Beiträge von LoneRanger

    Schulgeld würdest du im Bürgergeld auch dann nicht bekommen wenn deine Tochter nur bei dir wohnen würde.

    Es gibt kostenfreie staatliche Schulen wo kein Schulgeld zu zahlen ist. Wenn ihr als Eltern das so entscheidet, dann muss im Rahmen der Existenzsicherung dafür nicht gezahlt werden. Zahlt die Kindesmutter auch dafür? Wenn nein warum nicht?


    Zusätzlicher Wohnraum weil sie 2 Tage die Woche bei dir ist? Das sieht bei der wenigen Anwesenheit eher schlecht aus, aber du kannst es probieren und einen Antrag stellen wenn du eh anteiligen Regelbedarf im Rahmen der temporären BG beantragt.

    Hallo,


    das klassische Wechselmodell beläuft sich auf 50:50, das habt ihr wohl nicht, daher scheidet bei dir die Gewährung des hälftigen Freibetrages Alleinerziehung aus.


    Du kannst Leistungen als temporäre Bedarfsgemeinschaft beantragen, da können die anteilige Regelbedarfe für deine Tochter taggenau für die Aufenthalte bei dir gewährt werden.


    An was für einen Mehrbedarf für welche Bedarfe dachtest du denn?

    Hallo,


    wenn denn dann schon 2 Klagen laufen und hier noch keine Entscheidung ergangen ist, vor allem keine zu seinen/euren Gunsten, dann sagt dass doch auch schon was aus.


    Es fängt doch schon damit an, dass du ihn selbst als Partner bezeichnest. Und da das 1 Jahr schon abgelaufen ist, müsst ihr beweisen dass ihr keine Bedarfsgemeinschaft seit. Dies ist euch offenbar bislang nicht gelungen.


    Ihr könntet einen gemeinsamen Antrag stellen und dann ist das Problem seiner KV erledigt.


    Ansonsten bleibt dir nur übrig Fakten zu schaffen. Ihm den Mietvertrag kündigen, ihm kein Geld mehr geben und ihn "verhungern" lassen. Spiele es gedanklich mal durch.


    Kannst du das? Wenn er dein Partner ist wahrscheinlich nicht, und dann zeigt das, dass ihr wohl doch eine Bedarfsgemeinschaft seid.

    Du bist hier echt auf dem falschen Trip, LR. Diese Konstellation hatte ich schon mehrfach. Ohne Nachweis einer Scheinwohnung kommst du hier in keine BG. Und den Nachweis führe mal...


    Nö, sehe ich nicht so dass ich auf dem falschen Tripp bin. Das gemeinsame Wirtschaften kann auch in 2 Wohnungen stattfinden, und nicht nur in einer Wohnung.

    Bin aber immer offen für gescheite Fundstellen, die ich mir gerne anschaue wenn ich wieder auf juris zugreifen kann.


    Schönes WE

    Das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Verantwortungs - und Einstandsgemeinschaft kann gerade nicht mit dem pauschalen Hinweis auf nicht verheiratet oder 2 Wohnungen beantwortet werden, sondern ist konkret im Einzelfall zu betrachten.


    Hier fehlen viel zu viele Informationen durch den TE, sodass der pauschale Verweis auf die fehlende Ehe m.E. falsch ist.


    Auch mit 2 Wohnungen und fehlender Ehe kann sehr wohl eine VEG vorliegen. Der Beweis ist natürlich schwer.

    Sorry, aber diese Ablehnung ist Blödsinn. Dann dürfte man einem Mieter auch kein Öl für die Heizung als JC gewähren weil er nicht Eigentümer ist.


    Es sind nunmal Verbrauchskosten. Und das Gas dürfte auch noch teurer sein.


    Warum willst du ausharren. Bist du noch zu retten? Such dir einen Rechtsbeistand damit da mal Bewegung reinkommt.


    Das Verhalten deines JC ist untragbar, vor allem im Winter.

    Mit welcher Begründung wurde den das Öl abgelehnt?


    Ich befürchte dass dir keiner hier aus der Ferne helfen kann.


    Daher mein Rat: Such dir vor Ort einen Rechtsbeistand dem du deine Unterlagen vorlegen kannst und der auch Akteneinsicht beim JC wahrnehmen kann.


    Hier müsste dringend was passieren damit du nicht im kalten sitzt, notfalls mit einem Eilverfahren vor dem Sozialgericht.

    Hmmm. Bin kein Arzt aber habe auch so meine Probleme mit mehreren Bandscheibenvorfällen.

    Frag mich ob du richtig mit Schmerzmitteln versorgt bist. Diclo ist recht niedrig, aber wie gesagt. Ist Arztsache.

    Ist halt auch die Frage wie alt du bist.


    Evtl. bist du jenach dem im SGB XII besser aufgehoben, das müsste aber durch das JC beim Ärztlichen Dienst abgeklärt werden, denn die Frage ist doch, ob du noch 3 Stunden am Tag Erwerbsfähig bist.


    Falls dein Arzt dir sagt, dass die Prognose bei dir eher schlecht ist dass der Schmerzlevel runtergeht, solltest das Gespräch mit deinem Vermittler suchen.

    Bist du denn ausreichend mit Schmerzmitteln eingestellt? Wenn du nicht zu Terminen gehen kannst, wie regelt du deinen sonstigen Tagesablauf? Machst du Physio?


    Nochmal: Du sollst bei dem Gespräch nicht arbeiten sondern sprechen. Du solltest, wenn du das Gespräch absagst für diesen Tag eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung haben.


    Ansonsten wäre die Frage ob deine Erwerbsfähigkeit durch das JC in Frage gestellt wird oder eine ärztliche Begutachtung angedacht ist.

    Du bist arbeitsunfähig erkrankt oder bist du Bewerbungen schreiben erkrankt? Sich bewerben ist nicht arbeiten.


    Das ist genauso bei den Versprechen im JC. Da nützt im Normalfall die AU auch nichts, weil man dort nicht arbeiten soll, sondern vorsprechen.

    Was anderes gilt nur wenn man Wegeunfähig ist.