Hallo,
du meinst den Mehrbedarf den es gibt wenn man das Merkzeichen G hat?
Falls ja, dann ist es der nach § 23 Nummer 4 SGB 2. Dieser gibt vor dass du voll erwerbsgemindert nach dem SGB VI sein musst.
Und genau diese Feststellung kann nur die DRV treffen, nicht das JC.
Es hat also nichts mit einer Fachanweisung zu tun, sondern ergibt sich aus dem Gesetz.