bürgergeld in Frage. Das müsste aber entsprechend geprüft und berechnet werden.
Offenbleiben muss dabei die Frage nach dem ausländerrechtlichen Status. Dazu müsste man mehr wissen. Insofern kann man dazu nichts verbindliches sagen.
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Auf der Suche? Und wie alt ist das Kind ? Was hat es bislang gemacht?
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Im Rahmen des zivilrechtlichen Unterhalten kann Pflegegeld evtl als Einkommen berücksichtigt werden.
Das gehört aber als Frage in ein Unterhaltsforum.
Was macht denn das Kind? Ist es noch in Ausbildung? Falls nicht, könnte es sein, dass es keinen Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern hat.
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Kurze Antwort: Nein. Pflegegeld der Pflegekassen ist kein anrechenbares Einkommen im Bürgergeld.
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Beantworte doch einfach meine Frage du Obertroll
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Hör doch auf mit dieser sinnlosen Fragerei.
Du arbeitest aufgrund eines Arbeitsvertrages und wirst dafür nicht mit dem Mindestlohn bezahlt.
Wenn du deinen Arbeitgeber über die tatsächlichen Arbeitsstunden belügst, verstößt du gegen arbeitsvertragliche Pflichten. Und und und
Wo willst du denn überhaupt hin mit der Fragerei?
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Sofern das deine Frage sein soll:
Wäre das grundsätzlich legal, wenn ich praktisch teilweise umsonst arbeite?
Nein.
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Wenn du möchtest kannst du bereits mit den Kontoauszügen diese Rechnung beifügen und erklären, dass du die Brille aus deinem Vermögen heraus an deinen Vater verkauft hast.
Musst du aber nicht, aber ich vermute dass sowieso eine Nachfrage kommt.